3360/J XXII. GP
Eingelangt am 11.07.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Emissionshöchstmengengesetz
Mehrere Untersuchungen und Veröffentlichungen der letzten Monate haben bei Luftschadstoffen wenig ermutigende und u.a. auch mit den Kyoto-Verpflichtungen Österreichs in Konflikt stehende Trendentwicklungen gezeigt.
Im geltenden Regierungsübereinkommen ist im Kapitel „Nachhaltigkeit, Umwelt, Landwirtschaft“ unter der Überschrift „Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität – Luft, Strahlung“ unter anderem folgender Punkt enthalten:
„Emissionsgesetz-Luft zur Festlegung von Höchstmengen mit Novellierungen des Ozongesetzes und Immissionsschutzgesetzes-Luft“.
Ein Emissionshöchstmengengesetz-Luft (EG-L) in Umsetzung der EU-RL 2001/81/EG ist seit 12.6.2003 in Kraft. Ziel dieses Bundesgesetzes ist (laut §1 EG-L) „die Begrenzung der Emissionen von Luftschadstoffen durch Festlegung nationaler Emissionshöchstmengen, um den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu verbessern.“
In der Realität enthält dieses Gesetz zwar Zielwerte für 2010 für die maximale jährliche Emission einiger Luftschadstoffe, allerdings keine wirksamen Maßnahmen, um das tatsächliche Erreichen dieser Ziele durch entsprechende vorsorgliche oder nachsorgende Mechanismen sicherzustellen.
Das Gesetz wird daher dem eigenen Anspruch weder hinsichtlich der Begrenzung der Emissionen noch hinsichtlich der „Verbesserung“ (! vgl. § 1 EG-L) des Schutzes der Umwelt und der menschlichen Gesundheit gerecht. Zudem erfüllt das Gesetz in der derzeitigen Form nicht das oben erwähnte Versprechen des derzeit aktuellen Regierungsprogramms („Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität – Luft, Strahlung“).
Dennoch sind weder Schritte zur entsprechenden Nachbesserung des Gesetzes noch Schritte zur Nachschärfung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie erfolgt oder in Vorbereitung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: