Eingelangt am 08.07.2005
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Anfrage
der Abgeordneten
Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Stand der
EU-Vertragsverletzungsgefahren gegen Österreich im Umweltbereich
Österreich sieht sich gerne
in der Rolle des Umweltmusterlandes. So wurden 1995 beim EU-Beitritt
Österreichs viele Stimmen laut, die befürchteten, dass unser Land innerhalb der
Europäischen Union seine hohen Umweltstandards verlieren würde.
Fast zehn Jahre nach dem EU-Beitritt haben sich die Vorzeichen jedoch
umgekehrt. In vielen Bereichen der Umweltpolitik zeichnet sich die Europäische
Union durch eine innovative und ehrgeizige Umweltgesetzgebung aus, deren
Umsetzung die Mitgliedsländer vor große Herausforderung stellt.
Österreich hinkt in vielen Bereichen hinterher und setzt die Vorgaben der
Europäischen Union nur mangelhaft oder gar nicht um bzw. verstößt aktiv gegen
geltendes EU-Umweltrecht. Aus diesem Grund sah sich die Europäische Kommission
gezwungen eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Es kam auch zu Verurteilungen
durch den EuGH.
Insbesondere auch im Hinblick
auf die bevorstehende EU-Präsidentschaft Österreichs wäre es angebracht – zehn
Jahre nach dem Beitritt Österreichs zur EU – der Rolle des oft zitierten aber
nicht den Tatsachen entsprechenden Umweltmusterlandes Österreich wieder
näher zu kommen und die seitens der EU-Kommission vorgebrachten Mängel in der
Umsetzung von EU-Umweltrecht rasch zu beheben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Welche und wie viele Beschwerde- bzw.
Vertragsverletzungsverfahren sind derzeit im Umweltbereich gegen
Österreich seitens der EU-Kommission anhängig? Bitte fügen Sie eine vollständige
Liste der Verfahren, gegliedert nach Verfahrensstufen (1. Stufe -
Mahnschreiben der EK, 2.
Stufe - begründete Stellungnahme der EK und 3. Stufe - Klage vor dem EuGH)
und inklusive einer Beschreibung des jeweiligen Falles mit Nummer,
Betreff, Datum, national verpflichtete Gebietskörperschaft/Behörde etc.
bei.
- Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die EU-Kommission
zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich gegen das
angebliche „Umweltmusterland“ Österreich eingeleitet hat und es schon zu
Klagen vor bzw. Verurteilungen vor dem EuGH gekommen ist?
- Welche Stellungnahmen wurden in den einzelnen Fällen seitens
Ihres Ressorts, anderer zuständiger Ressorts, der Bundesregierung bzw.
weiterer zuständiger österreichischer Stellen an die EU-Kommission
übermittelt? Wie hat Österreich zu den einzelnen Rügen der EU-Kommission
inhaltlich Stellung genommen?
- Wieso werden die österreichischen Antworten/Stellungnahmen auf
die Beschwerden/Stellungnahmen der EU-Kommission nicht (in übersichtlicher
Weise) öffentlich gemacht (z.B. per Internet)?
- Wieso wird es der EU-Kommission nicht erlaubt, die
österreichischen Antworten/Stellungnahmen auf die
Beschwerden/Stellungnahmen der EU-Kommission zu veröffentlichen (z.B. per
Internet)?
- Befürworten Sie bezüglich der EU-Vertragsverletzungsverfahren
gegen Österreich einen transparenten, öffentlich zugänglichen
Monitoring-Prozess (regelmäßige übersichtliche Veröffentlichungen der
anhängigen EU-Verfahren gegen Österreich, die Position der EU-Kommission,
die Position Österreichs, Stand der Verfahren etc.)? Falls ja, in welcher
Form und bis wann werden Sie einen solchen Monitoring-Prozess
installieren? Falls nein, warum nicht?
- Welche konkreten Schritte sind seitens Ihres Ressorts, der
Bundesregierung bzw. weiterer zuständiger österreichischer Stellen
geplant, um auf die von der EU-Kommission beanstandeten Versäumnisse bzw.
vorgebrachten Beschwerden gemäß den Anforderungen der entsprechenden
EU-Normen zu reagieren? Bitte um konkrete Auflistung der jeweils geplanten
Schritte und Angabe der jeweilig vorgesehen Termine.