3371/J XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2005
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen,

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Berichte der Gleichbehandlungsanwaltschaft 2002, 2003 und 2004"

Der letzte Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft, der im Gleichbehandlungsausschuss
behandelt wurde, stammt aus dem Jahr 2001. Seitdem wurde dem Parlament kein Bericht mehr
zugewiesen. Obwohl die Berichte 2002, 2003 und 2004 fertig sind, kennen die Abgeordneten die
Berichte nicht.

Sowohl die Einzelfälle selbst, als auch die Empfehlungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft könnten
Anlass für Gesetzesänderungen, bzw. - initiativen sein.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
nachstehende

Anfrage:

1.               Seit wann  liegt der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft für das Jahr 2002  im
Ministerium auf?

2.               Warum wurde er dem Gleichbehandlungsausschuss noch nicht zugewiesen?

3.               Wann wird er dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen?

4.               Seit wann liegt der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft für das Jahr 2003 im
Ministerium auf?

5.               Warum wurde er dem Gleichbehandlungsausschuss noch nicht zugewiesen?

6.               Wann wird er dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen?


7.               Seit wann liegt der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft für das Jahr 2004 im
Ministerium auf?

8.               Wann wird er dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen?