3348/J XXII. GP
Eingelangt am 11.07.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Hagenhofer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend bisherige Kosten der steuerlichen Absetzbarkeit für Breitbandanschluss
Die Fortsetzung der Breitbandinitiative wurde im Plenum
des Nationalrats beschlossen. Für
2006
und 2007 werden dafür Bundesmittel in Höhe von jeweils 10 Mio. € zur Verfügung
gestellt.
Die SPÖ begrüßt diese Initiative, sieht jedoch eine Ungleichbehandlung darin,
dass
die
steuerliche Absetzbarkeit von neu angeschafften Breitbandanschlüssen bzw. für
die
monatliche Grundgebühr für Privatpersonen im Rahmen ihrer
Arbeitnehmerveranlagung
nicht verlängert wurde. Diese steuerliche Förderung wurde für Herstellungen
gewährt, die
von 1. Mai 2003 bis 31. Dezember 2004 getätigt wurden.
Eine Verlängerung dieser Initiative für ArbeitnehmerInnen
ist notwendig, um auch
Privathaushalte
mit Breitband zu versorgen. Die bisher entstandenen Kosten sind von
allgemeinem Interesse.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den
Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
1.
Wie viele
Erstanschlüsse von Breitband
wurden im Jahre 2003 und 2004 als
Sonderausgaben
im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bisher geltend gemacht?
2.
Wie hoch war die steuerliche Förderung hierfür (im Sinne
von Mindereinnahmen bei
Steuern)?
3.
Wie viele Ansuchen um steuerliche Förderung der
monatlichen Grundgebühren von
Breitband
wurden im Jahre 2003 und 2004 als Sonderausgaben im Rahmen der
Arbeitnehmerveranlagung
bisher geltend gemacht?
4.
Wie hoch war die steuerliche Förderung hierfür (im Sinne
von Mindereinnahmen bei
Steuern)?
5.
Mit welcher Gesamtsumme an steuerlicher Förderung (im
Sinne von Mindereinnahmen
bei
Steuern) ist für 2003 und 2004 (nach Jahren getrennt) zu rechnen?