3387/J XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Anzeigen und Strafverfahren nach im Ausland begangenen Straftaten
(Kindersextourismus)“
200 Millionen Menschen sind Opfer neuer Formen von
Sklaverei - viele davon sind Frauen und
Kinder, die für
sexuelle Zwecke gehandelt werden. Die betroffenen Jugendlichen und Kinder
werden immer jünger.
Die
Globalisierung des Phänomens „Kind als Ware“ hat viele verschiedene Gesichter.
Beim im Jahr
1996 abgehaltenen „Weltkongress gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu
kommerziellen
Zwecken“ in Stockholm wurde beschlossen, die internationale Zusammenarbeit zu verbessern,
vorbeugende und schützende Maßnahmen für bedrohte Kinder und Jugendliche zu
ergreifen und
jene, die bereits Opfer wurden, durch unterstützende Maßnahmen zu behandeln
bzw. wieder
einzugliedern.
In Österreich wurde im Bereich der Täter mit der
Abänderung des § 64 des STRÄG die Möglichkeit
geschaffen,
österreichische Täter für im Ausland begangene Straftaten nach den §§ 206, 207
(sexueller und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen), 207a Abs. 1 und 2
(pornographische Darstellungen von Minderjährigen), 207b, Abs. 2 und 3 (sexueller
Missbrauch
von Jugendlichen) und 215a (Förderung der Prostitution und pornographischer
Darbietungen
Minderjähriger) im Inland zu bestrafen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Gab es im Zusammenhang mit den oben angeführten
Straftatbeständen seit Abänderung des
Gesetzes
Strafanzeigen gegen österreichische Staatsbürger? (Aufschlüsselung nach
Gerichten und StA)
2.
In wie vielen Fällen kam es in der Folge zu
Strafverfahren (Aufschlüsselung nach
Gerichten)?
3.
Wie viele Strafanzeigen wurden seit der Abänderung
jeweils zurückgelegt (Aufschlüsselung
nach
Staatsanwaltschaften)?
4.
Wie viele dieser Verfahren wurden aufgrund dieser
Anzeigen eingestellt (Aufschlüsselung
nach
Staatsanwaltschaften)?
5.
Zu wie vielen rechtkräftigen Verurteilungen nach den
angeführten Paragraphen des StGB
kam es? Welche
Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung auf
Gerichte)?
6.
Wurden in diesem Zusammenhang anzeigende Personen
ihrerseits gerichtlich verfolgt (z.B.
wegen Verleumdung, falscher Zeugenaussage etc.)?
7.
Kam
es in diesen Fällen zu Zurücklegungen, Einstellungen bzw. Verurteilungen?