3385/J XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stadibauer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Förderungen von Vereinen und anderen Institutionen aus dem Bereich der
Opferhilfe
Am
22. Juli 2005 präsentierte der Verein „Neustart“ seine zweite Österreich weite
Werbekampagne. Ein Monat lang stehen 1000
Plakatwände zur Verfügung und 50 Mal soll
auf Ö3 ein Rundfunkspot zu hören
sein.
Der Verein „Neustart“ wird vom Bundesministerium für
Justiz gefördert. Es ist einigermaßen
befremdlich, dass
einerseits viele Opferhilfevereine über eine mangelnde finanzielle
Unterstützung durch den Bund klagen und andere sich derartige Werbekampagnen
leisten.
Außerdem
ist die Werbelinie äußerst bedenklich. Opfer von Gewalttaten als neurotisch zu
diskreditieren ist nicht nur unprofessionell sondern stellt auch eine
Beleidigung dieser
Menschen dar. Besonders geschmacklos ist es auch, wenn weibliche Opfer, anstatt
sie zu
stärken, auf Plakaten nackt dargestellt werden und somit auf die, durch ihren
Körper in
sexistischer Weise, werbende Funktion reduziert werden. Nicht verständlich ist
darüber
hinaus die, durch die Gleichartigkeit der
Plakate, suggerierte Identität von Opfer und Täter.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1)
Wie hoch war die Förderung des Bundesministeriums für
Justiz für den Verein „Neustart"
im Bereich der
Opferhilfe in den vergangenen Jahren? (2000, 2001, 2002, 2003, 2004)
2)
Wie hoch ist (wird voraussichtlich sein) die Förderung
des Vereins „Neustart" im Bereich
der Opferhilfe im
Jahr 2005?
3)
Bezieht
der Verein „Neustart“ auch Mittel aus anderen Quellen außer dem BMJ?
4) Wenn ja,
welchen Anteil am Gesamtmittelaufkommen betragen diese?
5)
Wurden Sie oder einE Miterbeiterln Ihres Ministeriums in
die Konzeption der
Werbekampagne einbezogen?
6) Wenn ja, warum wurde sie in dieser
Art nicht verhindert?
7) Wenn nein, sind somit auch keine
Mittel aus dem BMJ in diese Kampagne geflossen?
8)
Wenn keine Mittel aus dem BMJ geflossen sind, wie wurde
die Kampagne dann
finanziert?
9) Welche Kosten hat die Kampagne
insgesamt verursacht?
10)
Wenn Mittel aus dem BMJ zur Finanzierung der Kampagne
herangezogen wurden, halten
Sie die Sujets für zielführend?
11)
Ist die Opferhilfe ein Teil des Generalvertrages
zwischen dem BMJ und dem Verein
„Neustart“?
12)
Was
stehen sie grundsätzlich zur Vermischung von Opfer- und Täterhilfe durch den
Verein „Neustart“, der sich gegen den
internationalen Trend, diese beiden Bereiche strikt
zu trennen, stellt?
13)
In
der Anlage ./1 der Anfragebeantwortung 2455/AB haben Sie 28
Opferhilfeorganisationen und unter Punkt 2
zwei weitere Vereine genannt, die vom BMJ
gefordert werden. Gab es im Jahr 2004 weitere Organisationen die aus den
Mitteln des
BVA 2004 Post 1/30006/7666 gefördert wurden?
14) Wenn ja,
welche?
15)
Unter
Punkt 10 Ihrer Anfragebeantwortung 2455/AB befindet sich eine Übersicht
ausbezahlter Förderungen der Jahre 2000 bis
2004 im Bereich der Prozessbegleitung.
a)
Wie
hoch waren die einzelnen Förderungen der hier von Ihnen erwähnten Vereine?
(bzw. wie teilt sich, laut dieser Tabelle,
der jährlich ausbezahlte Gesamtbetrag auf die
jeweils aufgezählten Vereine auf?) (inkl. der Vereine „Neustart“ und
„Verein für
Opferhilfe“)
b)
Wie
viele Personen wurden von den einzelnen Vereinen in den angeführten Jahren
unterstützt? (bzw. wie teilt sich, laut dieser Tabelle, die Anzahl der
unterstützten
Personen auf die aufgezählten Vereine auf?)
(inkl. der Vereine „Neustart" und Verein
für Opferhilfe")
16) Welche anderen
Vereine, außer die oben erwähnten, wurden in den Jahren 2000 bis 2004
aus den Mitteln der Post 1/30006/7666 des jeweiligen Jahres gefördert? Wie hoch
waren
die jeweiligen
jährlichen Förderungen pro Verein? Wie viele Personen wurden von den
Vereinen im betreffenden Zeitraum betreut?