3325/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Kaipel

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Beschaffung der neuen Polizeiautos durch die Bundesbeschaffungs-Gesell- schaft m.b.H. (BBG)

Die erste Ausschreibung von bis zu 12.000 Polizeiautos durch die Bundesbeschaffungs-Ge- sellschaft (BBG) wurde vom Bundesvergabeamt in nicht weniger als acht Punkten aufgehob- en. Eine zweite Ausschreibung wurde deshalb notwendig.

a)      Sowohl die BBG als auch Ministerin Prokop, die noch beide im Dezember 2004 durch die Verzögerung der Polizeiauto-Auslieferung um vier Monate eine  „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ sahen, haben nun plötzlich ohne Angabe von Gründen ihre Meinung geändert. Die BBG widerspricht sich selbst und schreibt nun ohne Begründung: „Die Einsatzbereitschaft und  die  öffentliche  Sicherheit  sind  durch  die durch das Nachprüfungsverfahren verursachte Verzögerung nicht gefährdet.“ BM Prokop verharrt in bloßen   Andeutungen:   „Seitens   des   BM.I   wurde   die   Einsatzbereitschaft   durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt.“ Welche Maßnahmen konkret das waren und sind, darüber schweigt sie sich aus.

b)      Darauf, dass Ex-Innenminister Ernst Strasser bereits im Oktober 2004 - also vor der eigentlichen Polizeiauto-Ausschreibung - niegelnagelneue und frisch-designte VW- Modelle der Öffentlichkeit als neue Polizei-Autos präsentierte, hat BM Grasser diese Antwort: „Die Präsentation war durch das Bundesministerium für Inneres organisiert. Weder mein Ministerium, noch die BBG hatte darauf einen Einfluss.“ BM Prokop auf die gleiche Frage: „Die Fahrzeuge für die offizielle Fahrzeugdesignpräsentation wurden aus bestehenden BBG-Verträgen abgerufen.“

c)      Die Frage nach der vorgegebenen Mindestgeschwindigkeit von exakt 174 km/h wird von BM Grasser so beantwortet: „Laut Mitteilung der BBG wurde vom Bundesministerium für Inneres ursprünglich eine Mindest-Bauartgeschwindigkeit von 175 km/h vorgegeben.“ Dass damit Marken wie Citroen, Lancia, Fiat, Peugeot von vornherein ausgesiebt gewesen wären, verschweigt BM Prokop.

d)      Die Frage nach den sachlichen Gründen für die mit 800 Litern exakt vorgegebene Koffer- raumgröße beantwortet BM Grasser so: „Gemäß den Darlegungen der BBG wurde das be- nötigte Kofferraumvolumen für die Kategorie ,Van’ vom Bundesministerium für Inneres ursprünglich mit 800 Litern festgelegt.“ Damit wäre das entsprechende Modell von Renault mit 780 Liter Kofferraum von vornherein ausgesiebt gewesen. BM Prokop antwortet: „Die Anforderungen an das Kofferraumvolumen wurden von der zuständigen Fachabteilung des BM.I anhand der mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände in der je- weiligen Ausschreibungskategorie bekannt gegeben; eine Forderung von 800 Liter war in den Ausschreibung nicht enthalten.“

e)      Zur Auswahl der Kraftstoffart antwortet BM Grasser: „Die Festlegung der Kraftstoffart erfolgte als Systementscheidung durch das BMI." BM Prokop: „Diese Parameter (u.a. die Kraftstoffart, Anm.) wurden von der BBG unter Berücksichtigung der Nutzeranforderung- en im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Überlegungen festgelegt.“


f)        Zur Frage nach der Festsetzung der Mindestlänge, um für die Polizei keinen „Image- Schaden" zu erleiden, antwortet BM Grasser, dass die Fahrzeuglänge „durch erfahrene sach- und fachkundige Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres und der BBG erhoben und festgelegt“ wurde. BM Prokop hingegen antwortet, dass die Definition der Autolänge nur durch die BBG erfolgte.

g)      Während BM Grasser die weiteren vom BMI geforderten Fahrzeugkriterien detailliert durch die BBG aufzählen lässt, antwortet BM Prokop auf die einfache Frage „Welche Fahrzeug-Kriterien wurden von Ihrem Ressort warum vorgegeben?" nur folgendes: „Die Anforderungen   an   die   technischen   Spezifikationen   wurden   von   der   technischen Fachabteilung aufgrund der einsatztaktischen Anforderungen bekannt gegeben."

Aufgrund dieser Widersprüche richten die unterzeichneten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende

Anfrage

1.             Wie klären Sie die oben aufgezeigten Widersprüche zwischen den beiden Anfragebeant- wortungen 2889/AB XXII. GP und 2845/AB XXII. GP auf (bitte einzeln auf die Punkte a) bis g) eingehen)?

2.             Welche Fahrzeugtypen wurden bei der 1. Ausschreibung ausgeschrieben und welche Fahrzeugtypen bekamen zu welchem Preis den Zuschlag?

3.      Welche Fahrzeugtypen wurden bei der 2. Ausschreibung ausgeschrieben und welche Fahrzeugtypen bekamen zu welchem Preis den Zuschlag?

4.      Welche jeweiligen Zusatzausstattungen wurden bei der 1. Ausschreibung ausgeschrieben und welche Zusatzausstattungen bekamen zu welchem Preis den Zuschlag?

5.             Welche jeweiligen Zusatzausstattungen wurden bei der 2. Ausschreibung ausgeschrieben und welche Zusatzausstattungen bekamen zu welchem Preis den Zuschlag?

6.      Welche Rabatte vom jeweiligen Listenpreis wurden in der 1. und 2. Ausschreibung auf die jeweiligen Fahrzeugtypen gewährt?

7.             Welche Rabatte auf die jeweiligen Sonderausstattungen wurden in der  1. und 2. Ausschreibung bei den jeweiligen Fahrzeugtypen jeweils gewährt?

8.      Wann werden die nächsten Polizeiauto-Ausschreibung in welcher Größenordnung statt- finden?

9.      Warum wurde ursprünglich nicht auch nur der Jahresbedarf, so wie in der 2. Ausschreib- ung, ausgeschrieben?

10.      Werden Ausschreibungen noch von den Ministerien selbst durchgeführt? Wenn ja, wieviele und welche Ausschreibungen wurden seit Jahresbeginn von welchen Ministerien mit welchen jeweiligen Auftragsvoluminas durchgeführt? Und warum wurden diese Ausschreibungen nicht von der BBG durchgeführt?

11.      Ist geplant, die in Punkt 10. angesprochenen Ausschreibungen der Ministerien in Zukunft
auch von der BBG durchführen zu lassen?