3348/J XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Hagenhofer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend bisherige Kosten der steuerlichen Absetzbarkeit für Breitbandanschluss

Die Fortsetzung der Breitbandinitiative wurde im Plenum des Nationalrats beschlossen. Für
2006 und 2007 werden dafür Bundesmittel in Höhe von jeweils 10 Mio. € zur Verfügung
gestellt. Die SPÖ begrüßt diese Initiative, sieht jedoch eine Ungleichbehandlung darin, dass
die steuerliche Absetzbarkeit von neu angeschafften Breitbandanschlüssen bzw. für die
monatliche Grundgebühr für Privatpersonen im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung
nicht verlängert wurde. Diese steuerliche Förderung wurde für Herstellungen gewährt, die
von 1. Mai 2003 bis 31. Dezember 2004 getätigt wurden.

Eine Verlängerung dieser Initiative für ArbeitnehmerInnen ist notwendig, um auch
Privathaushalte mit Breitband zu versorgen. Die bisher entstandenen Kosten sind von
allgemeinem Interesse.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende

Anfrage:

1.            Wie viele  Erstanschlüsse von  Breitband wurden  im  Jahre 2003 und  2004 als
Sonderausgaben im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bisher geltend gemacht?

2.            Wie hoch war die steuerliche Förderung hierfür (im Sinne von Mindereinnahmen bei
Steuern)?

3.            Wie viele Ansuchen um steuerliche Förderung der monatlichen Grundgebühren von
Breitband wurden im Jahre 2003 und 2004 als Sonderausgaben im Rahmen der
Arbeitnehmerveranlagung bisher geltend gemacht?

4.            Wie hoch war die steuerliche Förderung hierfür (im Sinne von Mindereinnahmen bei
Steuern)?

5.     Mit welcher Gesamtsumme an steuerlicher Förderung (im Sinne von Mindereinnahmen

      bei Steuern) ist für 2003 und 2004 (nach Jahren getrennt) zu rechnen?