3381/J XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Josef Broukal
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Zulassungsbeschränkungen an den Universitäten
Die
Möglichkeit, dass die Universitäten individuell über Zulassungsbeschränkungen
für
einzelne Studienrichtungen entscheiden
können, führte zum Teil zu chaotischen Zuständen.
Die Situation ist für die Studentinnen unübersichtlich und völlig
undurchschaubar.
Entscheidend ist oft nicht die
Qualifikation, sondern das Durchhaltevermögen bei endlosen
Warteschlangen, die Schnelligkeit beim Einzahlen der Studiengebühr bzw.
die
Bankverbindung. Die Chancengerechtigkeit bleibt damit auf der Strecke.
Die steirische Bildungs-Landesrätin Kristina
Edlinger-Ploder forderte einheitliche Vorgaben
durch das
Bildungsministerium. Sie unterstützte unter anderem auch einen Vorschlag von
Klemens Sorg, Rektor der medizin. Universität Innsbruck, der sich für
bundeseinheitliche
Regelungen und für ein Abkommen mit Deutschland auf Bundesebene ausgesprochen
hat.
„Wir müssen weiterhin unseren österreichischen
Kindern eine qualitative Ausbildungschance
bieten können", meinte Edlinger-Ploder am 26. Juli 2005 gegenüber
der APA.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Welche
Schritte haben Sie bzw. das Bildungsministerium gegenüber den einzelnen
Universitäten bzw. Rektoren zur
Vorbereitung auf eine mögliche Einschränkung des
Universitätszugangs durch den EUGH unternommen?
Zu welchem Zeitpunkt, wem gegenüber, und mit welchem
Wortlaut mündlich bzw.
schriftlich?
2. Welche Schritte bzw. Maßnahmen haben Sie bzw. das
Bildungsministerium seit dem
Bekanntwerden des EUGH-Urteils gegenüber der Rektoren der einzelnen
Universitäten unternommen?
Zu welchem Zeitpunkt, wem gegenüber, und mit welchem
Wortlaut mündlich bzw.
schriftlich?
3. Haben die Rektoren mit dem Bildungsministerium
Rücksprache bezüglich der von
Ihnen zu setzenden Aktivitäten gehalten?
Wenn ja, welche Rektoren und welche Schritte?
4.
Zu
welchem Zeitpunkt haben die einzelnen Rektoren bzw. deren Mitarbeiterinnen
Schritte gesetzt, um Zugangsbeschränkungen bei einzelnen Studien einzuführen?
Welche Schritte waren das im Einzelnen,
einschließlich administrativer Maßnahmen
innerhalb der Verwaltung der Universitäten, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen
Universitätsstandorten?
5.
Sind
Sie dafür, dass es bundeseinheitliche Regelungen gibt?
6.
Zu welchem Zeitpunkt haben Sie bzw. Ihr Ressort Gespräche
mit den deutschen
Behörden geführt bzw.
welche werden Sie noch führen?