3371/J XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek
und GenossInnen,
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Berichte der Gleichbehandlungsanwaltschaft 2002, 2003 und 2004"
Der letzte Bericht der
Gleichbehandlungsanwaltschaft, der im Gleichbehandlungsausschuss
behandelt wurde,
stammt aus dem Jahr 2001. Seitdem wurde dem Parlament kein Bericht mehr
zugewiesen. Obwohl
die Berichte 2002, 2003 und 2004 fertig sind, kennen die Abgeordneten die
Berichte nicht.
Sowohl die Einzelfälle selbst, als auch die Empfehlungen
der Gleichbehandlungsanwaltschaft könnten
Anlass für
Gesetzesänderungen, bzw. - initiativen sein.
Daher
stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen
nachstehende
Anfrage:
1.
Seit
wann liegt der Bericht der
Gleichbehandlungsanwaltschaft für das Jahr 2002 im
Ministerium auf?
2.
Warum wurde er dem
Gleichbehandlungsausschuss noch nicht zugewiesen?
3.
Wann wird er dem
Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen?
4.
Seit
wann liegt der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft für das Jahr 2003 im
Ministerium auf?
5.
Warum wurde er dem Gleichbehandlungsausschuss
noch nicht zugewiesen?
6.
Wann wird er dem
Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen?
7.
Seit
wann liegt der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft für das Jahr 2004 im
Ministerium auf?
8.
Wann wird er dem
Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen?