3389/J XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2005
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Moser, Anita Fleckl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Bundesforderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße

Verwendung

Die Förderpraxis für Schloss Herberstein, die seit Jahren heftig umstritten ist, und die
finanzielle Gebarung der Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OEG werden in einem
Bericht des zuständigen Landesrechnungshofes schwer kritisiert. Der Landesrechnungshof
spricht u.a. von einem unkontrollierten und unkoordinierten Fluss der Gelder, von
Doppelverrechnungen und Privatentnahmen. „Aus den vorgelegten Akten geht hervor, dass
der Subventionsbedarf in Verbindung mit der angespannten Liquidität thematisiert worden
war. Nicht aus den Akten geht hervor, dass aus dem Unternehmen auch Privatentnahmen
erfolgten die eine der Ursachen für die angespannte Liquidität des Unternehmens darstellten"
(Landesrechnungshof Steiermark, Prüfbericht Tier- und Naturpark Schloss Herberstein, Seite
65). Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Graz basierend auf dem Bericht des
Landesrechnungshofes gegen „unbekannte Täter“ Verfahren wegen des Verdachtes auf
Betrug, Untreue und Förderungsmissbrauch eingeleitet.

Laut Bericht der Zeit im Bild 1 vom 10. August 2005 hat die Kritik an der wirtschaftlichen
Gebarung und am Umgang mit Fördergeldern Schlossherrin Andrea Herberstein veranlasst,
das Niveau der Landespolitik als „beschämend“ zu bezeichnen. Sie überlege, so der Bericht
der Zeit im Bild 1, das Land zu verlassen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.              Welche Fördermittel erhielten der Tier- und Naturpark Schloss Herberstein und seine
dazu gehörenden Begleiteinrichtungen (Schloss, Gärten, Gironcoli Museum etc.) seit dem
Jahr 2000 aus den Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit? (bitte die
Summen für die Jahre 2000 - 2005 getrennt anführen)

2.      Für welchen Zweck und mit welchen Auflagen erfolgten die Förderungen?

3.              Wurden von Seiten Ihres Ressorts weitere Förderzusagen gemacht?

4.      Wurden die Förderungen für das Jahr 2005 schon überwiesen?

5.              Hat Ihr Ressort, so wie das Land Steiermark, auf Grund der Vorwürfe aus dem Bericht
des Landesrechnungshofes die Einstellung aller Zahlungen veranlasst?

6.              Wenn nein, warum nicht?


7.              Welche Fördermittel Ihres Ressorts ergingen an die Tier- und Naturpark Schloss
Herberstein OEG?

8.              Welche Fördermittel Ihres Ressorts ergingen an die Herberstein'sche Kunstsammlung
Herberstein OEG?

9.              Wurde die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder überprüft?

10.       Wenn ja, in welcher Form?

11.       Wenn nein, warum nicht?

12.       War Ihnen vor Erscheinen des Prüfberichtes des Landesrechnungshofes bekannt, dass es
in den letzten Jahren Privatentnahmen gegeben hat?

13.       Wenn nein, warum nicht?

14.       Wenn ja, welche Veranlassungen haben Sie getroffen?

15.       Können Sie - angesichts der Kritik des Landesrechnungshofes an der finanziellen
Gebarung des Tier- und Naturparks Schloss Herberstein - garantieren, dass die aus Ihrem
Ressort erfolgten Förderungen ordnungsgemäß verwendet wurden?

16.       Gesetzt den Fall, die Herbersteins würden entsprechend der Ankündigung von Andrea
Herberstein tatsächlich auswandern, würde dies allfällige Ansprüche auf
Förderungsrückzahlungen und allfällige andere Forderungen negativ beeinflussen?