3300/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr Eva Glawischnig-Piesczek, Dr Gabriela Moser, Freundinnen
und Freunde

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie

Die einzelnen Bundesländer gehen seit der Verländerung der
Wohnbaugesetzgebung und der Bauordnungen bzw. der Bautechnikgesetze in
Sachen Energieeffizienz unterschiedliche Wege. Mit der Richtlinie der EU zur
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, kurz „Gebäuderichtlinie", wurden auf EU-
Ebene wesentliche Weichen zu einem effizienteren Energieeinsatz in Gebäuden
gestellt.

Der nationalen Umsetzungsprozess ist bis Jänner 2006 abzuschließen und verlangt
einheitliche Vorgangsweisen. Dazu waren und sind folgende Schritte erforderlich:
einheitliche Berechnungsmethode zur Ermittlung der Gesamtenergieeffzienz von
Gebäuden und Mindestanforderungen von Neubauten; harmonisierte
Berechnungsmethode für Energiekennzahlen als Basis für die Festlegung der
zukünftigen Mindestanforderungen; einheitliche Energieausweise für neue und
bestehende Gebäude und Inspektion von Heiz- und Klimaanlagen.
Nachdem in vielen dieser Harmonisierungserfordernissen noch keine Einigung erzielt
worden ist, wird die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie durch die Säumigkeit auch
Ihres Hauses nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgen können. Damit verzögern
sich Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Erreichung des Kyoto-Ziels.

Aus diesem Grund wird Österreich in Sachen Energieeffizienz im EU-Vergleich zum
Nachzügler. Allein das Gutachten über die Zuständigkeiten für die jeweiligen Schritte
dauerte eineinhalb Jahre. Im Vergleich zu Österreich gelingt der in vielerlei Hinsicht
föderaler strukturierten BRD zeitgerecht die Umsetzung der RL.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

1.                           Seit wann laufen die Vorbereitungen zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie?

2.             Welche Koordinationsaufgaben übernahm dabei konkret Ihr Ressort?

3.                           Aus welchen Gründen traten die erheblichen Verzögerungen auf?

4.             Welche Bundesländer verzögerten die Vereinheitlichung der nötigen
Methodiken und Anforderungen ?

5.                           Warum wurden die Zuständigkeitsfragen nicht rascher geklärt?

6.                           Wann bzw. bis wann wird die vollständige und richtlinienkonforme Umsetzung
endgültig erfolgen?

7.                           Welche Sanktionen der EU drohen bei einer nicht rechtzeitigen Umsetzung der
Gebäuderichtlinie?