3318/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Betonwerk Fritzens im Unterinntal
Die allgemeine Belastung des Unterinntals
durch den Verkehr und andere Faktoren führte zur Ausweisung eines
Sanierungsgebietes nach IG Luft, zusätzlich zum Sanierungsgebiet wegen der
Belastung durch NOx auch wegen der – nicht zuletzt durch LKWs und andere
Dieselkraftfahrzeuge verursacht - auftretenden Feinstaubbelastung. Die Autobahn
verläuft in diesem Talbereich gleich auf der anderen Innseite (Wattens:
Standort großer Industriebetriebe). Zusätzlich werden hier auf mehreren
Kilometern neben der ebenfalls in diesem Bereich befindlichen Bahntrasse
langfristig umfangreiche Erdbewegungsarbeiten mit schwerem Gerät zum Bau der
Unterinntalbahntrasse durchgeführt.
Seit Jahren leiden die AnrainerInnen
allerdings vor allem unter der Staub- und Lärmbelastung, die vom dort
befindlichen ausgeweiteten Betonwerk Fritzens ausgehen. Ohne entsprechende
Bewilligung für das konkret durchgeführte Projekt wurde der Gesteinsabbau in
Tagbauweise über die Grenzen der Sonderfläche hinaus ausgeweitet, indem ein
überdimensionales Förderband quer durch den Wald von einer höher gelegenen
neuen Abbaufläche herunterführt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist oberste Gewerbe- und Mineralrohstoffbehörde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Aus mehreren
Verfahrensunterlagen geht hervor, dass die Bandförderanlage entgegen der
Bewilligung aus dem Jahr 1997 einerseits über die Grenzen der Sonderfläche
hinausgeht und auch sonst der Genehmigung nach Grundparzellen und Situierung in
keiner Weise entspricht. Bereits vor Verhandlungsterminen in den in Betracht
kommenden Verfahren wurde mit dem Bau der Anlage begonnen. Welche Konsequenzen
hat ein solcher Bau ? In welcher Weise hat die Behörde darauf reagiert? Wurden
Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und in welchem Stadium befinden sich
diese Verfahren?
2. Welche Konsequenzen hat
der Bau über die Grenze der Sonderfläche hinaus hinsichtlich der
Behördenzuständigkeit (MinRoG-Verfahren und Gemeinde als Baubehörde) ?
3.
Inwieweit lässt sich eine Abbaukapazitäts- und gleichzeitig eine
Betriebszeitenausweitung (bis 22 Uhr) in dem sensiblen Gebiet rechtfertigen,
ohne dass die gesundheitlichen Auswirkungen in einem ärztlichen Gutachten
festgestellt wurden ?
4. a) Haben die Ihnen unterstehenden
Behörden geprüft, ob die beantragten Erweiterungen der Anlage Betonwerk
inklusive Schotterabbau Fritzens UVP-pflichtig sind und damit eine
Zuständigkeit der Gewerbe- bzw Mineralrohstoffbehörde überhaupt nicht gegeben
ist und zu welchen Ergebnissen sind sie aufgrund welcher Überlegungen gekommen?
b) Welche Erweiterungen/Änderungen der
Anlage wurden seit Geltung des UVP-G beantragt, welche Änderungen/Erweiterungen
wurden von den ihnen unterstehenden Behörden genehmigt, welche Verfahren sind
noch anhängig?
c) Wurden in diesen Verfahren die
Auswirkungen auf die Bevölkerung von einem medizinischen Sachverständigen
geprüft und auch auf den rechtlichen Umstand eingegangen, dass die Gemeinde
Fritzens Sanierungsgebiet nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft ist und
zusätzliche Staubemissionen unzulässig sind?
d) In welcher Weise werden die Ihnen
unterstellten Behörden dazu beitragen, dass die Staubemissionen durch das
Betonwerk Fritzens abnehmen und damit zur Sanierung des belasteten Gebiets
beigetragen wird? Werden nachträgliche Auflagen erteilt werden?