3377/J XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend „Biometrie - Hochsicherheitspässe: Einführung - Sicherheit - Datenschutz -
Kosten - Nutzen?"
Der Rat der Europäischen Union hat bereits am 13.
Dezember 2004 die EU-Verordnung EG
2252/2004
verabschiedet und die Aufnahme eines digitalen Gesichtsbildes und
Fingerabdrücke als biometrische Merkmale in den elektronisch lesbaren
europäischen
Reisepässen ab 2006 bzw. 2008 beschlossen. Diese Entscheidung wurde durch den
Europäischen Rates der Regierungsvertreter entgegen der Stellungnahme des
Europäischen
Parlaments getroffen. Gemäß Art 6 der VO
2252/04 sind die Mitgliedsstaaten zur Integration
von biometrischen Merkmalen binnen einer 18- und 36 Monatsfrist nach
Notifizierung der
technischen Spezifikationen (Verschlüsselungstechnik) durch die Europäische
Kommission
verpflichtet.
Die biometrischen Merkmale sollen auf einem kontaktlosen Chip
gespeichert werden. Vorerst
soll das digitale Bild des Passinhabers und der maschinenlesbare Teil (MRZ) auf
diesem Chip
gespeichert werden,
Fingerabdrücke sollen in der EU später hinzukommen (im nicht
interoperablen Format). Weltweit ist daher nur das Passbild notwendig, um die
Interoperabilität zu gewährleisten
(Digitalisierung mit jpeg). Das Bild wird digital gespeichert
und angeblich durch eine digitale Signatur verschlüsselt.
Öffentliche
Diskussionen darüber fanden in den EU-Mitgliedstaaten bzw. in deren
nationalen Parlamenten zur Einführung von
Hochsicherheitspässen - insbesondere zur
Kosten-Nutzen Frage - bislang kaum
statt!
Trotz
technischer Mängel (z.B. Biometrische Verfahren) und ungeklärter
datenschutzrechtlicher Probleme
beabsichtigte die österreichische Bundesregierung allerdings
noch in diesem Jahr Reisepässe mit biometrischen Daten (vorerst ohne
digitalem
Fingerabdruck) einzuführen. Presseberichten zufolge soll diese Einführung nun
erst 2006
erfolgen.
Es gibt in Österreich (vermutlich sogar in allen EU-Mitgliedsstaaten) kein umfassendes
Datenschutz- und IT-Konzept für die so genannten Hochsicherheitspässe: Ein technisches
Sicherheitskonzept (Sicherheitsstandards) zum Schutz der im RFID-Chip gespeicherten
biometrischen Daten der Passinhaber fehlt.
Dies wurde auch durch einen Beschluss des Europäischen Parlaments (EP) bestätigt:
Es fehlen europaweit verbindliche Mindestanforderungen für biometriegestützte Pässe zur
Verhinderung des Missbrauchs, insbesondere des heimlichen Auslesens und Manipulation der
Daten!
Bei
einer zehnjährigen Gültigkeit von Reisepässen kann überdies heute niemand
ernsthaft
ausschließen, dass die Daten durch Sensoren
unbemerkt gelesen, kopiert oder verändert sowie
missbräuchlich verwendet werden. Das war auch Teil des Ergebnisses einer
kürzlich
vorgelegten Studie des „Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik", immerhin
eine nachgeordnete Behörde des deutschen Bundesinnenministeriums.
Auch die damit verbundenen finanziellen Belastungen für den Bund, die einzelnen
Passbehörden und die Passwerberinnen sind nicht geklärt. Zu befürchten ist, dass die
Passbehörden und die Passwerberinnen die dadurch entstehenden Systemkosten und
Mehrkosten zu tragen haben.
Die Budgetanfrage von Abg. Mag. Johann Maier nach den Mehrkosten wurde von der BM für
Inneres am 21. März 2005 wie folgt beantwortet:
„Es sind mit Mehrkosten für das Passbuch, die Integration des Chips und die Einbringung
der Daten des Antragstellers in das Passbuch sowie auf den Chip zu rechnen.
Diese Kosten wirken sich auf den von den Passbehörden zu entrichtenden Preis des Passes
aus."
