3330/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Schaffung eines Berufsgesetzes für diplomierte SozialarbeiterInnen
Bereits seit dem Jahr 1996 wird gemäß
Beschluss der Generalversammlung des
Österreichischen
Berufsverbandes Diplomierter Sozialarbeiter (OBDS) die Schaffung
entsprechender
Rechtsgrundlagen für ihre Berufsgruppe eingefordert.
Die SozialarbeiterInnen- oder
Sozialarbeiterausbildung ist mit dem Erfordernis der
Absolvierung eines
achtsemestrigen Fachhochschul-Lehrganges die mit Abstand qualitativ
hochwertigste im sozialen Bereich.
Auch in anderen Sozialberufen
(Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz, Lebens- und
Sozialberaterwesen, Psychiatrische
Krankenpfleger, etc.) wurden nicht zuletzt aus Gründen
der Rechtssicherheit entsprechende gesetzliche Grundlagen vorgesehen.
Die Schaffung eines Berufsgesetzes für Diplomierte
SozialarbeiterInnen und Sozialarbeiter,
worin zumindest eine gesetzliche Absicherung
des Berufsbildes, ein klar definierter Rechte-
und Pflichtenkatalog sowie die Voraussetzungen für eine Berufsausübung
festgelegt sind, ist
daher absolut notwendig.
Zur
Aufklärung einiger offener Fragen richten daher die unterzeichneten
Nationalräte an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1.
Wurde von Seiten der Frau Landeshauptmann Klasnic mit
Ihnen, sehr geehrte Frau
Bundesministerin,
Kontakt aufgenommen, um diese Problematik zu erörtern?
2.
Wenn
ja, erfolgte dieser Kontakt telefonisch oder über ein persönliches Treffen?
3.
Wenn
ja, wie oft und wo fand ein Treffen in dieser Causa statt?
4.
Wer
nahm an diesen Treffen Teil?
5.
Was
war das Ergebnis bzw. Zwischenergebnis der Treffen?
6.
Ist
der Abschluss einer 15a-Vereinbarung geplant?
7.
Wenn
ja, bis wann soll diese 15a-Vereinbarung spruchreif sein? Wenn nein, warum
verzichten Sie diesmal auf eine derartige
Vereinbarung?