3323/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Kaipel, Parnigoni
und
Genossen
an
die Frau Bundesminister für Inneres
betreffend Beschaffung der neuen
Polizeiautos
Die erste Ausschreibung von bis zu
12.000 Polizeiautos durch die Bundesbeschaffungs-Ge-
sellschaft (BBG)
wurde vom Bundesvergabeamt in nicht weniger als acht Punkten aufgehob-
en. Eine zweite Ausschreibung wurde deshalb notwendig.
a)
Sowohl
die BBG als auch Ministerin Prokop, die noch beide im Dezember 2004 durch die
Verzögerung der Polizeiauto-Auslieferung um
vier Monate eine „Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit" sahen,
haben nun plötzlich ohne Angabe von Gründen ihre
Meinung geändert. Die BBG
widerspricht sich selbst und schreibt nun ohne Begründung:
„Die Einsatzbereitschaft und die
öffentliche Sicherheit sind durch die durch das
Nachprüfungsverfahren verursachte Verzögerung nicht gefährdet." BM
Prokop verharrt in
bloßen Andeutungen: „Seitens
des BM.I wurde die
Einsatzbereitschaft
durch
entsprechende Maßnahmen
sichergestellt." Welche Maßnahmen konkret das waren und
sind, darüber schweigt sie sich aus.
b)
Darauf, dass Ex-Innenminister Ernst Strasser bereits im Oktober
2004 - also vor der
eigentlichen
Polizeiauto-Ausschreibung - niegelnagelneue und frisch-designte VW-
Modelle
der Öffentlichkeit als neue Polizei-Autos präsentierte, hat BM Grasser diese
Antwort:
„Die Präsentation war durch das Bundesministerium für Inneres organisiert.
Weder
mein Ministerium, noch die BBG hatte darauf einen Einfluss." BM Prokop auf
die
gleiche
Frage: „Die Fahrzeuge für die offizielle Fahrzeugdesignpräsentation wurden aus
bestehenden
BBG-Verträgen abgerufen."
c)
Die Frage nach der vorgegebenen Mindestgeschwindigkeit von
exakt 174 km/h wird von
BM
Grasser so beantwortet: „Laut Mitteilung der BBG wurde vom Bundesministerium
für Inneres
ursprünglich eine Mindest-Bauartgeschwindigkeit von 175 km/h vorgegeben."
Dass damit Marken wie Citroen, Lancia, Fiat, Peugeot von vornherein ausgesiebt
gewesen
wären, verschweigt BM Prokop.
d)
Die Frage nach den sachlichen Gründen für die mit 800
Litern exakt vorgegebene Koffer-
raumgröße beantwortet
BM Grasser so: „Gemäß den Darlegungen der BBG wurde das be-
nötigte Kofferraumvolumen für die Kategorie
,Van' vom Bundesministerium für Inneres
ursprünglich mit 800 Litern
festgelegt." Damit wäre das entsprechende Modell von
Renault mit 780 Liter Kofferraum von vornherein ausgesiebt gewesen. BM Prokop
antwortet: „Die Anforderungen an das
Kofferraumvolumen wurden von der zuständigen
Fachabteilung des BM.I anhand der
mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände in der
jeweiligen Ausschreibungskategorie
bekannt gegeben; eine Forderung von 800 Liter war
in den Ausschreibung nicht
enthalten."
e) Zur Auswahl
der Kraftstoffart antwortet BM Grasser: „Die Festlegung der Kraftstoffart
erfolgte
als Systementscheidung durch das BMI." BM Prokop: „Diese Parameter (u.a.
die
Kraftstoffart, Anm.) wurden von der BBG unter
Berücksichtigung
der
Nutzeranforderungen
im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Überlegungen festgelegt."
f)
Zur Frage nach der Festsetzung der Mindestlänge, um für
die Polizei keinen „Image-
Schaden"
zu erleiden, antwortet BM Grasser, dass die Fahrzeuglänge „durch erfahrene
sach-
und fachkundige Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres und der BBG
erhoben
und festgelegt" wurde. BM Prokop hingegen antwortet, dass die Definition
der
Autolänge nur durch
die BBG erfolgte.
g)
Während, BM Grasser die weiteren vom BMI geforderten
Fahrzeugkriterien detailliert
durch
die BBG aufzählen lässt, antwortet BM Prokop auf die einfache Frage „Welche
Fahrzeug-Kriterien
wurden von Ihrem Ressort warum vorgegeben?" nur folgendes: „Die
Anforderungen an die
technischen
Spezifikationen
wurden von der technischen
Fachabteilung aufgrund der einsatztaktischen Anforderungen bekannt
gegeben."
Aufgrund dieser Widersprüche richten die unterzeichneten
Abgeordneten daher an die Frau
Bundesminister
für Inneres nachfolgende
Anfrage
1.
Wie klären Sie die oben aufgezeigten Widersprüche zwischen
den beiden Anfragebeant-
wortungen 2889/AB XXII. GP und 2845/AB XXII. GP auf (bitte einzeln auf die
Punkte a)
bis g) eingehen)?
2.
Wann werden die nächsten Polizeiauto-Ausschreibung in
welcher Größenordnung statt-
finden?
3.
Warum wurde nicht ursprünglich nur der Jahresbedarf, so
wie in der 2. Ausschreibung,
ausgeschrieben?
4.
Werden Ausschreibungen noch von Ihrem Ministerium selbst
durchgeführt? Wenn ja, wie
viele
und welche Ausschreibungen wurden seit Jahresbeginn von Ihrem Ministerium mit
welchen
jeweiligen Auftragsvoluminas durchgeführt und werden heuer noch durchgeführt
werden?
Und warum wurden bzw. werden diese Ausschreibungen nicht von der BBG
durchgeführt?
5.
Ist geplant, dass diese in Punkt 4. genannten
Ausschreibungen in Zukunft von der BBG
durchgeführt werden?
Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?