Zur
Zeit nimmt international die Kritik an der kurzfristig beabsichtigen Einführung
dieser
sogenannten Hochsicherheitspässen mit
biometrischen Merkmalen zu. Neben der generellen
Sinnhaftigkeit von derartigen Hochsicherheitspässen wurden in den
letzten Wochen und
Monaten u.a. allfällige Risken, RFID-Chip, Fälschungssicherheit,
Datenintegrität,
Datenverknüpfung, Gültigkeitsdauer, Kosten
und Wartefristen für Passausstellung diskutiert.
Die Erfassung und Verwendung biometrischer Daten muss in Österreich
überdies auch im
Zusammenhang mit dem „Erkennungsdienst
Neu" des BMI gesehen werden
(Erkennungsdienstliche Datenbank sowie Digitale Gesichtsdatenbank).
Der deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat daher
mehr Zurückhaltung
bei der Speicherung von Daten gefordert. Angesichts rasanter technologischer
Entwicklungen
und zunehmender
Regeln zum Schutz der inneren Sicherheit äußerte Schaar am 19.04.2005
den Wunsch, „dass der Datenschutz ernster
genommen wird". Er forderte ein Moratorium, die
Einführung von Hochsicherheitspässen soll in Deutschland um ein Jahr
verschoben werden.
So könnte die Zeit genützt werden, an der
Ausreifung der Technik zu arbeiten, die oft nicht so
zuverlässig funktioniere wie angenommen, so Schaar. Es müsse zu einer
transparenten
Abwägung von Kosten und Nutzen biometrischer Systeme kommen.
Hochsicherheitspässe mit einem oder mehreren
biometrischen Merkmalen führen nicht
automatisch zu einer
Verbesserung der Sicherheit (Konferenz der deutschen
Datenschutzbeauftragten am 1. Juni 2005).
Tests
haben bewiesen, dass biometrische Identifikationsverfahren einerseits hohe
Falscherkennungsraten aufweisen und
andererseits oft mit einfachsten Mitteln zu überlisten
sind. Diese scheinbar sicheren Pässe werden durch die derzeitigen
unsicheren
biometrischen Verfahren zum Sicherheitsrisiko!
Besonders kritisch wird von Konsumenten- und
DatenschützerInnen der Einsatz von RFID-
Chip's gesehen. Laut
der gültigen EU-Verordnung sollen die europäischen Reisepässe und
Dokumente als Speichermedium einen RFID-Chip enthalten. RFID-Systeme bergen
aber
derzeit noch eine Vielzahl ungelöster Risiken (Verfälschen der Daten, Abhören
der
Funksignale, Störung des Datenaustausches etc.). Dies ergibt sich auch aus der
inneramerikanischen Diskussion. Bürgerrechtsgruppen, High-Tech-Firmen und die
Reisebranche haben Bedenken gegen Teile
dieser Technologie, vor allem gegen RFID. Die
Funktechnik gilt als unsicher.
Dieser
Chip ermöglicht ein berührungsloses Lesen der Reisepassinformation und
möglicherweise damit auch eine
flächendeckende Überwachung von Passinhaberinnen. Wer
über entsprechende Lesegeräte verfügt kann dann damit einerseits
öffentliche wie private
Räume überwachen, andererseits aber auch die Menschen selbst. Die
informationeile
Selbstbestimmung ist damit am Ende.
Vorerst kam zur Einführung von Hochsicherheitspässen
viel Druck auch von den USA
(Patriot act), die
Einreisebestimmungen wurden verschärft:
Diese gelten seit 26.Juni 2005, grundsätzlich wird nun ein
maschinenlesbarer Pass benötigt.
Nach
der ursprünglichen US-Vorgabe hätten nach dem 26.Oktober 2005 ohne Visum nur
die
Person in die USA
reisen dürfen, die über einen maschinenlesbaren Pass mit einem
biometrischen Kennzeichen verfügen. Der von der EU angestrebten
Fristverlängerung bis
2006 wurde nun durch die amerikanische Administration zugestimmt.
