3392/J XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Moser, Anita Fleckl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bundesforderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße
Verwendung

Die Förderpraxis für Schloss Herberstein, die seit Jahren heftig umstritten ist, und die
finanzielle Gebarung der Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OEG werden in einem
Bericht des zuständigen Landesrechnungshofes schwer kritisiert. Der Landesrechnungshof
spricht u.a. von einem unkontrollierten und unkoordinierten Fluss der Gelder, von
Doppelverrechnungen und Privatentnahmen. „Aus den vorgelegten Akten geht hervor, dass
der Subventionsbedarf in Verbindung mit der angespannten Liquidität thematisiert worden
war. Nicht aus den Akten geht hervor, dass aus dem Unternehmen auch Privatentnahmen
erfolgten die eine der Ursachen für die angespannte Liquidität des Unternehmens darstellten“
(Landesrechnungshof Steiermark, Prüfbericht Tier- und Naturpark Schloss Herberstein, Seite
65). Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Graz basierend auf dem Bericht des
Landesrechnungshofes gegen „unbekannte Täter“ Verfahren wegen des Verdachtes auf
Betrug, Untreue und Förderungsmissbrauch eingeleitet.

Laut Bericht der Zeit im Bild 1 vom 10. August 2005 hat die Kritik an der wirtschaftlichen
Gebarung und am Umgang mit Fördergeldern Schlossherrin Andrea Herberstein veranlasst,
das Niveau der Landespolitik als „beschämend“ zu bezeichnen. Sie überlege, so der Bericht
der Zeit im Bild 1, das Land zu verlassen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.             Welche Fördermittel erhielten der Tier- und Naturpark Schloss Herberstein und seine
dazu gehörenden Begleiteinrichtungen (Schloss, Gärten, Gironcoli Museum etc.) seit dem
Jahr 2000 aus den Mitteln des Finanzministeriums? (bitte die Summen für die Jahre 2000
- 2005 getrennt anführen)

2.             Für welchen Zweck und mit welchen Auflagen erfolgten diese Förderungen?

3.             Wurden von Seiten Ihres Ressorts weitere Förderzusagen gemacht?

4.      Wurden die Förderungen für das Jahr 2005 schon überwiesen?

5.             Hat Ihr Ressort, so wie das Land Steiermark, auf Grund der Vorwürfe aus dem Bericht
des Landesrechnungshofes die Einstellung aller Zahlungen veranlasst?

6.             Wenn nein, warum nicht?


7.              Welche Fördermittel ergingen an die Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OEG?

8.              Welche Fördermittel ergingen an die Herberstein'sche Kunstsammlung Herberstein
OEG?

9.      Ist es zutreffend, dass 38% der Förderungen für Schloss Herberstein Bundesförderungen
waren (siehe dazu News, 11. August 2005, Seite 10)?

10.       Aus welchen Ressorts kamen die Förderungen?

11.       Wie hoch war die Summe der Bundesförderungen für Schloss Herberstein seit dem Jahr
2000 insgesamt?

12.       Können Sie ausschließen, dass es Doppel- bzw. Mehrfachförderungen gegeben hat?

13.       Wurde die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder überprüft?

14.       Wenn ja, in welcher Form?

15.       Wenn nein, warum nicht?

16.       War Ihnen vor Erscheinen des Prüfberichtes des Landesrechnungshofes bekannt, dass es
in den letzen Jahren Privatentnahmen gegeben hat?

17.       Wenn nein, warum nicht?

18.       Wenn ja, welche Veranlassungen haben Sie getroffen?

19.       Können Sie - angesichts der Kritik des Landesrechnungshofes an der finanziellen
Gebarung des Tier- und Naturparks Schloss Herberstein - garantieren, dass die
Förderungen des Bundes ordnungsgemäß verwendet wurden?

20.  Gesetzt den Fall, die Herbersteins würden entsprechend der Ankündigung von Andrea
Herberstein tatsächlich auswandern, würde dies allfällige Ansprüche auf
Förderungsrückzahlungen und allfällige andere Forderungen negativ beeinflussen?