3381/J XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2005
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ANFRAGE

der Abgeordneten Josef Broukal

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Zulassungsbeschränkungen an den Universitäten

Die Möglichkeit, dass die Universitäten individuell über Zulassungsbeschränkungen für
einzelne Studienrichtungen entscheiden können, führte zum Teil zu chaotischen Zuständen.
Die Situation ist für die Studentinnen unübersichtlich und völlig undurchschaubar.
Entscheidend ist oft nicht die Qualifikation, sondern das Durchhaltevermögen bei endlosen
Warteschlangen, die Schnelligkeit beim Einzahlen der Studiengebühr bzw. die
Bankverbindung. Die Chancengerechtigkeit bleibt damit auf der Strecke.

Die steirische Bildungs-Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder forderte einheitliche Vorgaben
durch das Bildungsministerium. Sie unterstützte unter anderem auch einen Vorschlag von
Klemens Sorg, Rektor der medizin. Universität Innsbruck, der sich für bundeseinheitliche
Regelungen und für ein Abkommen mit Deutschland auf Bundesebene ausgesprochen hat.
„Wir müssen weiterhin unseren österreichischen Kindern eine qualitative Ausbildungschance
bieten können", meinte Edlinger-Ploder am 26. Juli 2005 gegenüber der APA.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Schritte haben Sie bzw. das Bildungsministerium gegenüber den einzelnen
Universitäten bzw. Rektoren zur Vorbereitung auf eine mögliche Einschränkung des
Universitätszugangs durch den EUGH unternommen?

Zu welchem Zeitpunkt, wem gegenüber, und mit welchem Wortlaut mündlich bzw.
schriftlich?

2.   Welche Schritte bzw. Maßnahmen haben Sie bzw. das Bildungsministerium seit dem
Bekanntwerden des EUGH-Urteils gegenüber der Rektoren der einzelnen
Universitäten unternommen?

Zu welchem Zeitpunkt, wem gegenüber, und mit welchem Wortlaut mündlich bzw.
schriftlich?

 


3.    Haben die Rektoren mit dem Bildungsministerium Rücksprache bezüglich der von
Ihnen zu setzenden Aktivitäten gehalten?

Wenn ja, welche Rektoren und welche Schritte?

4.      Zu welchem Zeitpunkt haben die einzelnen Rektoren bzw. deren Mitarbeiterinnen
Schritte gesetzt, um Zugangsbeschränkungen bei einzelnen Studien einzuführen?
Welche Schritte waren das im Einzelnen, einschließlich administrativer Maßnahmen
innerhalb der Verwaltung der Universitäten, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen
Universitätsstandorten?

5.              Sind Sie dafür, dass es bundeseinheitliche Regelungen gibt?

6.              Zu welchem Zeitpunkt haben Sie bzw. Ihr Ressort Gespräche mit den deutschen
Behörden geführt bzw. welche werden Sie noch führen?