Nur wer einen so genannten
Hochsicherheitspass besitzt, darf nach dem 31 .Oktober 2006
ohne Visum in die USA einreisen. Verlangt wird dafür ein maschinenlesbarer Pass
mit einem
biometrischen Datum (Visa-Waiver-Programm).
Mit Stichtag 1. September 2006 sollen Pässe mit einem
biometrischen Kennzeichen in allen
Mitgliedsstaaten der
EU eingeführt werden. Eine frühere Einführung obliegt den
Mitgliedsstaaten. Die USA selbst planen die Einführung von Pässen mit nur einem
biometrischen Merkmal (Gesichtsfeld) nicht vor 2007!
Biometrie
wird überdies zunehmend auch durch Unternehmen insbesondere bei der
Zugangskontrolle verwendet. So planen beispielsweise einige Airlines ein neues
Kontrollsystem mit biometrischen
Informationen einzuführen. Diese sind allerdings höchst
umstritten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1.
Sind
Sie bereit - insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen - zumindest
einem Moratorium (d.h. einem Aufschub der Einführung der sogenannten
Hochsicherheitspässe in Österreich bis
zumindest Oktober 2006) zuzustimmen?
Wenn nein, warum nicht?
2.
Ab
welchem Zeitpunkt soll es aus Sicht des Bundeskanzleramtes diese sog.
Hochsicherheitspässe mit beiden
biometrischen Merkmalen in Österreich geben?
3.
Werden
Sie in Österreich für einen Großversuch (bzw. zumindest ein Probelauf
wie bei der e-card) zu Datenschutz und Datensicherheit, Zuverlässigkeit und
Fehleranfälligkeit
biometrischer Systeme vor der Einführung und Ausgabe von
elektronisch lesbaren biometrischen
Hochsicherheitspässen eintreten? Wenn nein,
warum nicht?
4. Wie begründen Sie die Ver- bzw. Anwendung von
biometrischen Merkmalen
(Daten) in den sog. Hochsicherheitspässen?
Worin besteht der zusätzliche Sicherheitsnutzen von
biometrischen Merkmalen in
diesen Pässen?
5.
Halten Sie die derzeit in Anwendung befindlichen
biometrische Verfahren aus
Datenschutzgründen zu
Hundertprozent einsatzbereit? Wenn ja, welche
Erkenntnisse liegen dem Ressort diesbezüglich vor?
6.
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich der
Bewertung
biometrischer
verfahren liegen dem Bundeskanzleramt vor?
7.
Welche Stellungnahmen wurden von Österreich zur
Einführung von sogenannten
Hochsicherheitspässen auf europäischer Ebene (z.B. EU-Ministerrat) hinsichtlich
Datenschutz und
Datensicherheit sowie Grundrechtsfragen abgegeben?
8.
Auf welche
Grundlagen haben die österreichischen Vertreter im Rat ihre
Entscheidung
für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässen und sonstigen
Reisedokumente von
EU-Bürger gestützt?
9.
Aus
welchen Gründen haben die österreichischen Vertreter im Rat am 13.
Dezember 2004 der EU-Verordnung EG
2252/2004 im Rat zugestimmt, ohne
vorher den Nationalrat damit zu befassen?
10.
Ist Ihnen bekannt, dass die Art 29 Datenschutzgruppe - in
der Österreich
vertreten
ist — vor diesem Beschluss massive Bedenken gegen die Einführung
biometrischer
Merkmale in Pässen geäußert hat? Wenn ja, warum haben die
Vertreter der österreichischen Bundesregierung - insbesondere Sie als für den
Datenschutz ressortzuständiger Bundesminister
- im Rat diese Bedenken nicht
berücksichtigt?
11.
Werden Sie für die Zweckbindung biometrischer Daten im
österreichischen
Passgesetz eintreten?
Wenn nein, warum nicht?
12.
Wie sieht das österreichische Datenschutz- und
IT-Sicherheitskonzept bei diesen
so genannten
Hochsicherheitspässen aus?
13.
Welche
konkrete Sicherheits- oder Schlüsseltechnik kommt in den
österreichischen Hochsicherheitspässen zur
Anwendung, damit die digitalen
Passdaten weder gelesen noch manipuliert werden können?
14.
