3285/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und GenossInnen,
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend der Erwachsenenbildung für Frauen unter besonderer
Berücksichtigung von Migrantinnen
Obwohl die Nachfrage
nach Alphabetisierungs- und Deutschkursen stetig ansteigt,
werden die finanziellen Mittel von frauenspezifischen (Beratungs)Einrichtungen
wie
beispielsweise LEFÖ, Miteinander Lernen, Peregrina oder Orient Express für die
Weiterbildung insbesondere
von Migrantinnen vom Bund kontinuierlich gekürzt.
Trotz innovativer Curriculaentwicklung und
nachhaltiger Qualifizierungsangebote
seitens der frauenspezifischen (Beratungs)Einrichtungen stehen die
Förderungen für
Erwachsenenbildung in Frage, wenn die ESF
Ziel3-Projekte mit 31.12.2005
auslaufen. Die Verschärfung der
Rahmenbedingungen engt den Handlungsspielraum
der Organisationen massiv ein. Durch
das Einfrieren der Subventionsmittel für
frauenspezifische
(Beratungs)Einrichtungen vergrößert sich das Defizit an
frauenspezifischen, sowohl
gesellschaftspolitischen als auch bildungspolitischen
Angeboten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur folgende Anfrage:
Anfrage
1.
Was sind die Gründe dafür, dass es in den letzten Jahren
seitens des
BMBWK kontinuierlich
zu Kürzungen von frauenspezifischen
(Beratungs)Einrichtungen, die seit über 20
Jahren schwerpunktmäßig
Weiterbildung für Migrantinnen anbieten, gekommen ist?
2.
Trifft
das Motto des „lebenslangen Lernens" nicht auch auf Migrantinnen zu?
3.
Nach welchen Kriterien beurteilen Sie die Qualität der
Frauenvereine bei der
Vergabe von
Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen?
4.
Spielt
bei der Höhe der Fördergelder vor allem eine hohe Anzahl der
beratenen Frauen und Mädchen eine Rolle,
oder eine effiziente Betreuung,
die auch den administrativen Aufwand und die Dokumentation der
Beratungsarbeit berücksichtigt?
5.
Warum wurde das Subventionsansuchen der
Frauenberatungsstelle Freiraum
(Neunkirchen) für
eine IT - Weiterbildungsoffensive in der Höhe von 11.050,-
heuer (2005) von Ihrem Ministerium nicht genehmigt?
6.
Weshalb wurden die Förderungen von zuletzt 7900,- für
den Verein AÖF
(Autonome
Österreichische Frauenhäuser) vom BMBWK (Abteilung
Erwachsenenbildung) vollkommen gestrichen?