3325/J XXII. GP
Eingelangt am
08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Kaipel
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Beschaffung der neuen Polizeiautos durch die Bundesbeschaffungs-Gesell- schaft m.b.H. (BBG)
Die erste Ausschreibung von bis zu 12.000 Polizeiautos durch die Bundesbeschaffungs-Ge- sellschaft (BBG) wurde vom Bundesvergabeamt in nicht weniger als acht Punkten aufgehob- en. Eine zweite Ausschreibung wurde deshalb notwendig.
a)
Sowohl
die BBG als auch Ministerin Prokop, die noch beide im Dezember 2004 durch die Verzögerung der Polizeiauto-Auslieferung um vier
Monate eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ sahen, haben nun
plötzlich ohne Angabe von Gründen ihre Meinung
geändert. Die BBG widerspricht sich selbst und schreibt nun ohne Begründung: „Die Einsatzbereitschaft und die öffentliche
Sicherheit sind durch die durch das Nachprüfungsverfahren verursachte
Verzögerung nicht gefährdet.“ BM Prokop verharrt in bloßen
Andeutungen:
„Seitens des BM.I wurde
die
Einsatzbereitschaft
durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt.“ Welche Maßnahmen konkret
das waren und sind, darüber schweigt sie sich aus.
b)
Darauf, dass Ex-Innenminister Ernst Strasser bereits im
Oktober 2004 - also vor der eigentlichen Polizeiauto-Ausschreibung -
niegelnagelneue und frisch-designte VW- Modelle der Öffentlichkeit als neue
Polizei-Autos präsentierte, hat BM Grasser diese Antwort: „Die
Präsentation war durch das Bundesministerium für Inneres organisiert. Weder mein
Ministerium, noch die BBG hatte darauf einen Einfluss.“ BM Prokop auf die gleiche
Frage: „Die Fahrzeuge für die offizielle Fahrzeugdesignpräsentation wurden aus bestehenden
BBG-Verträgen abgerufen.“
c)
Die Frage nach der vorgegebenen Mindestgeschwindigkeit von
exakt 174 km/h wird von BM Grasser so beantwortet: „Laut Mitteilung
der BBG wurde vom Bundesministerium für Inneres ursprünglich eine Mindest-Bauartgeschwindigkeit von
175 km/h vorgegeben.“ Dass damit Marken wie Citroen, Lancia, Fiat, Peugeot von
vornherein ausgesiebt gewesen wären,
verschweigt BM Prokop.
d)
Die Frage nach den sachlichen Gründen für die mit 800
Litern exakt vorgegebene Koffer- raumgröße beantwortet BM Grasser so: „Gemäß den Darlegungen der
BBG wurde das be- nötigte Kofferraumvolumen
für die Kategorie ,Van’ vom Bundesministerium für Inneres ursprünglich mit 800 Litern festgelegt.“ Damit
wäre das entsprechende Modell von Renault mit 780 Liter Kofferraum von
vornherein ausgesiebt gewesen. BM Prokop antwortet: „Die Anforderungen an das Kofferraumvolumen wurden von der
zuständigen Fachabteilung des BM.I
anhand der mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände in der je- weiligen Ausschreibungskategorie bekannt gegeben;
eine Forderung von 800 Liter war in den Ausschreibung nicht enthalten.“
e) Zur Auswahl
der Kraftstoffart antwortet BM Grasser: „Die Festlegung der Kraftstoffart erfolgte als
Systementscheidung durch das BMI." BM Prokop: „Diese Parameter (u.a. die Kraftstoffart, Anm.) wurden von
der BBG unter Berücksichtigung der Nutzeranforderung- en im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Überlegungen festgelegt.“
f)
Zur Frage nach der Festsetzung der Mindestlänge, um für
die Polizei keinen „Image- Schaden" zu erleiden, antwortet BM
Grasser, dass die Fahrzeuglänge „durch erfahrene sach- und fachkundige
Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres und der BBG erhoben und
festgelegt“ wurde. BM Prokop hingegen antwortet, dass die Definition der Autolänge nur durch die BBG
erfolgte.
g)
Während BM Grasser die weiteren vom BMI geforderten
Fahrzeugkriterien detailliert durch die BBG aufzählen lässt, antwortet BM
Prokop auf die einfache Frage „Welche Fahrzeug-Kriterien wurden von Ihrem
Ressort warum vorgegeben?" nur folgendes: „Die Anforderungen an die
technischen
Spezifikationen
wurden von der technischen Fachabteilung aufgrund der
einsatztaktischen Anforderungen bekannt gegeben."
Aufgrund dieser Widersprüche richten die unterzeichneten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende
Anfrage
1.
Wie klären Sie die oben aufgezeigten Widersprüche zwischen
den beiden Anfragebeant- wortungen 2889/AB XXII. GP und 2845/AB XXII. GP auf (bitte einzeln auf die
Punkte a) bis g) eingehen)?
2.
Welche Fahrzeugtypen wurden bei der 1. Ausschreibung
ausgeschrieben und welche Fahrzeugtypen bekamen zu welchem Preis den Zuschlag?
3.
Welche Fahrzeugtypen wurden bei der 2. Ausschreibung
ausgeschrieben und welche Fahrzeugtypen bekamen zu welchem Preis den Zuschlag?
4.
Welche jeweiligen Zusatzausstattungen wurden bei der 1.
Ausschreibung ausgeschrieben und welche Zusatzausstattungen bekamen zu welchem Preis den
Zuschlag?
5.
Welche jeweiligen Zusatzausstattungen wurden bei der 2.
Ausschreibung ausgeschrieben und welche Zusatzausstattungen bekamen zu welchem Preis den
Zuschlag?
6.
Welche
Rabatte vom jeweiligen Listenpreis wurden in der 1. und 2. Ausschreibung auf
die jeweiligen Fahrzeugtypen gewährt?
7.
Welche Rabatte auf die jeweiligen Sonderausstattungen
wurden in der 1. und 2. Ausschreibung bei den jeweiligen
Fahrzeugtypen jeweils gewährt?
8.
Wann werden die nächsten Polizeiauto-Ausschreibung in
welcher Größenordnung statt- finden?
9.
Warum wurde ursprünglich nicht auch nur der Jahresbedarf,
so wie in der 2. Ausschreib- ung, ausgeschrieben?
10.
Werden Ausschreibungen noch von den Ministerien selbst
durchgeführt? Wenn ja, wieviele und welche Ausschreibungen wurden seit
Jahresbeginn von welchen Ministerien mit welchen jeweiligen
Auftragsvoluminas durchgeführt? Und warum wurden diese Ausschreibungen nicht
von der BBG durchgeführt?
11.
Ist geplant, die in Punkt 10. angesprochenen
Ausschreibungen der Ministerien in Zukunft
auch
von der BBG durchführen zu lassen?