3382/J XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Josef Broukal
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend EUGH-Verfahren
Der
Leiter der Sektion „Universitäten und Fachhochschulen“ im Bundesministerium für
Bildung; Wissenschaft und Kultur, SC Dr.
Sigurd Höllinger, stellte in einem Beitrag in „Der
Standard“ am 10. August 2005 folgendes fest:
„Manche
Kritiker versteigen sich nun zu der Behauptung, Österreich habe durch eine
nachlässige Handhabung des Verfahrens
insgeheim auf eine Verurteilung hin gearbeitet. Als
Indiz dafür gilt ihnen die Formel der Urteilsbegründung („Österreich hat nicht
dargetan ...“).
Kein Kritiker aber kann auch nur eine Zeile der österreichischen
Stellungnahmen kennen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Aus
welchen Gründen hat das Bundesministerium die Texte der österreichischen
Stellungnahmen im EUGH-Verfahren vor der
Öffentlichkeit bisher geheim gehalten?
2.
Sind Sie bereit, diese einzelnen Stellungnahmen den
Abgeordneten des Nationalrates
zur Verfügung zu
stellen bzw. sie zu veröffentlichen?
Wenn nein, was sind die Gründe dafür?