Welche
technische Sicherheitsinfrastruktur ist vorgesehen? Wie bewertet das
Bundeskanzleramt den hierzu notwendigen Forschungsbedarf, um etwa
kryptographische Sicherheitsmethoden auf
Basis kostengünstiger passiver RFID-
Chips zu implementieren?
15.
Wie wird in Österreich bzw. in allen EU-Mitgliedsländern
sichergestellt, dass die
sogenannten
Hochsicherheitspässe, die mit den richtigen biometrischen
Merkmalen (z.B. Gesichtsbild und/oder Fingerabdrücke) des Passinhabers
versehen sind, nicht mit falschen Personendaten versehen werden?
16.
Wie wird in Österreich bzw. in allen EU-Mitgliedsländern
sichergestellt, dass die
sogenannten Hochsicherheitspässe, die mit den richtigen Personendaten versehen
sind, nicht mit
falschen biometrischen Merkmalen versehen werden?
17.
Können
nach Einführung dieser sogenannten Hochsicherheitspässe (mit einem
biometrischen Merkmal) Verbrecher oder
Terroristen an der Einreise nach Europa
oder Österreich gehindert werden?
18.
Ist
es richtig, dass die digitalen Passbilder für die sogenannten
Hochsicherheitspässe von gewerblichen
Photographen über das Internet online an
die befasste Passamtbehörde oder die ÖSD übermittelt werden sollen?
19.
Wenn ja, wie wird aus Sicht des Bundeskanzleramt bei
dieser Übermittlung
Datenschutz und Datensicherheit (Datenintegrität) gewährleistet?
20.
Ist es richtig, dass die sogenannten
Hochsicherheitspässe in Zukunft von der ÖSD
mit der Post den
Passwerberinnen zugestellt werden?
Wenn ja, wie wird damit - ohne Identitätskontrolle - die
Zustellung an den
tatsächlichen
Antragsteller sichergestellt?
21.
Ist
es richtig, dass in den sogenannten Hochsicherheitspässen ein kontaktloser
RFID-Chip (Funk-Chip) eingesetzt wird? Wie
groß ist die Speicherkapazität des
vorgesehenen RFID-Chip?
22.
Ist es richtig, dass ein digitales Gesichtsbild (und
später auch Fingerabdrücke) als
biometrisches
Kennzeichen auf diesem RFID-Chip (Funkchip) gespeichert
werden soll? Wenn nicht, wo dann?
23.
Ist es richtig, dass der Chip so gebaut sein muss, dass
ein weiteres drittes
biometrisches Merkmal
(z.B. Iris) gespeichert werden kann?
24.
Besteht
durch die Möglichkeit des kontaktlosen Auslesens tatsächlich ein
Sicherheitsgewinn oder sind hiermit nicht tatsächliche neue Risiken des
unbefugten Aus- bzw. Mitlesens zu
befürchten? Wie verhalten sich diese Risiken
zum Grundrecht auf Datenschutz?
25. Aus welchen Gründen wurde gerade
diese Form der Datenübertragung gewählt?
26.
Wie
wird bei dem nun in Österreich geplanten biometrischen
Erkennungsverfahren Datenschutz und
Datensicherheit (IT-Sicherheit) garantiert?
27.
Sind Ihnen die Berichte bekannt, dass bei Tests mehrere
biometrischen Verfahren
die angestrebte
Sicherheit nicht garantiert haben und die Rate der
Falschzurückweisungen, (d. h. die Fälle, in
denen das System einen Berechtigten
zu Unrecht zurückgewiesen hat), besonders hoch gewesen sind?
28. Was passiert bei einer
fehlerhaften Datenübertragung oder Zurückweisung?
29.
Wer haftet für den entstandenen Schaden (z.B. Urlaub)
bei einer Zurückweisung
an einer
Grenzkontrollstelle, die auf einen technischen Mangel (z.B. Lesegerät)
zurückgeführt wird? Sollen in derartigen
Fällen Schadenersatzansprüche gestellt
werden können? Wenn nein, warum nicht?
30. Sehen Sie den Chip als Sicherheitsmerkmal?
Wenn ja, ist dieser fälschungssicher?
31.
