3290/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Erika Scharer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Pille-danach" - Spießrutenlauf bis zum Erhalt der „Pille-danach" in ländlichen
Regionen
Derzeit ist in Österreich die „Pille-danach" direkt
beim Facharzt für Gynäkologie gegen
Krankenschein, in
Gynäkologischen Ambulanzen oder mit Rezept (ausgestellt durch
einen/eine gynäkologische Facharzt/-ärztin) in Apotheken erhältlich.
Die
„Pille-danach“ bedeutet, dass die Verhütung nach ungeschütztem (z. B. im
schlimmsten
Fall nach einer Vergewaltigung) oder unzureichend geschütztem Verkehr
nachgeholt wird.
Durch die Einnahme wird je nach Zyklusphase, entweder der Eisprung oder das
Einnisten
eines befruchteten Eis und somit eine
ungewollte Schwangerschaft verhindert. Sie ist die Pille
für den Notfall. Die „Pille-danach“ führt nicht zum Abbruch einer
bereits bestehenden
Schwangerschaft.
Die
„Pille-danach“ ist spätestens 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr, wo die
Verhütung fehl schlug, einzunehmen. Ein optimaler Schutz vor einer ungewollten
Schwangerschaft wird durch die Einnahme der „Pille-danach“ innerhalb der ersten
24
Stunden nach dem Geschlechtsverkehr
gegeben. Zwölf Stunden, spätestens 17 Stunden nach
Einnahme der ersten Tablette erfolgt die Einnahme der zweiten Tablette.
In
Österreich werden rund 12 von 1000 Frauen unter dem 19. Lebensjahr ungewollt
schwanger. Das Schwangerschaftsrisiko nach
ungeschütztem Verkehr beträgt 33 Prozent.
Dies ist ein Beispiel für den Nutzen der Notfallverhütung „Pille-danach“. Auch
Frauen in
stabilen Familienverhältnissen und mit mehreren Kindern nehmen im
Notfall die „Pille-
danach" in Anspruch.
Vor allem für junge Menschen in ländlichen Regionen wäre
die Erlangung der „Pille-danach"
über den Hausarzt eine wesentliche Erleichterung. Aufgrund der eingeschränkten
Mobilität ist
die kurze Zeitspanne
von 24 Stunden, in der die „Pille-danach“ mit der größtmöglichen
Wirksamkeit eingenommen werden kann, schwer einzuhalten, da derzeit zumindest ein
Facharzt für Gynäkologie und eine Apotheke aufgesucht werden muss.
Aus diesem Grund stellen unterzeichnete Abgeordnete an
die Bundesministerin für
Gesundheit
und Frauen folgende
Anfrage:
1. Wie stehen
Sie zur „Pille-danach"?
2.
Warum befinden sich auf der Homepage des
Bundesministeriums für Gesundheit und
Frauen
www.bmgf.gv.at keine Informationen zum Thema „Pille-danach"?
3.
Befürworten Sie den Erhalt der „Pille-danach" durch
den Hausarzt?
a)
Wenn ja, warum ist die „Pille-danach" nicht durch
ein Rezept vom Hausarzt erhältlich?
b)
Wenn nein, warum nicht?
4. Befürworten Sie den rezeptfreien Erhalt der „Pille-danach" in der Apotheke?
a)
Wenn
ja, warum ist die „Pille-danach" noch nicht frei erhältlich?
b)
Wenn nein, warum nicht?
5. Sind Sie für den Erhalt der „Pille-danach"
ausschließlich durch eine gynäkologische
Ambulanz oder durch den Facharzt für Gynäkologie bzw. durch ein Rezept
eines
Frauenarztes/einer Frauenärztin?
a)
Wenn ja, warum?
b)
Wenn nein, warum nicht?
6.
Ist
Ihnen bekannt, dass die „Pille-danach" unter derzeitigen Bestimmungen (aus
rein
bürokratischen sowie aus Distanz-Gründen, vor allem für jugendliche Betroffene
oder
Betroffene ohne Auto in ländlichen
Regionen) oftmals nicht zur rechtzeitigen Einnahme
erhältlich ist?
7.
Wie
stehen Sie zu den verschiedenen Arten des Umgangs mit der „Pille-danach"
in
folgenden Ländern:
a)
Großbritannien: Tabletten werden in Schulen abgegeben um
den Mädchen ab 16 Jahren
die sofortige
Einnahme zu ermöglichen.
b)
Frankreich:
„Pille-danach" ohne Rezept in den Apotheken erhältlich.
c)
Deutschland:
„Pille-danach" verschreibungspflichtig und gegen Rezept in der Apotheke
sowie beim Hausarzt erhältlich.
d)
Skandinavische Länder: „Pille-danach" beim Hausarzt
erhältlich und in jeder Apotheke
rezeptfrei abzuholen
und kostet gleich viel wie die Pille/Verhütungsmittel, die von der
Sozialversicherung gezahlt wird.
8.
Wie
stehen Sie zum Vorschlag, die Pille zum Beispiel für Mädchen unter 19 Jahren,
nicht erwerbstätigen sowie am Existenzminimum lebenden Frauen auf Krankenschein
anzubieten?
9.
Sind Sie für eine Ausgabe von Verhütungsmitteln auf
Krankenschein, sodass die
Sozialversicherung
die Kosten trägt?
a)
Wenn
ja, generell oder unter bestimmten Umständen?
b)
Wenn nein, warum nicht?
10. Sehen
Sie die Ausgabe von Verhütungsmitteln an Jugendliche bis 19 als zusätzliche
präventive Maßnahme zur Senkung der Anzahl an ungewollten Schwangerschaften?
a)
Wenn
ja, warum gibt es die „freie Verhütung" für unter 19jährige in Österreich
noch
nicht?
b)
Wenn nein, warum nicht?
c)
Wenn
nein, welche Maßnahmen sehen Sie als zusätzliche Prävention gegen
ungewollte Schwangerschaften?