3360/J XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2005
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Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Emissionshöchstmengengesetz

 

 

Mehrere Untersuchungen und Veröffentlichungen der letzten Monate haben bei Luftschadstoffen wenig ermutigende und u.a. auch mit den Kyoto-Verpflichtungen Österreichs in Konflikt stehende Trendentwicklungen gezeigt.

 

Im geltenden Regierungsübereinkommen ist im Kapitel „Nachhaltigkeit, Umwelt, Landwirtschaft“ unter der Überschrift „Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität – Luft, Strahlung“ unter anderem folgender Punkt enthalten:

„Emissionsgesetz-Luft zur Festlegung von Höchstmengen mit Novellierungen des Ozongesetzes und Immissionsschutzgesetzes-Luft“.

 

Ein Emissionshöchstmengengesetz-Luft (EG-L) in Umsetzung der EU-RL 2001/81/EG ist seit 12.6.2003 in Kraft. Ziel dieses Bundesgesetzes ist (laut §1 EG-L) „die Begrenzung der Emissionen von Luftschadstoffen durch Festlegung nationaler Emissionshöchstmengen, um den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu verbessern.“

 

In der Realität enthält dieses Gesetz zwar Zielwerte für 2010 für die maximale jährliche Emission einiger Luftschadstoffe, allerdings keine wirksamen Maßnahmen, um das tatsächliche Erreichen dieser Ziele durch entsprechende vorsorgliche oder nachsorgende Mechanismen sicherzustellen.

 

Das Gesetz wird daher dem eigenen Anspruch weder hinsichtlich der Begrenzung der Emissionen noch hinsichtlich der „Verbesserung“ (! vgl. § 1 EG-L) des Schutzes der Umwelt und der menschlichen Gesundheit gerecht. Zudem erfüllt das Gesetz in der derzeitigen Form nicht das oben erwähnte Versprechen des derzeit aktuellen Regierungsprogramms („Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität – Luft, Strahlung“).

 

Dennoch sind weder Schritte zur entsprechenden Nachbesserung des Gesetzes noch Schritte zur Nachschärfung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie erfolgt oder in Vorbereitung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welche Trends zeigen die laut § 5 EG-L jährlich erstellten Emissionsinventuren und –prognosen bei den einzelnen von diesem Gesetz erfassten Schadstoffen?

 

  1. Welche Faktoren – wie zB potenzielle neue Ammoniakquellen wie bei den Harnstoff-Kats im Straßenverkehr - sind Ihnen darüber hinaus bekannt, die in den kommenden Jahren zusätzliche nennenswerte negative Wirkungen auf die Trends bei den einzelnen von diesem Gesetz erfassten Schadstoffen haben könnten?

 

  1. Welche Gegenmaßnahmen sind in diesen Punkten a) bereits gesetzt, b) bereits in Vorbereitung?

 

  1. Wie werden Sie konkret sicherstellen, dass §1 EG-L umgesetzt wird, also die Zielwerte für 2010 nicht nur im EG-L stehen, sondern auch in der Praxis erreicht werden?

 

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, wenn sich – wie zB schon derzeit bei Stickstoffoxiden – abzeichnet, dass die Zielwerte 2010 nicht erreicht werden?

 

  1. Welche Schritte a) haben Sie bereits gesetzt, b) werden Sie bis wann setzen, um durch zusätzliche Verankerung wirksamer vorsorglicher Mechanismen im EG-L das tatsächliche Nichtüberschreiten dieser Zielwerte sicherzustellen?

 

  1. Welche Schritte a) haben Sie bereits gesetzt, b) werden Sie bis wann setzen, um wenigstens durch Verankerung wirksamer nachsorgender Mechanismen im EG-L bei eingetretener Zielwertverletzung die nötigen Veränderungen des Emissionsverhaltens sicherzustellen?

 

  1. Welche Schritte a) haben Sie bereits gesetzt, b) werden Sie bis wann setzen, um eine entsprechende Schärfung der EU-RL 2001/81/EG einzuleiten?