3306/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Österreich
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) hat in seinem Urteil vom 24.02.2005 in der Beschwerde 34983/02 eine
Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK festgestellt. In diesem Urteil wurde unter
anderem festgestellt, dass das Verwaltungsverfahren über die Zulassung eines
Medikaments unverhältnismäßig lange ohne Entscheidung in der Sache selbst
andauert. Die zuständigen Verwaltungsbehörden waren bei ihren Entscheidungen
bereits mehrfach säumig. Der Beschwerdeführer hat daher in den Jahren 1995 und
2001 Säumnisbeschwerden an den Verwaltungsgerichtshof gerichtet. Derzeit ist
der Verwaltungsgerichtshof zu einer Entscheidung in der Sache selbst berufen,
das Verfahren ist noch immer anhängig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: