3264/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend nicht vorhandenes Wechselgeld der Post AG bei Paketzustellungen

Die Post hat in einem wesentlichen Bereich ihres Geschäftes das Wechselgeld
abgeschafft, und zwar bei den Postzustellern. Wenn KundInnen heute ein Nachnahmepaket an
die Wohnungstür geliefert bekommen und nicht zufällig den genauen Betrag bei der Hand
haben, nimmt der/die Zustellerln das Paket wieder mit. Man muss sich das Paket dann selbst
abholen, denn am Schalter selbst gibt es ja noch die Möglichkeit des Wechselgeldes.

Was dies für die Schwachen der Gesellschaft, insbesondere für kranke und alte Menschen und
Menschen mit Behinderung bedeutet, ist offensichtlich, noch dazu, wo gerade eine Reihe von
Postämtern geschlossen wurden bzw. werden. Dadurch wird einem sehr großen
Personenkreis, der für die Post AG dem Anschein nach aber nicht zu einer wichtigen
Zielgruppe gehört, die Möglichkeit stark erschwert bzw. genommen, etwas über Versand
einzukaufen. Und, obwohl die Gebühren für Nachnahmepakete erst vor einiger Zeit gestiegen
sind, wurde anscheinend aus "Rationalisierungsgründen" still und heimlich das Wechselgeld
der PaketzustellerInnen abgeschafft.

Nach mehreren Beschwerden betroffener Personen und einer eingehenden Recherche wurde
oben beschriebener Sachverhalt von der Presseabteilung der Post AG als Tatsache bestätigt
mit dem Hinweis, dass sich „das Haus zu einem derartigen Vorgehen bekenne, da der
Aufwand für Wechselgeld einfach zu groß sei und manche Kunden eben Pech hätten, wenn
sie nicht den genauen Betrag zu Hause hätten“.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der
Bundesregierung nachstehende

Anfrage

1.              Ist Ihnen der oben beschriebene Umstand bekannt und, wenn nein, wie stehen Sie zu
dieser Maßnahme der Post AG?

2.              Wenn ja, warum wurde die Tatsache, dass dadurch für viele KundInnen der Post AG
eine große Verschlechterung der Dienstleistung und somit eine unnötige Erschwernis
entsteht bewusst in Kauf genommen, bzw. außer Acht gelassen?

3.              Welche Gründe führten dazu, dass es zu einer Einschränkung dieser Dienstleitung
seitens der Post AG gekommen ist?

4.      Werden Sie als zuständiger Minister mit der Post AG über diesen
„kundenunfreundlichen“ Sachverhalt sprechen?

5.              Wird es seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen geben, diesen
„kundenunfreundlichen“ Sachverhalt abzustellen und werden Sie sich persönlich dafür
einsetzen?

 


6.             Die Tatsache, dass bei gleichzeitigen Schließungen zahlreicher Postämter auch noch
ein wichtiges Dienstleistungsservice der Post AG, nämlich die Paketzustellung, für die
Kundinnen unzugänglicher und mit zusätzlichen Barrieren gestaltet wird, lässt die
Vorgehensweise der Post AG in einem stark kundenunfreundlichen Licht da stehen.
Wie sehen Sie als zuständiger Minister diese strategische Maßnahme der Post AG und
entspricht diese Vorgehensweise einem modernen Dienstleistungsunternehmen des 21.
Jahrhunderts, das sich auf dem Markt behaupten muss?

7.             Diese kundenunfreundliche Maßnahme der Post AG stellt zweifelsohne eine
Verschlechterung für Menschen mit Behinderung dar, insbesondere für jene, die eine
Gehbehinderung haben oder im Rollstuhl sind, aber auch für alte und kranke
Menschen. Warum wurde auf diesen Umstand nicht Rücksicht genommen, zumal
gerade jetzt das Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen werden wird und dieses
Verhalten der Post AG zu einer starken Diskriminierung führt?