3397/J XXII. GP

Eingelangt am 19.09.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend Ausbau psychosozialer Betreuung  von KrebspatientInnen

 

Entsprechend dem Krankenanstaltengesetz werden in vielen Spitälern – insbesondere in onkologischen Zentren – PsychologInnen/PsychotherapeutInnen zur psychosozialen Betreuung eingesetzt. In der Praxis erweist sich diese jedoch oft als unzureichend, da sie einerseits für die große Zahl von KrebspatientInnen nicht ausreichend ist und andererseits nicht den extramuralen Bereich abdeckt.

Psychosoziale Betreuung von KrebspatientInnen ist aus mehreren Gründen notwendig. Die Erfolge der Onkologie führen oft dazu, dass eine akute Krankheit in eine chronische übergeleitet wird. Eine Vielzahl von seelischen, sozialen und auch ökonomischen Problemen ist die Folge.

Die PatientInnen müssen nach einer gelungenen medizinischen Erstbehandlung weiterbetreut werden, weil die Integration des „Zustandes danach“ für viele allein nicht schaffbar ist.

Weiters ist es inzwischen unumstritten, dass Menschen nach einer Katastrophe psychologische Betreuung brauchen (Kaprun, Lassing,...), weil sich gezeigt hat, dass eine effiziente Unterstützung in der Traumaverarbeitung psychosoziale Spätfolgen verhindert oder mildert.

Die Krebserkrankung stellt eine persönliche Katastrophe dar. Dementsprechend ist für Betroffene eine in das Behandlungsangebot integrierte psychosoziale Betreuung notwendig.

Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist nicht nur eine ethische Forderung, sondern hätte auch auf der psychosozialen und ökonomischen Ebene eine dramatische Verbesserung der Situation zu Folge.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)     Gibt es bereits eine österreichweite Erhebung aller bestehenden psychosozialen Betreuungsangebote für KrebspatientInnen  im intra- und extramuralen Bereich?

(sowohl quantitative Erhebung der Betreuungstätigkeit als auch Beschreibung der Vorgangsweise)

Wenn ja, bitte um Übermittlung.

Wenn nein, wann werden Sie eine derartige Erhebung durchführen lassen?

 

2)     Gibt es bereits die Definition von Mindeststandards der psychosozialen Betreuung von KrebspatientInnen (sowohl quantitativ als auch qualitativ)

Wenn ja, bitte um Übermittlung.

Wenn nein, wann werden Sie eine derartige Definition erarbeiten lassen?

 

3)     Welche Maßnahme werden Sie setzen, um das Krankenanstaltengesetz umzusetzen und eine flächendeckende intramurale psychoonkologische Versorgung sicherzustellen?

 

4)     Werden Sie dafür Sorge tragen, dass in Zukunft psychoonkologische Betreuung von KrebspatientInnen nicht an eine psychiatrische Diagnose gebunden ist?

 

5)     Werden Sie dafür Sorge tragen, dass TherapeutInnen, die in KrebspatientInnen betreuuen, zusätzlich zu ihrer psychotherapeutischen Kompetenz auch eine spezifische psychoonkologische Kompetenz erlangen?

 

6)     Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um eine ausreichende extramurale psychoonkologische Betreuung von KrebspatientInnen sicherzustellen?

 

7)     In Österreich sind KrebspatientInnen immer noch diskriminiert, da Rehabilitationsmaßnahmen nicht finanziert werden.

Was werden Sie unternehmen, um diesen Zustand zu beseitigen?

 

8)     Wann wird es ein österreichweites, nachhaltiges psychosoziales Betreuungskonzept mit Richtlinien für die personelle und inhaltliche Umsetzung geben?