3331/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Heinz Gradwohl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Fernmeldegebührenordnung
Im Zuge der Budgetbegleitgesetze 2003
hat auch die Fernmeldegebührenordnung eine
Novellierung
erfahren. Obwohl ein blinder oder hochgradig sehbehinderter Mensch eine
Fernsehsendung nur akustisch wahrnehmen kann und ihm sämtliche Bildinhalte
verborgen
bleiben muss er durch diese Novelle seit dem Jahr 2004 die volle Gebühr wie ein
Sehender
zahlen.
Zahlreiche
Vertretungsorganisationen der betroffenen Menschen mit Sehbehinderung haben
bereits seit längerer Zeit auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen, wonach die
Teilhabe am
gesellschaftlichen
Geschehen von Menschen mit Behinderung durch eine derartige
Maßnahme
massiv in Frage gestellt werde. Jedoch kam es von Seiten der Bundesregierung zu
keiner Rücknahme
dieser zutiefst unfairen finanziellen Belastung.
Zur Aufklärung einiger offener Fragen richten daher die
unterzeichneten Nationalräte an den
Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage
1.
Wurde von Seiten der Frau Landeshauptmann Klasnic mit
Ihnen, sehr geehrte Frau
Ministerin, Kontakt
aufgenommen, um diese Problematik zu erörtern?
2.
Wenn
ja, erfolgte dieser Kontakt telefonisch oder über ein persönliches Treffen?
3.
Wenn
ja, wie oft und wo fand ein Treffen in dieser Causa statt?
4.
Wer
nahm an diesen Treffen Teil?
5.
Was
war das Ergebnis bzw. Zwischenergebnis der Treffen?