3315/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2005
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Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Personalpolitik des Außenministeriums im Hinblick auf die österreichische EU-Präsidentschaft

 

 

Am 22. Oktober 2004 wurde vom Bundeskanzleramt eine "Richtlinie und generelle Genehmigung gemäß §36 Abs. 2 VBG für den Abschluss von Sonderverträgen für Verwendungen im Zusammenhang mit der Österreichischen EU-Präsidentschaft 2006" erlassen. Darin werden die Entgeltstufen für die vier verschiedenen Verwendungsklassen sowie ein (höheres) Sonderentgelt für "SpezialistInnen" festgelegt.

 

Diese Verträge können mit Personen, die für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung sowie Nachbereitung der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 benötigt werden, für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 31. August 2006 abgeschlossen werden.

 

Für die Vorbereitung und Durchführung der österreichischen EU-Präsidentschaft werden sowohl die einzelnen Sektionen im Außenministerium in Wien als auch und v.a. die Botschaften im Ausland besonders gefordert sein, da sie ja für die EU-Koordination und die entsprechenden Ratsarbeitsgruppen und Arbeitsgruppen vor Ort die Leitung übernehmen werden. Außenministerin Ursula Plassnik hat bei der Präsentation von Staatssekretär Hans Winkler rund 100 Personen zusätzliches Personal angekündigt.

 

Aus der Beantwortung von mündlichen Fragen in einigen Ausschüssen und aus Gesprächen mit an den österreichischen Vertretungsbehörden beschäftigten Personen ergibt sich für die Anfragestellerin der Eindruck, dass erfahrenes Personal von Botschaften abgezogen und an multilaterale Vertreungen (wie etwa Brüssel) zugeteilt wurde, und dass auf Grund des jahrelangen Personalabbaus zu wenig diplomatisches Personal mit Erfahrung in Diensten des Außenamtes steht.

 

Es stellt sich daher die Frage, mit welchen Vorerfahrungen diese Personen in die Vorbereitungen und Durchführung der Präsidentschaft gehen und ob diese Personen alle gemäß der oben genannten Richtlinie beschäftigt werden sollen (oder schon sind).

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.             Wie viele und welche Sonderverträge für sogenannte "Poolisten" bzw. "VerwaltungspraktikantInnen" wurden an welchen Auslandsvertretungen und in der Zentrale in Wien für welche Zeiträume abgeschlossen? (Bitte Auflistung nach Botschaft bzw.  Konsulat bzw. Koordinationsbüro bzw. Zentrale)

2.             Welche Aufgabenbereiche übernehmen diese im Rahmen dieser Sonderverträge beschäftigten Personen?

(Bitte Aufgliederung nach Funktion und Beschäftigungsort)

3.             Welche diplomatische oder konsularische Berufserfahrung bringen diese Personen mit sich?