Welche sonstigen Sicherheitsmerkmale sollen diese
sogenannten
Hochsicherheitspässe
in Österreich enthalten?
32.
Ist
es richtig, dass die bisher im Pass aufgedruckten Informationen, wie
beispielsweise Name, Geburtsdaten,
Gültigkeitsdauer und Passnummer zusätzlich
auch im Chip gespeichert sind?
33.
Ist auf dem RFID-Chip eine Verschlüsselung der erfassten
biometrischen Daten
und der sonstigen
Daten möglich?
34. Wenn ja, wird diese
Verschlüsselung vorgenommen?
35.
Wie und wodurch wird der in den sogenannten
Hochsicherheitspässen verwendete
Chip vor
unberechtigtem Auslesen ohne Zustimmung und Wissen geschützt
(Skimming)?
36.
Selbst
wenn nach derzeitigem Stand der Technik ein unberechtigtes Mit- bzw.
Auslesen nicht möglich sein sollte: Wie ist
die langfristige informationstechnische
Sicherheit der hierzu eingesetzten Verschlüsselungsverfahren zu
bewerten?
37.
Können Sie ausschließen, dass die Kommunikation zwischen
dem RFID-Chip
und dem Lesegerät
(z.B. am Flughafen) durch Dritte abgehört werden kann?
38.
Können
Sie ausschließen, dass mit RFID-Chip's in sogenannten
Hochsicherheitspässen Bewegungsprofile von
Passinhabern durch Dritte erstellt
werden?
39.
Wie
sicher sind RFID-Chips gegenüber externer Störquellen?
Wie wird technisch sichergestellt, dass nicht Störsender (z.B. an
Grenzkontrollstellen) das behördliche
Auslesen der im Chip enthaltenden Daten
verhindern?
40.
Wie soll sichergestellt werden, dass nur berechtigte
Stellen (Behörden) und zwar
nur mit Zustimmung des Inhabers des Passes auf die Passdaten zugreifen können,
wenn es doch nur eine Frage der Zeit ist, wann der entsprechende Code „gehackt"
werden kann?
41.
Wann und unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine
Aktivierung des RFID-
Chips?
Wie und unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Deaktivierung?
42.
Ist es richtig, dass der Chip nicht lesbar d.h. inaktiv
ist, solange die
maschinenlesbare
Zeile (MRZ) nicht benutzt wird?
43.
Ist es richtig, dass der Chip erst durch Auflegen auf
ein Lesegerät (10 cm über das
Lesegerät) durch das
Einlesen der MRZ aktiviert und lesbar wird, da die MRZ
einen Schlüssel enthält, der erst den Zugriff ermöglicht wird und erst dann
Daten
übermittelt werden?
44.
Welche
gutachterlichen Erkenntnisse und Beweise liegen Ihnen vor, dass der
„Chip" tatsächlich erst mit dem
Einlesen der maschinenlesbaren Teile aktiviert
wird?
45.
Stellt
die MRZ eine Erhöhung der Fälschungssicherheit dar, nachdem das
Dokument 9303 (das die Gestaltung des Passes, den Aufbau der MRZ und deren
Lesbarkeit regelt) allgemein zugänglich ist
und sich die Inhalte der MRZ über das
Internet abrufen lassen?
46.
Ist es richtig, dass es mit der Einführung der
maschinenlesbaren Zeile (MRZ) um
eine Beschleunigung der Grenzkontrolle bzw. der Personenabfertigung (Ein- bzw.
Ausreise) geht und
nicht um eine Erhöhung der Fälschungssicherheit?
47.
Können Sie ausschließen, dass durch diese sogenannten
Hochsicherheitspässe
sowie mit den damit
verbundenen zentralen Speichermöglichkeiten und
Verknüpfungsmöglichkeiten von biometrischen Daten mit anderen
Daten(beständen) „Gläserne Bürger" geschaffen werden können?
48.
Dürfen
die in Zukunft an den österreichischen Grenzkontrollstellen oder
Flughäfen gelesenen biometrischen Passdaten
(bei Ausreise oder Einreise) aus
datenschutzrechtlicher Sicht in Österreich gespeichert und verwendet werden?
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und zu welchen Zwecken?
