3318/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Betonwerk Fritzens im Unterinntal

 

Die allgemeine Belastung des Unterinntals durch den Verkehr und andere Faktoren führte zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes nach IG Luft, zusätzlich zum Sanierungsgebiet wegen der Belastung durch NOx auch wegen der – nicht zuletzt durch LKWs und andere Dieselkraftfahrzeuge verursacht - auftretenden Feinstaubbelastung. Die Autobahn verläuft in diesem Talbereich gleich auf der anderen Innseite (Wattens: Standort großer Industriebetriebe). Zusätzlich werden hier auf mehreren Kilometern neben der ebenfalls in diesem Bereich befindlichen Bahntrasse langfristig umfangreiche Erdbewegungsarbeiten mit schwerem Gerät zum Bau der Unterinntalbahntrasse durchgeführt.

 

Seit Jahren leiden die AnrainerInnen allerdings vor allem unter der Staub- und Lärmbelastung, die vom dort befindlichen ausgeweiteten Betonwerk Fritzens ausgehen. Ohne entsprechende Bewilligung für das konkret durchgeführte Projekt wurde der Gesteinsabbau in Tagbauweise über die Grenzen der Sonderfläche hinaus ausgeweitet, indem ein überdimensionales Förderband quer durch den Wald von einer höher gelegenen neuen Abbaufläche herunterführt.

 

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist oberste Gewerbe- und Mineralrohstoffbehörde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Aus mehreren Verfahrensunterlagen geht hervor, dass die Bandförderanlage entgegen der Bewilligung aus dem Jahr 1997 einerseits über die Grenzen der Sonderfläche hinausgeht und auch sonst der Genehmigung nach Grundparzellen und Situierung in keiner Weise entspricht. Bereits vor Verhandlungsterminen in den in Betracht kommenden Verfahren wurde mit dem Bau der Anlage begonnen. Welche Konsequenzen hat ein solcher Bau ? In welcher Weise hat die Behörde darauf reagiert? Wurden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und in welchem Stadium befinden sich diese Verfahren?

2. Welche Konsequenzen hat der Bau über die Grenze der Sonderfläche hinaus hinsichtlich der Behördenzuständigkeit (MinRoG-Verfahren und Gemeinde als Baubehörde) ?

3. Inwieweit lässt sich eine Abbaukapazitäts- und gleichzeitig eine Betriebszeitenausweitung (bis 22 Uhr) in dem sensiblen Gebiet rechtfertigen, ohne dass die gesundheitlichen Auswirkungen in einem ärztlichen Gutachten festgestellt wurden ?

 

4. a) Haben die Ihnen unterstehenden Behörden geprüft, ob die beantragten Erweiterungen der Anlage Betonwerk inklusive Schotterabbau Fritzens UVP-pflichtig sind und damit eine Zuständigkeit der Gewerbe- bzw Mineralrohstoffbehörde überhaupt nicht gegeben ist und zu welchen Ergebnissen sind sie aufgrund welcher Überlegungen gekommen?

b) Welche Erweiterungen/Änderungen der Anlage wurden seit Geltung des UVP-G beantragt, welche Änderungen/Erweiterungen wurden von den ihnen unterstehenden Behörden genehmigt, welche Verfahren sind noch anhängig?

c) Wurden in diesen Verfahren die Auswirkungen auf die Bevölkerung von einem medizinischen Sachverständigen geprüft und auch auf den rechtlichen Umstand eingegangen, dass die Gemeinde Fritzens Sanierungsgebiet nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft ist und zusätzliche Staubemissionen unzulässig sind?

d) In welcher Weise werden die Ihnen unterstellten Behörden dazu beitragen, dass die Staubemissionen durch das Betonwerk Fritzens abnehmen und damit zur Sanierung des belasteten Gebiets beigetragen wird? Werden nachträgliche Auflagen erteilt werden?