3355/J XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Umsetzung der EU-Agrarreform 2005: Fördergerechtigkeit bei Betriebsprämien

 

 

Die EU-Agrarreform, die auf Basis der Beschlüsse aus dem Jahr 2004 ab 1. 1. 2005 zur Umsetzung kommt, führt im Rahmen der österreichischen Umsetzung nach dem sogenannten „Betriebsprämienmodell“ zu einer wettbewerbsverzerrenden Situation. Die entkoppelten Prämiensätze je Hektar Fläche sind völlig unterschiedlich und variieren in einem großen Umfang.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)   Wie viele Betriebe haben bis 17. Mai 2005 einen Mantelantrag 2005 eingereicht? Welche Fördermaßnahmen wurden aufgeschlüsselt nach Maßnahmen von den Betrieben beantragt?

2)   Wie viele Betriebe davon werden Förderungen gemäß Betriebsprämie-Verordnung erhalten?

3)     Welches sind die niedrigsten entkoppelten Prämiensätze je Hektar und Betrieb, welches die höchsten je Hektar und Betrieb, die ab 2005 zur Auszahlung kommen werden?

4)   Wie viele Betriebe erhalten weniger als 1000 € entkoppelte Prämien? Wie viele Betriebe erhalten zwischen 1000 und 2000 € Betriebsprämien, wie viele zwischen 2000 und 3000 €, wie viele zwischen 3000 und 4000 €, wie viele über 4000 €, wie viele mehr als 5000 €, wie viele mehr als 7500 € wie viele mehr als 10 000 €, wie viele mehr als 20 000 €, wie viele mehr als 50 000 €, wie viele mehr als 70 000 €, wie viele mehr als 100 000 €, wie viele mehr als 200 000 €, wie viele mehr als 300 000 €?

5)   Wie hoch sind jeweils die Prämienzahlungen jener zehn Betriebe mit den in Summe höchsten absoluten Zahlungsansprüchen pro Betrieb in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Wien, Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg?

6)   Wie hoch sind jeweils die Prämienzahlungen jener zehn Betriebe mit den in Summe niedrigsten absoluten Zahlungsansprüchen pro Betrieb in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Wien, Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg?

7)   Wie hoch sind jeweils die Prämienzahlungen jener zehn Betriebe mit den höchsten absoluten Zahlungsansprüchen je Hektar anspruchsberechtiger landwirtschaftlicher Nutzfläche in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Wien, Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg?

8)   Wie hoch sind jeweils die Prämienzahlungen jener zehn Betriebe mit den niedrigsten Zahlungsansprüchen je Hektar anspruchsberechtiger landwirtschaftlicher Nutzfläche in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Wien, Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg?