3394/J XXII. GP
Eingelangt am
19.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Vollmachtsmissbrauch durch einen Anwalt"
Der
Fragesteller erhielt als Mitglied des Justizausschusses nachstehende E-mail
Nachricht mit
dem Ersuchen auch für diesbezügliche Gesetzesänderungen im Nationalrat
einzutreten:
„Der Grazer Rechtsanwalt Dr. Reinhard Hohenberg hat in
mehreren Verfahren unter
Berufung auf den § 8 RAO sowie die entsprechenden Bestimmungen im AVG,
ZPO, StPO etc.
behauptet von
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bratschko eine Vollmacht erteilt erhalten zu haben,
ohne diese jemals bekommen zu haben, mit dem Betreffenden jemals mündlich oder
schriftlich
Kontakt gehabt zu haben.
Er
ist auch nicht für diesen, sondern für sich bzw. ein Unternehmen, welches ihm
zuzurechnen
ist, zu Lasten desselben (Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bratschko), bei Behörden und
Gerichten
aufgetreten und hat in der Altstadt von Graz
ein denkmalgeschütztes Gebäude verfallen
lassen und in der Folge abgerissen.
Herr HR Dr. Peter Gruber von der Staatsanwaltschaft Graz
teilte mit, dass die
wahrheitswidrige Behauptung, eine Vollmacht erhalten zu haben und das Führen
von
Verfahren im
Namen eines Dritten ohne dessen Kenntnis und Willen in Österreich straffrei sei
und hat die entsprechende Strafanzeige zurückgelegt.
Die
Rechtsanwaltskammer für Steiermark sieht sich trotz Disziplinaranzeige am
22.06.2004
bis heute außerstande entsprechende
Maßnahmen zu setzen, sodaß Dr. Hohenberg zwar
einerseits den Sachverhalt außer Streit stellt, andererseits aber mit
wechselnden
Rechtfertigungen sein Verhalten einerseits bagatellisiert, andererseits
nicht zurücknimmt.
Bis heute ist es nicht gelungen Herrn Dr. Reinhard
Hohenberg oder die
Rechtsanwaltskammer
dazu zu bringen, die Behörden und Gerichte, vor denen Dr. Reinhard
Hohenberg vollmachtsmissbräuchlich auftrat,
dementsprechend zu verständigen, sodaß die
Bescheide mir als Vertreterin von Herrn Univ.-Prof. Dr.
Rudolf Bratschko noch immer nicht
zugestellt
werden und damit Rechtsmittel dagegen nicht ergriffen werden können.
Die Behörden, insbesondere die Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz, steht
auf dem
Standpunkt, dass trotz der Mitteilung des Herrn Univ.-Prof. Dr. Rudolf
Bratschko, dass eine
Vollmacht an Herrn Dr. Reinhard Hohenberg nie erteilt wurde, dies nicht
ausreicht. Die
Behörden benötigen eine Erklärung oder eine Entscheidung, entweder des Herrn Dr.
Reinhard Hohenberg persönlich oder der Rechtsanwaltskammer oder des Gerichtes.
Letzteres
ist nicht möglich, da, wie bereits zuvor ausgeführt, laut Herrn Staatsanwalt HR
Dr. Peter
Gruber ein derartiger Vollmachtsmissbrauch in Österreich straffrei ist.
Ich
möchte nochmals wiederholen, dass hier Dr. Reinhard Hohenberg nicht im
Interesse und
für Herrn Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bratschko
auftrat, sondern für sich und ein ihm
zuzurechnendes Unternehmen, zu Lasten des Opfers."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Ist Ihnen der geschilderte Sachverhalt bekannt? Wenn ja,
welche Maßnahmen haben Sie
dazu ergriffen?
2.
Welche
Rechtsfolgen hat dieser geschilderte Vollmachtsmissbrauch?
3.
Ist es richtig, dass ein Vollmachtsmissbrauch in der
geschilderten Form straffrei und vom
StGB
nicht erfasst ist?
4.
Sind Sie bereit durch entsprechende Gesetzesänderung
einem derartigen
Vollmachtsmissbrauch
den Riegel vorzuschieben?
Warum nein, welche sonstigen Maßnahmen werden Sie vorschlagen?
5. Werden
Sie eine gesetzliche Regelung vorschlagen, dass eine unrichtige Berufung auf
eine erteilte Vollmacht durch einen Anwalt mit dem (befristeten)Verlust der
Anwaltstätigkeit, sowie mit einer Freiheitsstrafe betraft werden kann?
6.
Werden Sie die österreichische Rechtsanwaltskammern
verpflichten, bei Kenntnis eines
derartigen
Sachverhaltes die Justizbehörden entsprechend zu verständigen?
7.
Werden
Sie für eine Änderung des Disziplinarrechts für Rechtsanwälte dahingehend
eintreten, (welches im Moment das einzige rechtliche Vorgehen wegen eines
derartigen
Vollmachtsmissbrauchs ist), dass in Zukunft
Disziplinarverfahren für Parteien öffentlich
zu fuhren sind, wobei als Partei auch das „Opfer" anzusehen ist?
8.
Wie ist der Stand im Disziplinarverfahren der RA-Kammer
Steiermark gegen RA Dr.
Reinhard Hohenberg?
9.
Wie beurteilen Sie die Argumentation der Bau- und
Anlagenbehörde von Graz, die
Bescheide
der Rechtsvertreterin von Univ. Prof. Dr. Rudolf Bratschko nicht zu zustellen?
10.
Wie viele derartige Missbrauchsfälle sind den
Justizbehörden in den Jahren 2002, 2003
und
2004 bekannt geworden?
11. Welche Maßnahmen wurden dazu vom
BMJ ergriffen?
Wie viele Disziplinarverfahren wurden in diesen Jahren
durch die jeweils zuständigen
Rechtsanwaltskammern
eingeleitet (Aufschlüsselung auf Jahre und RA-Kammern)?
12. Haben sich aus Sicht des Justizministeriums die
Neuregelungen der StPO und der ZPO
hinsichtlich der Vollmachtserteilung bewährt?