3331/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Heinz Gradwohl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Fernmeldegebührenordnung

Im Zuge der Budgetbegleitgesetze 2003 hat auch die Fernmeldegebührenordnung eine
Novellierung erfahren. Obwohl ein blinder oder hochgradig sehbehinderter Mensch eine
Fernsehsendung nur akustisch wahrnehmen kann und ihm sämtliche Bildinhalte verborgen
bleiben muss er durch diese Novelle seit dem Jahr 2004 die volle Gebühr wie ein Sehender
zahlen.

Zahlreiche Vertretungsorganisationen der betroffenen Menschen mit Sehbehinderung haben
bereits seit längerer Zeit auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen, wonach die Teilhabe am
gesellschaftlichen Geschehen von Menschen mit Behinderung durch eine derartige
Maßnahme massiv in Frage gestellt werde. Jedoch kam es von Seiten der Bundesregierung zu
keiner Rücknahme dieser zutiefst unfairen finanziellen Belastung.

Zur Aufklärung einiger offener Fragen richten daher die unterzeichneten Nationalräte an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage

1.  Wurde von Seiten der Frau Landeshauptmann Klasnic mit Ihnen, sehr geehrte Frau
Ministerin, Kontakt aufgenommen, um diese Problematik zu erörtern?

2.              Wenn ja, erfolgte dieser Kontakt telefonisch oder über ein persönliches Treffen?

3.              Wenn ja, wie oft und wo fand ein Treffen in dieser Causa statt?

4.              Wer nahm an diesen Treffen Teil?

5.              Was war das Ergebnis bzw. Zwischenergebnis der Treffen?