3301/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2005
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Anfrage

 

 

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Stand der EU-Vertragsverletzungsgefahren gegen Österreich im Umweltbereich

 

 

Österreich sieht sich gerne in der Rolle des Umweltmusterlandes. So wurden 1995 beim EU-Beitritt Österreichs viele Stimmen laut, die befürchteten, dass unser Land innerhalb der Europäischen Union seine hohen Umweltstandards verlieren würde.

 

Fast zehn Jahre nach dem EU-Beitritt haben sich die Vorzeichen jedoch umgekehrt. In vielen Bereichen der Umweltpolitik zeichnet sich die Europäische Union durch eine innovative und ehrgeizige Umweltgesetzgebung aus, deren Umsetzung die Mitgliedsländer vor große Herausforderung stellt.

 

Österreich hinkt in vielen Bereichen hinterher und setzt die Vorgaben der Europäischen Union nur mangelhaft oder gar nicht um bzw. verstößt aktiv gegen geltendes EU-Umweltrecht. Aus diesem Grund sah sich die Europäische Kommission gezwungen eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren  gegen Österreich einzuleiten. Es kam auch zu Verurteilungen durch den EuGH.

 

Insbesondere auch  im Hinblick auf die bevorstehende EU-Präsidentschaft Österreichs wäre es angebracht – zehn Jahre nach dem Beitritt Österreichs zur EU – der Rolle des oft zitierten aber nicht den Tatsachen entsprechenden Umweltmusterlandes Österreich wieder näher zu kommen und die seitens der EU-Kommission vorgebrachten Mängel in der Umsetzung von EU-Umweltrecht rasch zu beheben.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welche und wie viele Beschwerde- bzw. Vertragsverletzungsverfahren sind derzeit im Umweltbereich gegen Österreich seitens der EU-Kommission anhängig? Bitte fügen Sie eine vollständige Liste der Verfahren, gegliedert nach Verfahrensstufen (1. Stufe - Mahnschreiben der EK,  2. Stufe - begründete Stellungnahme der EK und 3. Stufe - Klage vor dem EuGH) und inklusive einer Beschreibung des jeweiligen Falles mit Nummer, Betreff, Datum, national verpflichtete Gebietskörperschaft/Behörde etc. bei.

 

  1. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die EU-Kommission zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich gegen das angebliche „Umweltmusterland“ Österreich eingeleitet hat und es schon zu Klagen vor bzw. Verurteilungen vor dem EuGH gekommen ist?

 

  1. Welche Stellungnahmen wurden in den einzelnen Fällen seitens Ihres Ressorts, anderer zuständiger Ressorts, der Bundesregierung bzw. weiterer zuständiger österreichischer Stellen an die EU-Kommission übermittelt? Wie hat Österreich zu den einzelnen Rügen der EU-Kommission inhaltlich Stellung genommen?

 

  1. Wieso werden die österreichischen Antworten/Stellungnahmen auf die Beschwerden/Stellungnahmen der EU-Kommission nicht (in übersichtlicher Weise) öffentlich gemacht (z.B. per Internet)?

 

  1. Wieso wird es der EU-Kommission nicht erlaubt, die österreichischen Antworten/Stellungnahmen auf die Beschwerden/Stellungnahmen der EU-Kommission zu veröffentlichen (z.B. per Internet)?

 

  1. Befürworten Sie bezüglich der EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einen transparenten, öffentlich zugänglichen Monitoring-Prozess (regelmäßige übersichtliche Veröffentlichungen der anhängigen EU-Verfahren gegen Österreich, die Position der EU-Kommission, die Position Österreichs, Stand der Verfahren etc.)? Falls ja, in welcher Form und bis wann werden Sie einen solchen Monitoring-Prozess installieren? Falls nein, warum nicht?

 

  1. Welche konkreten Schritte sind seitens Ihres Ressorts, der Bundesregierung bzw. weiterer zuständiger österreichischer Stellen geplant, um auf die von der EU-Kommission beanstandeten Versäumnisse bzw. vorgebrachten Beschwerden gemäß den Anforderungen der entsprechenden EU-Normen zu reagieren? Bitte um konkrete Auflistung der jeweils geplanten Schritte und Angabe der jeweilig vorgesehen Termine.