Eingelangt am 19.09.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des
Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend illegale Inverkehrbringung von Pestiziden in Österreich
Wie in den Medien
berichtet (z.B. Wirtschaftsblatt vom 9. September 05), sind aus einer
Lagerhalle in Krottendorf, Bezirk Weiz, Anfang Juni 53 Tonnen Pflanzengift
verschwunden. Und das, obwohl diese vom Bundesamt für Ernährungssicherheit
(BAES) beschlagnahmt worden waren. Als die Bezirksbehörde auf die Ware
zugreifen wollte, war sie weg. Die Firma Zorn in Pischelsdorf gab Italien und
Belgien als Bestimmungsländer an. Laut Kriminalpolizei ermittelt Interpol, ob
die Sendung jemals dort angekommen ist.
In der Anfragebeantwortung
des BMLFUW 3212/AB vom 5. September 2005 sprechen Sie von 65 Produkten, die
weder zum Verkauf in Österreich noch zum Export in einen anderen
EU-Mitgliedstaat zugelassen worden waren.
Laut Ihrer Beantwortung
liegt kein Hinweis auf einen regen Handel mit illegalen Pflanzengiften vor.
Gleichzeitig geben Sie an, dass im Jahr 2004 Lagerkontrollen 235 Beanstandungen
bezüglich unrechtmäßiger Inverkehrbringung ergaben.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- In Beantwortung der Frage zwei weisen Sie darauf hin, dass es
sich in Weiz um ein illegales Lager handle. Im Hinblick auf welche
Gesetzesvorschriften ist dieses Lager illegal und wie viele illegale Lager
sind bisher bekannt?
- In Beantwortung der Frage 5 weisen Sie darauf hin, dass es bei
der belangten Firma um einen Händler gehe, der fallweise als
Zulassungsinhaber für Parlallelzulassungen auftrete. Für welche Produkte
hat dieses Unternehmen eine Zulassungsberechtigung gemäß § 11 PMG 1997?
- Wie viele Lagerkontrollen gab es seit dem 1.1.2005 und was ist
das Ergebnis dieser Kontrollen?
- Wie viele Beanstandungen wegen unrechtmäßiger Inverkehrbringung
von Pflanzenschutzmitteln gab es seit 1.1.2005 und wie viele Anzeigen
wurden gemacht (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)?
- Welche Wirkstoffe wurden unrechtmäßig in welcher Menge seit
1.1.2005 in Verkehr gebracht oder angewendet?
- Welche Mengen wurden seit 1.1.2005 beschlagnahmt und was
geschah mit den beschlagnahmten Produkten?
- Es ist bekannt, dass im Rahmen von Parallelimporten auch
Lagerstellen genutzt werden, die von bäuerlichen Betrieben zur Verfügung
gestellt werden. Um wie viele Lagerstellen handelt es sich hierbei? Womit
begründen Sie die Zuversicht in Ihrer Antwort zu Frage 9, wonach unter
Bauern kein Handel mit unerlaubten Pflanzenschutzmitteln stattfinde? Was
werden Sie als Umweltminister unternehmen, damit ein etwaiger
diesbezüglicher Handel unterbunden wird?
- Die von österreichischen Betrieben für den Eigenbedarf direkt
in anderen EU-Mitgliedstaaten eingekauften Pflanzenschutzmittel sind
bezüglich ihrer rechtskonformen Verwendung von den Landesbehörden zu
kontrollieren. Aus dem amtlichen Kontrollbericht 2004 geht hervor, dass in
einigen Bundesländern keine oder kaum Kontrollen durchgeführt wurden
(Burgenland, Steiermark, NÖ). Wie beurteilen Sie diese gravierenden Mängel
aus Sicht des Umweltressorts?
- Welche Maßnahmen haben Sie bisher ergriffen, um das
Kontrollversagen der Bundesländer abzustellen?
- Wie beurteilen Sie die Kontrolle in NÖ bezüglich Anwendung
nicht zugelassener Erzeugnisse (1 Kontrolle ergibt 1 Beanstandung = 100%)?
- Wie beurteilen Sie die Anwendung nicht zugelassener Produkte in
Oberösterreich (205 Kontrollen ergaben 29 Beanstandungen = 14%)? Wie
beurteilen Sie die Anwendung nicht zugelassener Produkte in Tirol (15
Kontrollen ergaben 4 = 23%)?
- Wie erklären Sie sich die beachtliche Anzahl der Verwendung von
nicht zugelassenen Produkten in den Bundesländern? Besteht nach Ihrer Auffassung
ein Zusammenhang mit dem Pestizid-Skandal in der Steiermark? Wenn nein,
wie begründen Sie das? Welche Vorsorgemaßnahmen treffen Sie für das Jahr
2006, um solche Vorkommnisse zu unterbinden?
- Welche Wirkstoffe beinhalteten die nicht zugelassenen Produkte
bei den Kontrollen der Landesbehörden in den Bundesländern gem. Art. 17
der Richtlinie 91/414/EWG im Jahr 2004?
- Welche Maßnahmen werden Sie als Umweltminister ergreifen, damit
von den Landesbehörden vollständige Kontrollberichte erstellt werden?
- Wie viele Bestätigungen für den Import von
Pflanzenschutzmitteln aus Drittstaaten wurden vom BAES von 2002 bis 2005
ausgestellt und wie viele Firmen agierten in den jeweiligen Jahren als
Antragsteller bzw. aus welchen Drittstaaten erfolgten die Importe?
- Wie viele Kontrollen wurden im Zeitraum 2002 bis 2005 in
Zusammenarbeit mit den Zollbehörden beim Import von Pflanzenschutzmitteln
durchgeführt und was war das Ergebnis?
- Wie viele Importanträge wurden in den Jahren 2002 bis 2005
abgelehnt und was waren die Gründe dafür?
- Werden die Untersuchungszeugnisse, die bei der Antragstellung
beizustellen sind, veröffentlicht bzw. sind sie öffentlich zugänglich?
- Welche akkreditierten Prüfstellen werden vom BAES anerkannt und
in welchen Fällen wird eine Überprüfung durch das BAES durchgeführt?
- Die innergemeinschaftliche Verbringung von
Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Parallelimporte, stellen insofern ein
besonderes Risiko dar, als unterschiedliche Pflanzenschutzmittel und
Anwendungsbestimmungen in den Mitgliedstaaten bestehen. Wie wird dies in
der Risikoanalyse für den Probenplan berücksichtigt?