3317/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend österreichische Strategie zur ländlichen Entwicklung hinsichtlich der Beschlüsse von Göteborg 2001 und Salzburg 2003

 

 

Im Vorschlag der EU-Kommission zur Ländlichen Entwicklung 2007 bis 2013 ist ein dreistufiger Planungsprozess vorgesehen: Strategische Leitlinien der EU, einzelstaatlicher Strategieplan sowie ländliche Entwicklungspläne. Dabei stellen die strategischen Leitlinien sowie der nationale Strategieplan zwei neue Instrumente dar, mit deren Hilfe sich die EU-Kommission eine bessere Zielorientierung und Überprüfbarkeit der Programme sowie eine größere Kohärenz zwischen den EU-weiten und regionalen Prioritäten verspricht.

 

Der ländliche Raum in Österreich ist aufgrund seines biogeographischen Charakters (Alpen, Böhmisches Massiv, Donautal, pannonischer Raum) ökologisch besonders vielfältig. Trotz zahlreicher Bemühungen in den letzten Jahren sind die Populationen wertvoller, seltener Arten sowie deren Lebensräume immer noch stark rückgängig.

 

Wesentliche Basis der Strategie des österreichischen Programms sind daher die Beschlüsse des Europäischen Rates in Göteburg 2001 (qualitativ hochwertige Erzeugnisse, umweltfreundliche Produktionsmethoden, nachwachsende Rohstoffe, Schutz der biologischen Vielfalt) und der Europäischen Konferenz über ländliche Entwicklung in Salzburg 2003 (Erhalt und Entwicklung landschaftlicher Ressourcen, Vielfalt der ländlichen Gebiete, Anerkennung von Naturlandschaften etc.), die dem Erhalt und der Entwicklung unserer landschaftlichen Ressourcen besonderen Stellenwert einräumen. Im österreichischen Strategiedokument sollte daher konkretisiert werden, wie diese Beschlüsse implementiert werden sollen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Mit welchen Programmpunkten und Finanzierungen soll dem Rückgang der biologischen Vielfalt im Programm Einhalt geboten werden?

 

  1. Wie waren die Erfolge von bisherigen Maßnahmen mit ähnlichen oder gleichen Zielen in den letzten 10 Jahren?

 

  1. Wie sollen damit zusammenhängende Daten kontrolliert und ausgewertet werden (Monitoring, Evaluierung)?

 

  1. Wie soll die Koordination der unterschiedlichen Interessen von Wirtschaft, Soziales, Ökologie konkret in die Praxis umgesetzt werden?

 

  1. Durch welche Maßnahmen soll die Erhaltung der Lebensraumvielfalt im Programm gewährleistet werden?

  2. Wie soll in den Programmpunkten und in der Finanzplanung gewährleistet werden, dass die wertvollsten Landschaftsteile Österreichs durch land- oder fortwirtschaftliche Betriebe gepflegt werden können?

 

  1. Wie und mit welchem Mitteleinsatz soll Naturschutz, insbesondere Aufgaben zur Entwicklung und Erhaltung des Europäischen Lebensraumnetzwerks Natura 2000 außerhalb des Sektors Landwirtschaft umgesetzt werden?

 

  1. Die Europäische Union hat sich betreffend der Finanzierung von Natura 2000 einstimmig für die „Integrationsvariante“ entschieden, d.h. Natura 2000 in bestehende Fonds zu integrieren und keine separaten Fonds zu eröffnen. Wichtigste Begründung dafür war die Meinung, dass Naturschutz auf diese Weise zu einem integralen Bestandteil der Landnutzungsformen werden soll. Wie viel Prozent der gesamten Mittel werden im österreichischen Programm Ländliche Entwicklung für Natura 2000 Projekte zur Verfügung stehen?

  2. Welche Maßnahmen sind geplant, damit die für eine ordnungsgemäße Programmabwicklung notwendigen Kontrollen mit den Bundesländern koordiniert und im Rahmen der laufenden Evaluierung dokumentiert und analysiert werden?

 

  1. Zahlreiche Lebensräume der Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie befinden sich in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen (z.B. Brachvogel, Großtrappe) oder in von Aufgabe bedrohten Regionen (z.B. Heidelerche). Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die Populationen der Vogelarten in intensiver genutzten Regionen nicht abnehmen?

 

  1. In Österreich sind ca. 300.000 ha LN-Fläche, d. s. 10% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche, als „besonders wertvoll“ einzustufen. Mit welchen Maßnahmen sollen diese Flächen im neuen ÖPUL geschützt werden?