3307/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
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Anfrage
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Umsetzung der EU-Agrarreform 2005: Härte- und Sonderfälle
Die EU-Agrarreform, die auf Basis der Beschlüsse aus dem Jahr 2004 ab 1. 1. 2005 zur Umsetzung kommt, führt im Rahmen der österreichischen Umsetzung nach dem sogenannten „Betriebsprämienmodell“ zu einer Vielzahl von Härte- und Sonderfällen. Die Antragsfrist für das Jahr 2005 endete mit 17. Mai 2005.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele und welche Härtefälle sind bei der AMA eingelangt und behandelt worden? Wie viele dieser Härtefälle wurden abgewiesen? Wie viele sind positiv erledigt worden?
2. Wie viele und welche Sonderfälle gemäß Betriebsprämie-Verordnung 2004 sind geltend gemacht worden? Wie viele dieser Sonderfälle sind positiv behandelt worden, wie viele negativ? Wie viele Mittel wurden in Summe zugeteilt, wie viel durchschnittlich pro Betrieb?
3. Wie viele Antragsteller sind NeueinsteigerInnen bzw. HofübernehmerInnen? Wie viele dieser Betriebe haben einen positiven Bescheid erhalten? Wie viele werden einen negativen Bescheid bekommen und was waren die Gründe für die Ablehnung? Wie hoch sind die fiktiven Prämienansprüche dieser abgewiesenen Betriebe im Durchschnitt?
4. Wie viele Betriebe haben einen Zusatz-Antrag zum AMA-Mantelantrag eingereicht, in dem die Antragsteller einen Feststellungsbescheid durch die AMA einfordern?
a. Wie viele dieser Betriebe/Antragsteller mussten in der AMA-Datenbank neu angelegt werden, da es sich um GrundbesitzerInnen handelt, die den Großteil ihrer Flächen verpachtet haben?
b. Wie verteilen sich diese Anträge auf die einzelnen Bundesländer?
c. Wie viele dieser Anträge konnten bisher positiv erledigt werden?
5. Wie viele Betriebe erhalten aufgrund von getätigten
Investitionen (z.B. in die
Tierhaltung)
zusätzliche Zahlungsansprüche? Wie hoch sind diese Prämien?
6. Wie viele Anträge auf Vorab-Übertragung von
Zahlungsansprüchen sind eingelangt,
wie
viele davon können positiv erledigt werden? Wie hoch sind die Zahlungsansprüche
dieser
Vorabübertragungen im Durchschnitt, absolut und gegliedert nach
Bundesländern?
7. Wie viele Mittel des Härtefonds werden in Summe verbraucht werden? Wird das Finanzvolumen ausreichen, um alle Ansprüche abzudecken?