Eingelangt am 08.07.2005
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Anfrage
des Abgeordneten
Pirklhuber, Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend österreichische
Strategie zur ländlichen Entwicklung hinsichtlich der Beschlüsse von Göteborg
2001 und Salzburg 2003
Im Vorschlag der
EU-Kommission zur Ländlichen Entwicklung 2007 bis 2013 ist ein dreistufiger
Planungsprozess vorgesehen: Strategische Leitlinien der EU, einzelstaatlicher
Strategieplan sowie ländliche Entwicklungspläne. Dabei stellen die
strategischen Leitlinien sowie der nationale Strategieplan zwei neue Instrumente
dar, mit deren Hilfe sich die EU-Kommission eine bessere Zielorientierung und
Überprüfbarkeit der Programme sowie eine größere Kohärenz zwischen den
EU-weiten und regionalen Prioritäten verspricht.
Der ländliche Raum in Österreich ist
aufgrund seines biogeographischen Charakters (Alpen, Böhmisches Massiv,
Donautal, pannonischer Raum) ökologisch besonders vielfältig. Trotz zahlreicher
Bemühungen in den letzten Jahren sind die Populationen wertvoller, seltener
Arten sowie deren Lebensräume immer noch stark rückgängig.
Wesentliche Basis der Strategie des
österreichischen Programms sind daher die Beschlüsse des Europäischen Rates in
Göteburg 2001 (qualitativ hochwertige Erzeugnisse, umweltfreundliche
Produktionsmethoden, nachwachsende Rohstoffe, Schutz der biologischen Vielfalt)
und der Europäischen Konferenz über ländliche Entwicklung in Salzburg 2003
(Erhalt und Entwicklung landschaftlicher Ressourcen, Vielfalt der ländlichen
Gebiete, Anerkennung von Naturlandschaften etc.), die dem Erhalt und der
Entwicklung unserer landschaftlichen Ressourcen besonderen Stellenwert
einräumen. Im österreichischen Strategiedokument sollte daher konkretisiert
werden, wie diese Beschlüsse implementiert werden sollen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Mit welchen Programmpunkten und Finanzierungen soll dem
Rückgang der biologischen Vielfalt im Programm Einhalt geboten werden?
- Wie waren die Erfolge von bisherigen Maßnahmen mit ähnlichen
oder gleichen Zielen in den letzten 10 Jahren?
- Wie sollen damit zusammenhängende Daten kontrolliert und
ausgewertet werden (Monitoring, Evaluierung)?
- Wie soll die Koordination der unterschiedlichen Interessen von
Wirtschaft, Soziales, Ökologie konkret in die Praxis umgesetzt werden?
- Durch welche Maßnahmen soll die Erhaltung der Lebensraumvielfalt im Programm gewährleistet
werden?
- Wie soll in den Programmpunkten und in der Finanzplanung
gewährleistet werden, dass die wertvollsten Landschaftsteile Österreichs
durch land- oder fortwirtschaftliche Betriebe gepflegt werden können?
- Wie und mit welchem Mitteleinsatz soll Naturschutz,
insbesondere Aufgaben zur Entwicklung und Erhaltung des Europäischen
Lebensraumnetzwerks Natura 2000 außerhalb des Sektors Landwirtschaft
umgesetzt werden?
- Die Europäische Union hat sich betreffend der Finanzierung von
Natura 2000 einstimmig für die „Integrationsvariante“ entschieden, d.h.
Natura 2000 in bestehende Fonds zu integrieren und keine separaten Fonds
zu eröffnen. Wichtigste Begründung dafür war die Meinung, dass Naturschutz
auf diese Weise zu einem integralen Bestandteil der Landnutzungsformen
werden soll. Wie viel Prozent der gesamten Mittel werden im
österreichischen Programm Ländliche Entwicklung für Natura 2000 Projekte
zur Verfügung stehen?
- Welche Maßnahmen sind geplant, damit die für eine
ordnungsgemäße Programmabwicklung notwendigen Kontrollen mit den
Bundesländern koordiniert und im Rahmen der laufenden Evaluierung
dokumentiert und analysiert werden?
- Zahlreiche Lebensräume der Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie
befinden sich in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen (z.B.
Brachvogel, Großtrappe) oder in von Aufgabe bedrohten Regionen (z.B.
Heidelerche). Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die
Populationen der Vogelarten in intensiver genutzten Regionen nicht
abnehmen?
- In Österreich sind ca. 300.000 ha LN-Fläche, d. s. 10% der
gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche, als „besonders wertvoll“
einzustufen. Mit welchen Maßnahmen sollen diese Flächen im neuen ÖPUL
geschützt werden?