3323/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Kaipel, Parnigoni
und Genossen

an die Frau Bundesminister für Inneres
betreffend Beschaffung der neuen Polizeiautos

Die erste Ausschreibung von bis zu 12.000 Polizeiautos durch die Bundesbeschaffungs-Ge-
sellschaft (BBG) wurde vom Bundesvergabeamt in nicht weniger als acht Punkten aufgehob-
en. Eine zweite Ausschreibung wurde deshalb notwendig.

a)      Sowohl die BBG als auch Ministerin Prokop, die noch beide im Dezember 2004 durch die
Verzögerung der Polizeiauto-Auslieferung um vier Monate eine  „Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit" sahen, haben nun plötzlich ohne Angabe von Gründen ihre
Meinung geändert. Die BBG widerspricht sich selbst und schreibt nun ohne Begründung:
„Die Einsatzbereitschaft und die öffentliche  Sicherheit sind  durch  die durch das
Nachprüfungsverfahren verursachte Verzögerung nicht gefährdet." BM Prokop verharrt in
bloßen   Andeutungen:   „Seitens   des   BM.I   wurde   die   Einsatzbereitschaft   durch
entsprechende Maßnahmen sichergestellt." Welche Maßnahmen konkret das waren und
sind, darüber schweigt sie sich aus.

b)     Darauf, dass Ex-Innenminister Ernst Strasser bereits im Oktober 2004 - also vor der
eigentlichen Polizeiauto-Ausschreibung - niegelnagelneue und  frisch-designte VW-
Modelle der Öffentlichkeit als neue Polizei-Autos präsentierte, hat BM Grasser diese
Antwort: „Die Präsentation war durch das Bundesministerium für Inneres organisiert.
Weder mein Ministerium, noch die BBG hatte darauf einen Einfluss." BM Prokop auf die
gleiche Frage: „Die Fahrzeuge für die offizielle Fahrzeugdesignpräsentation wurden aus
bestehenden BBG-Verträgen abgerufen."

c)      Die Frage nach der vorgegebenen Mindestgeschwindigkeit von exakt 174 km/h wird von
BM Grasser so beantwortet: „Laut Mitteilung der BBG wurde vom Bundesministerium
für Inneres ursprünglich eine Mindest-Bauartgeschwindigkeit von 175 km/h vorgegeben."
Dass damit Marken wie Citroen, Lancia, Fiat, Peugeot von vornherein ausgesiebt gewesen
wären, verschweigt BM Prokop.

d)     Die Frage nach den sachlichen Gründen für die mit 800 Litern exakt vorgegebene Koffer-
raumgröße beantwortet BM Grasser so: „Gemäß den Darlegungen der BBG wurde das be-
nötigte Kofferraumvolumen für die Kategorie ,Van' vom Bundesministerium für Inneres
ursprünglich mit 800 Litern festgelegt." Damit wäre das entsprechende Modell von
Renault mit 780 Liter Kofferraum von vornherein ausgesiebt gewesen. BM Prokop
antwortet: „Die Anforderungen an das Kofferraumvolumen wurden von der zuständigen
Fachabteilung des BM.I anhand der mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände in der
jeweiligen Ausschreibungskategorie bekannt gegeben; eine Forderung von 800 Liter war
in den Ausschreibung nicht enthalten."

e)      Zur Auswahl der Kraftstoffart antwortet BM Grasser: „Die Festlegung der Kraftstoffart
erfolgte als Systementscheidung durch das BMI." BM Prokop: „Diese Parameter (u.a. die
Kraftstoffart,    Anm.)    wurden    von    der    BBG    unter    Berücksichtigung    der
Nutzeranforderungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Überlegungen festgelegt."


f)        Zur Frage nach der Festsetzung der Mindestlänge, um für die Polizei keinen „Image-
Schaden" zu erleiden, antwortet BM Grasser, dass die Fahrzeuglänge „durch erfahrene
sach- und fachkundige Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres und der BBG
erhoben und festgelegt" wurde. BM Prokop hingegen antwortet, dass die Definition der
Autolänge nur durch die BBG erfolgte.

g)      Während, BM Grasser die weiteren vom BMI geforderten Fahrzeugkriterien detailliert
durch die BBG aufzählen lässt, antwortet BM Prokop auf die einfache Frage „Welche
Fahrzeug-Kriterien wurden von Ihrem Ressort warum vorgegeben?" nur folgendes: „Die
Anforderungen   an   die   technischen   Spezifikationen   wurden   von   der   technischen
Fachabteilung aufgrund der einsatztaktischen Anforderungen bekannt gegeben."

Aufgrund dieser Widersprüche richten die unterzeichneten Abgeordneten daher an die Frau
Bundesminister für Inneres nachfolgende

Anfrage

1.              Wie klären Sie die oben aufgezeigten Widersprüche zwischen den beiden Anfragebeant-
wortungen 2889/AB XXII. GP und 2845/AB XXII. GP auf (bitte einzeln auf die Punkte a)
bis g) eingehen)?

2.              Wann werden die nächsten Polizeiauto-Ausschreibung in welcher Größenordnung statt-
finden?

3.              Warum wurde nicht ursprünglich nur der Jahresbedarf, so wie in der 2. Ausschreibung,
ausgeschrieben?

4.      Werden Ausschreibungen noch von Ihrem Ministerium selbst durchgeführt? Wenn ja, wie
viele und welche Ausschreibungen wurden seit Jahresbeginn von Ihrem Ministerium mit
welchen jeweiligen Auftragsvoluminas durchgeführt und werden heuer noch durchgeführt
werden? Und warum wurden bzw. werden diese Ausschreibungen nicht von der BBG
durchgeführt?

5.              Ist geplant, dass diese in Punkt 4. genannten Ausschreibungen in Zukunft von der BBG
durchgeführt werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?