3362/J XXII. GP
Eingelangt am 11.07.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Umsetzung der CEMT-Deklaration CEMT/CM(2004)11 "National Cycling Policies for Sustainable Urban Transport"
Beim Treffen der (pan)europäischen VerkehrsministerInnen am 26./27. Mai 2004 in Ljubljana/Slowenien haben die Vertreter der Mitgliedstaaten der CEMT (Europäischen Verkehrsministerkonferenz), zu denen auch Österreich zählt, eine Resolution über „Nationale Radverkehrs-Politiken für nachhaltigen Stadtverkehr“ angenommen.
Die Deklaration beruht auf den Ergebnissen eines entsprechenden Berichts (CM(2004)26), der in einer „Policy Note“ zusammengefasst wurde, die den Ministern und sonstigen Vertretern zusammen mit der Deklaration vorgelegt und bei der Ministerkonferenz auch diskutiert wurde. Die Resolution nimmt auf die bereits 2001 bei der CEMT-Ministerkonferenz in Lissabon angenommenen „Key Messages to Governments“ in Sachen Implementierung nachhaltiger Stadtverkehrspolitiken bezug und weist auch auf die schon 2001 von den Ministern beschlossene Empfehlung hin, wonach die nationalen Regierungen einen unterstützenden nationalen politischen Rahmen für nachhaltigen Stadtverkehr etablieren sollten.
Im einzelnen hebt die in Ljubljana beschlossene Resolution sieben nationale politische Maßnahmen besonders hervor, darunter an erster Stelle die Etablierung eines integrierten nationalen Radverkehrspolitik-Rahmens mit klaren Zielen und Maßnahmen in Abstimmung mit anderen nationalen Stellen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, Radfahrorganisationen und Fahrradherstellern.
Während beispielsweise Deutschland bereits vor einigen Jahren einen entsprechenden „Masterplan Rad“ entwickelt und verabschiedet sowie auch die nötigen nationalen Maßnahmen legistischer und budgetärer Natur beschlossen und gesetzt hat, sind in Österreich keine derartigen Schritte erkennbar. Im Gegenteil wurde im Widerspruch zu den CEMT-Festlegungen zB ein seit 2003 vorliegender Antrag der Grünen für einen entsprechenden „Masterplan Rad“ im Verkehrsausschuß des Nationalrats erst am 28.4.2005 mit vorgeschobenen „Argumenten“ wie dem Hinweis auf anderswo liegende Zuständigkeiten vertagt. Dies, obwohl der Antrag genau auf den in der CEMT-Resolution angesprochenen und auch von Österreich international unterstützten nationalen Rahmen abstellt und obwohl auch in der österreichischen Praxis die Zuständigkeit für die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Radfahrens sowie nicht unwesentliche potenzielle Förderungsmöglichkeiten selbstverständlich auf Bundesebene liegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: