3403/J XXII. GP

Eingelangt am 19.09.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend illegale Inverkehrbringung von Pestiziden in Österreich

 

 

 

Wie in den Medien berichtet (z.B. Wirtschaftsblatt vom 9. September 05), sind aus einer Lagerhalle in Krottendorf, Bezirk Weiz, Anfang Juni 53 Tonnen Pflanzengift verschwunden. Und das, obwohl diese vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) beschlagnahmt worden waren. Als die Bezirksbehörde auf die Ware zugreifen wollte, war sie weg. Die Firma Zorn in Pischelsdorf gab Italien und Belgien als Bestimmungsländer an. Laut Kriminalpolizei ermittelt Interpol, ob die Sendung jemals dort angekommen ist.

 

In der Anfragebeantwortung des BMLFUW 3212/AB vom 5. September 2005 sprechen Sie von 65 Produkten, die weder zum Verkauf in Österreich noch zum Export in einen anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen worden waren.

 

Laut Ihrer Beantwortung liegt kein Hinweis auf einen regen Handel mit illegalen Pflanzengiften vor. Gleichzeitig geben Sie an, dass im Jahr 2004 Lagerkontrollen 235 Beanstandungen bezüglich unrechtmäßiger Inverkehrbringung ergaben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. In Beantwortung der Frage zwei weisen Sie darauf hin, dass es sich in Weiz um ein illegales Lager handle. Im Hinblick auf welche Gesetzesvorschriften ist dieses Lager illegal und wie viele illegale Lager sind bisher bekannt?

 

  1. In Beantwortung der Frage 5 weisen Sie darauf hin, dass es bei der belangten Firma um einen Händler gehe, der fallweise als Zulassungsinhaber für Parlallelzulassungen auftrete. Für welche Produkte hat dieses Unternehmen eine Zulassungsberechtigung gemäß § 11 PMG 1997?

 

  1. Wie viele Lagerkontrollen gab es seit dem 1.1.2005 und was ist das Ergebnis dieser Kontrollen?

 

  1. Wie viele Beanstandungen wegen unrechtmäßiger Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln gab es seit 1.1.2005 und wie viele Anzeigen wurden gemacht (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

 

  1. Welche Wirkstoffe wurden unrechtmäßig in welcher Menge seit 1.1.2005 in Verkehr gebracht oder angewendet?

 

  1. Welche Mengen wurden seit 1.1.2005 beschlagnahmt und was geschah mit den beschlagnahmten Produkten?

 

  1. Es ist bekannt, dass im Rahmen von Parallelimporten auch Lagerstellen genutzt werden, die von bäuerlichen Betrieben zur Verfügung gestellt werden. Um wie viele Lagerstellen handelt es sich hierbei? Womit begründen Sie die Zuversicht in Ihrer Antwort zu Frage 9, wonach unter Bauern kein Handel mit unerlaubten Pflanzenschutzmitteln stattfinde? Was werden Sie als Umweltminister unternehmen, damit ein etwaiger diesbezüglicher Handel unterbunden wird?

 

  1. Die von österreichischen Betrieben für den Eigenbedarf direkt in anderen EU-Mitgliedstaaten eingekauften Pflanzenschutzmittel sind bezüglich ihrer rechtskonformen Verwendung von den Landesbehörden zu kontrollieren. Aus dem amtlichen Kontrollbericht 2004 geht hervor, dass in einigen Bundesländern keine oder kaum Kontrollen durchgeführt wurden (Burgenland, Steiermark, NÖ). Wie beurteilen Sie diese gravierenden Mängel aus Sicht des Umweltressorts?

 

  1. Welche Maßnahmen haben Sie bisher ergriffen, um das Kontrollversagen der Bundesländer abzustellen?

 

  1. Wie beurteilen Sie die Kontrolle in NÖ bezüglich Anwendung nicht zugelassener Erzeugnisse (1 Kontrolle ergibt 1 Beanstandung = 100%)?

 

  1. Wie beurteilen Sie die Anwendung nicht zugelassener Produkte in Oberösterreich (205 Kontrollen ergaben 29 Beanstandungen = 14%)? Wie beurteilen Sie die Anwendung nicht zugelassener Produkte in Tirol (15 Kontrollen ergaben 4 = 23%)?

 

  1. Wie erklären Sie sich die beachtliche Anzahl der Verwendung von nicht zugelassenen Produkten in den Bundesländern? Besteht nach Ihrer Auffassung ein Zusammenhang mit dem Pestizid-Skandal in der Steiermark? Wenn nein, wie begründen Sie das? Welche Vorsorgemaßnahmen treffen Sie für das Jahr 2006, um solche Vorkommnisse zu unterbinden?

 

  1. Welche Wirkstoffe beinhalteten die nicht zugelassenen Produkte bei den Kontrollen der Landesbehörden in den Bundesländern gem. Art. 17 der Richtlinie 91/414/EWG im Jahr 2004?

 

  1. Welche Maßnahmen werden Sie als Umweltminister ergreifen, damit von den Landesbehörden vollständige Kontrollberichte erstellt werden?

 

  1. Wie viele Bestätigungen für den Import von Pflanzenschutzmitteln aus Drittstaaten wurden vom BAES von 2002 bis 2005 ausgestellt und wie viele Firmen agierten in den jeweiligen Jahren als Antragsteller bzw. aus welchen Drittstaaten erfolgten die Importe?

 

  1. Wie viele Kontrollen wurden im Zeitraum 2002 bis 2005 in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden beim Import von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt und was war das Ergebnis?

 

  1. Wie viele Importanträge wurden in den Jahren 2002 bis 2005 abgelehnt und was waren die Gründe dafür?

 

  1. Werden die Untersuchungszeugnisse, die bei der Antragstellung beizustellen sind, veröffentlicht bzw. sind sie öffentlich zugänglich?

 

  1. Welche akkreditierten Prüfstellen werden vom BAES anerkannt und in welchen Fällen wird eine Überprüfung durch das BAES durchgeführt?

 

  1. Die innergemeinschaftliche Verbringung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Parallelimporte, stellen insofern ein besonderes Risiko dar, als unterschiedliche Pflanzenschutzmittel und Anwendungsbestimmungen in den Mitgliedstaaten bestehen. Wie wird dies in der Risikoanalyse für den Probenplan berücksichtigt?