3264/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend nicht vorhandenes Wechselgeld der Post AG bei Paketzustellungen
Die
Post hat in einem wesentlichen Bereich ihres Geschäftes das Wechselgeld
abgeschafft, und zwar bei den Postzustellern.
Wenn KundInnen heute ein Nachnahmepaket an
die Wohnungstür geliefert bekommen und nicht zufällig den genauen Betrag
bei der Hand
haben, nimmt der/die Zustellerln das Paket wieder mit. Man muss sich das Paket
dann selbst
abholen, denn am Schalter selbst gibt es ja noch die Möglichkeit des
Wechselgeldes.
Was dies für die Schwachen der Gesellschaft,
insbesondere für kranke und alte Menschen und
Menschen mit Behinderung bedeutet, ist offensichtlich, noch dazu, wo gerade
eine Reihe von
Postämtern
geschlossen wurden bzw. werden. Dadurch wird einem sehr großen
Personenkreis, der für die Post AG dem Anschein nach aber nicht zu einer
wichtigen
Zielgruppe gehört, die Möglichkeit stark erschwert bzw. genommen, etwas über
Versand
einzukaufen. Und, obwohl die Gebühren für
Nachnahmepakete erst vor einiger Zeit gestiegen
sind, wurde anscheinend aus "Rationalisierungsgründen" still
und heimlich das Wechselgeld
der PaketzustellerInnen abgeschafft.
Nach mehreren Beschwerden betroffener Personen und einer
eingehenden Recherche wurde
oben beschriebener Sachverhalt von der Presseabteilung der Post AG als Tatsache
bestätigt
mit dem Hinweis, dass
sich „das Haus zu einem derartigen Vorgehen bekenne, da der
Aufwand für Wechselgeld einfach zu groß sei
und manche Kunden eben Pech hätten, wenn
sie nicht den genauen Betrag zu Hause hätten“.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das
oben genannte Mitglied der
Bundesregierung
nachstehende
Anfrage
1.
Ist Ihnen der oben beschriebene Umstand bekannt und,
wenn nein, wie stehen Sie zu
dieser Maßnahme der
Post AG?
2.
Wenn ja, warum wurde die Tatsache, dass dadurch für
viele KundInnen der Post AG
eine große Verschlechterung der Dienstleistung und somit eine unnötige
Erschwernis
entsteht bewusst in
Kauf genommen, bzw. außer Acht gelassen?
3.
Welche Gründe führten dazu, dass es zu einer
Einschränkung dieser Dienstleitung
seitens der Post AG
gekommen ist?
4.
Werden Sie als zuständiger Minister mit der Post AG über
diesen
„kundenunfreundlichen“
Sachverhalt sprechen?
5.
Wird
es seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen geben, diesen
„kundenunfreundlichen“ Sachverhalt
abzustellen und werden Sie sich persönlich dafür
einsetzen?
6.
Die
Tatsache, dass bei gleichzeitigen Schließungen zahlreicher Postämter auch noch
ein wichtiges Dienstleistungsservice der
Post AG, nämlich die Paketzustellung, für die
Kundinnen unzugänglicher und mit zusätzlichen Barrieren gestaltet wird,
lässt die
Vorgehensweise der Post AG in einem stark kundenunfreundlichen Licht da stehen.
Wie sehen Sie als zuständiger Minister
diese strategische Maßnahme der Post AG und
entspricht diese Vorgehensweise einem modernen Dienstleistungsunternehmen des
21.
Jahrhunderts, das sich auf dem Markt behaupten muss?
7.
Diese
kundenunfreundliche Maßnahme der Post AG stellt zweifelsohne eine
Verschlechterung für Menschen mit Behinderung dar, insbesondere für jene, die
eine
Gehbehinderung haben oder im Rollstuhl sind, aber auch für alte und kranke
Menschen. Warum wurde auf diesen Umstand nicht Rücksicht genommen, zumal
gerade jetzt das
Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen werden wird und dieses
Verhalten der Post AG zu einer starken Diskriminierung führt?