49.
Dürfen
in Zukunft die an nicht österreichischen Grenzkontrollstellen oder
Flughäfen anderer Mitgliedsstaaten gelesenen biometrischen Passdaten (bei
Ausreise oder Einreise) aus
datenschutzrechtlicher in diesen Staaten gespeichert
und verwendet werden? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und zu
welchen Zwecken?
50.
Dürfen
die an österreichischen Grenzkontrollstellen und Flughäfen gelesenen
biometrischen Passdaten (Ausreise oder
Einreise) aus datenschutzrechtlicher Sicht
mit den in zentralen Datenbanken gespeicherten Daten des BMI u.a.
(Erkennungsdienstliche Datenbank oder digitale Bilddatenbank) abgeglichen
werden? Wenn ja, mit welchen zentralen
Datenbanken oder Referenzdatenbanken
und aufgrund welche Rechtsgrundlage?
51.
Wenn
nein, wird durch das BKA die Auffassung geteilt, dass aus
verfassungsrechtlichen Gründen die biometrischen Daten in der
Verfügungsgewalt der Passinhaberinnen verbleiben müssen und daher
ausschließlich auf dem Reisepass, nicht aber in zentralen Datenbanken
gespeichert werden oder mit
Referenzdatenbanken abgeglichen werden dürfen?
52.
Können
Sie in Österreich einen Abgleich der gespeicherten biometrischen
Passdaten mit zentralen Datenbanken
ausschließen? Wenn nein, warum nicht?
53.
Welche staatlichen Stellen (Behörden) in Österreich
sollen Zugriff auf die für die
Hochsicherheitspässe erfassten biometrischen Daten (digitale Lichtbilddatei
oder
Fingerabdruckdatei)
bekommen?
54.
Ist es geplant, anderen Mitgliedsstaaten der EU oder
überhaupt anderen Staaten
einen Zugriff auf die
für die österreichischen Hochsicherheitspässe erfassten
biometrischen Daten (Digitale Gesichtsbilddatei und Fingerabdruckdatei) zu
gewähren?
55. Wenn ja, aus welchen Gründen und
aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
56.
Unterstützen
Sie die Forderung des EU-Parlaments, alle Behörden und sonstige
Stellen in ein Register aufzunehmen, die Zugang zu den in den
Hochsicherheitspässen im integrierten Chip
gespeicherten Daten haben, damit die
notwendige Transparenz erreicht und Missbrauch weitgehend vermieden
wird?
Wenn nein, warum nicht?
57.
Werden
Sie weiterhin auf europäischer Ebene mit Nachdruck gegen die
Einführung einer zentralen europäischen
Passdatenbank - die allen biometrischen
Daten der Europäerinnen enthalten würde - eintreten?
58.
Welche EU-Mitgliedsländer treten zur Zeit weiterhin für
die Einführung einer
zentralen
europäischen Passdatenbank ein?
59.
Welchen konkreten Beitrag können diese geplanten
Hochsicherheitspässe mit
biometrischen
Merkmalen zur Bekämpfung der (organisierten) Kriminalität
insbesondere des Terrorismus in Österreich,
in der EU bzw. weltweit leisten?
60.
Wie sieht die „Kosten - Nutzenrechnung" für die
Aufnahme und Verwendung
dieser
beiden biometrischer Daten in den sogenannten Hochsicherheitspässen in
Österreich aus?
61.
Worin
liegt der entscheidende - zusätzliche - Sicherheitsgewinn durch die
Einführung biometrischer Merkmale durch die Verwendung sogenannter
Hochsicherheitspässe?
62.
Welche Strafbestimmungen sind bei einer missbräuchlichen
Verwendung von
biometrischen
Personendaten heranzuziehen?
63.
Welche
unabhängige Behörde hat in Österreich die Einhaltung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei elektronisch lesbaren
Hochsicherheitspässen mit biometrischen
Kennzeichen zu kontrollieren und
Missbrauch zu verhindern?
64.
Benötigt
Österreich eine Novelle des Datenschutzgesetzes auch deshalb, weil
zunehmend private Unternehmen biometrische
Merkmale verlangen, verwenden
und verarbeiten?