3390/J XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Moser, Anita Fleckl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Umwelt
betreffend Bundesförderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße
Verwendung
Die
Förderpraxis für Schloss Herberstein, die seit Jahren heftig umstritten ist,
und die
finanzielle Gebarung der Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OEG werden in
einem
Bericht des zuständigen Landesrechnungshofes schwer kritisiert. Der
Landesrechnungshof
spricht u.a. von einem unkontrollierten und unkoordinierten Fluss der Gelder,
von
Doppelverrechnungen und Privatentnahmen. „Aus den vorgelegten Akten geht
hervor, dass
der Subventionsbedarf in Verbindung mit der angespannten Liquidität
thematisiert worden
war. Nicht aus den Akten geht hervor, dass aus dem Unternehmen auch
Privatentnahmen
erfolgten die eine der Ursachen für die
angespannte Liquidität des Unternehmens darstellten"
(Landesrechnungshof Steiermark, Prüfbericht Tier- und Naturpark Schloss
Herberstein, Seite
65). Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Graz basierend auf dem
Bericht des
Landesrechnungshofes gegen „unbekannte Täter“ Verfahren wegen des Verdachtes
auf
Betrug, Untreue und Förderungsmissbrauch eingeleitet.
Laut Bericht der Zeit im Bild 1 vom 10. August 2005 hat
die Kritik an der wirtschaftlichen
Gebarung und am Umgang mit Fördergeldern Schlossherrin Andrea Herberstein
veranlasst,
das Niveau der Landespolitik als „beschämend“ zu bezeichnen. Sie überlege, so
der Bericht
der Zeit im Bild 1,
das Land zu verlassen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Wasserwirtschaft und Umwelt nachstehende
Anfrage:
1.
Welche
Fördermittel erhielten der Tier- und Naturpark Schloss Herberstein und seine
dazu gehörenden Begleiteinrichtungen
(Schloss, Gärten, Gironcoli Museum etc.) seit dem
Jahr 2000 aus den Mitteln des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft,
Wasserwirtschaft und Umwelt? (bitte die
Summen für die Jahre 2000 - 2005 getrennt
anführen)
2.
Für
welchen Zweck und mit welchen Auflagen erfolgten die Förderungen?
3.
Wurden
von Seiten Ihres Ressorts weitere Förderzusagen gemacht?
4.
Wurden
die Förderungen für das Jahr 2005 schon überwiesen?
5.
Hat Ihr Ressort, so wie das Land Steiermark, auf Grund
der Vorwürfe aus dem Bericht
des
Landesrechnungshofes die Einstellung aller Zahlungen veranlasst?
6.
Wenn nein, warum nicht?
7.
Welche Fördermittel Ihres Ressorts ergingen an die Tier-
und Naturpark Schloss
Herberstein OEG?
8.
Welche Fördermittel Ihres Ressorts ergingen an die
Herberstein'sche Kunstsammlung
Herberstein OEG?
9.
Wurde
die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder überprüft?
10.
Wenn
ja, in welcher Form?
11.
Wenn
nein, warum nicht?
12.
War Ihnen vor Erscheinen des Prüfberichtes des
Landesrechnungshofes bekannt, dass es
in den letzten Jahren
Privatentnahmen gegeben hat?
13. Wenn nein, warum nicht?
14. Wenn ja, welche Veranlassungen
haben Sie getroffen?
15.
Können Sie - angesichts der Kritik des
Landesrechnungshofes an der finanziellen
Gebarung
des Tier- und Naturparks Schloss Herberstein — garantieren, dass die aus Ihrem
Ressort erfolgten
Förderungen ordnungsgemäß verwendet wurden?
16.
Gesetzt den Fall, die Herbersteins würden entsprechend
der Ankündigung von Andrea
Herberstein
tatsächlich auswandern, würde dies allfällige Ansprüche auf
Förderungsrückzahlungen und allfällige andere Forderungen negativ beeinflussen?