3382/J XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2005
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Broukal

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend EUGH-Verfahren

Der Leiter der Sektion „Universitäten und Fachhochschulen“ im Bundesministerium für
Bildung; Wissenschaft und Kultur, SC Dr. Sigurd Höllinger, stellte in einem Beitrag in „Der
Standard“ am 10. August 2005 folgendes fest:

„Manche Kritiker versteigen sich nun zu der Behauptung, Österreich habe durch eine
nachlässige Handhabung des Verfahrens insgeheim auf eine Verurteilung hin gearbeitet. Als
Indiz dafür gilt ihnen die Formel der Urteilsbegründung („Österreich hat nicht dargetan ...“).
Kein Kritiker aber kann auch nur eine Zeile der österreichischen Stellungnahmen kennen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.  Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium die Texte der österreichischen
Stellungnahmen im EUGH-Verfahren vor der Öffentlichkeit bisher geheim gehalten?

2.              Sind Sie bereit, diese einzelnen Stellungnahmen den Abgeordneten des Nationalrates
zur Verfügung zu stellen bzw. sie zu veröffentlichen?

Wenn nein, was sind die Gründe dafür?