3300/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr Eva Glawischnig-Piesczek, Dr
Gabriela Moser, Freundinnen
und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Die einzelnen
Bundesländer gehen seit der Verländerung der
Wohnbaugesetzgebung
und der Bauordnungen bzw. der Bautechnikgesetze in
Sachen
Energieeffizienz unterschiedliche Wege. Mit der Richtlinie der EU zur
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, kurz „Gebäuderichtlinie", wurden auf
EU-
Ebene
wesentliche Weichen zu einem effizienteren Energieeinsatz in Gebäuden
gestellt.
Der nationalen Umsetzungsprozess ist bis
Jänner 2006 abzuschließen und verlangt
einheitliche Vorgangsweisen. Dazu waren und
sind folgende Schritte erforderlich:
einheitliche Berechnungsmethode zur Ermittlung der Gesamtenergieeffzienz von
Gebäuden und Mindestanforderungen von
Neubauten; harmonisierte
Berechnungsmethode für
Energiekennzahlen als Basis für die Festlegung der
zukünftigen Mindestanforderungen;
einheitliche Energieausweise für neue und
bestehende Gebäude und Inspektion von Heiz- und Klimaanlagen.
Nachdem in vielen dieser
Harmonisierungserfordernissen noch keine Einigung erzielt
worden ist, wird die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie durch die
Säumigkeit auch
Ihres Hauses nicht zum vorgesehenen
Zeitpunkt erfolgen können. Damit verzögern
sich Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Erreichung des Kyoto-Ziels.
Aus diesem Grund wird Österreich in Sachen Energieeffizienz
im EU-Vergleich zum
Nachzügler. Allein das Gutachten über die Zuständigkeiten für die jeweiligen
Schritte
dauerte eineinhalb Jahre. Im Vergleich zu
Österreich gelingt der in vielerlei Hinsicht
föderaler strukturierten BRD zeitgerecht die Umsetzung der RL.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Seit wann laufen die Vorbereitungen zur Umsetzung der
EU-Gebäuderichtlinie?
2.
Welche Koordinationsaufgaben übernahm dabei konkret Ihr
Ressort?
3.
Aus
welchen Gründen traten die erheblichen Verzögerungen auf?
4.
Welche Bundesländer verzögerten die Vereinheitlichung der
nötigen
Methodiken und
Anforderungen ?
5.
Warum
wurden die Zuständigkeitsfragen nicht rascher geklärt?
6.
Wann bzw. bis wann wird die vollständige und
richtlinienkonforme Umsetzung
endgültig erfolgen?
7.
Welche
Sanktionen der EU drohen bei einer nicht rechtzeitigen Umsetzung der
Gebäuderichtlinie?