3315/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Personalpolitik des Außenministeriums im Hinblick auf die österreichische EU-Präsidentschaft
Am 22. Oktober 2004 wurde vom Bundeskanzleramt eine "Richtlinie und generelle Genehmigung gemäß §36 Abs. 2 VBG für den Abschluss von Sonderverträgen für Verwendungen im Zusammenhang mit der Österreichischen EU-Präsidentschaft 2006" erlassen. Darin werden die Entgeltstufen für die vier verschiedenen Verwendungsklassen sowie ein (höheres) Sonderentgelt für "SpezialistInnen" festgelegt.
Diese Verträge können
mit Personen, die für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung sowie
Nachbereitung der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 benötigt werden, für
den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 31. August 2006 abgeschlossen werden.
Für die Vorbereitung
und Durchführung der österreichischen EU-Präsidentschaft werden sowohl die
einzelnen Sektionen im Außenministerium in Wien als auch und v.a. die
Botschaften im Ausland besonders gefordert sein, da sie ja für die
EU-Koordination und die entsprechenden Ratsarbeitsgruppen und Arbeitsgruppen
vor Ort die Leitung übernehmen werden. Außenministerin Ursula Plassnik hat bei
der Präsentation von Staatssekretär Hans Winkler rund 100 Personen zusätzliches
Personal angekündigt.
Aus der Beantwortung
von mündlichen Fragen in einigen Ausschüssen und aus Gesprächen mit an den
österreichischen Vertretungsbehörden beschäftigten Personen ergibt sich für die
Anfragestellerin der Eindruck, dass erfahrenes Personal von Botschaften
abgezogen und an multilaterale Vertreungen (wie etwa Brüssel) zugeteilt wurde,
und dass auf Grund des jahrelangen Personalabbaus zu wenig diplomatisches
Personal mit Erfahrung in Diensten des Außenamtes steht.
Es stellt sich daher
die Frage, mit welchen Vorerfahrungen diese Personen in die Vorbereitungen und
Durchführung der Präsidentschaft gehen und ob diese Personen alle gemäß der
oben genannten Richtlinie beschäftigt werden sollen (oder schon sind).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie viele und
welche Sonderverträge für sogenannte "Poolisten" bzw.
"VerwaltungspraktikantInnen" wurden an welchen Auslandsvertretungen
und in der Zentrale in Wien für welche Zeiträume abgeschlossen? (Bitte
Auflistung nach Botschaft bzw.
Konsulat bzw. Koordinationsbüro bzw. Zentrale)
2.
Welche
Aufgabenbereiche übernehmen diese im Rahmen dieser Sonderverträge beschäftigten
Personen?
(Bitte Aufgliederung nach Funktion und
Beschäftigungsort)
3.
Welche
diplomatische oder konsularische Berufserfahrung bringen diese Personen mit
sich?