3421/J XXII. GP

Eingelangt am 20.09.2005
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Kaipel

und Genossen

an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend missbräuchliche Wahlwerbung der ÖVP in der Martinskaserne in Eisenstadt

Am 17. September 2005 fand nunmehr zum dritten Mal die Leistungsschau der Blaulicht-
organisation HELB in der Martinskaserne in Eisenstadt statt. Diese Veranstaltung ist eine
wichtige Demonstration der Leistungen der für Sicherheit, Katastrophenschutz und Rettungs-
wesen tätigen Organisationen und Einrichtungen.

Da gerade Fragen der Sicherheit einer sachlichen Behandlung ohne parteipolitischen Taktier-
ens bedürfen, waren die Vorgänge bei der HELB-Schau am vergangenen Samstag in der
Martinskaserne in Eisenstadt umso befremdlicher. Die Veranstaltung wurde von der ÖVP
dazu missbraucht, innerhalb des Kasernengeländes Wahlkampfmaterial zu verteilen und in
teils sehr aufdringlicher Weise Wahlwerbung zu betreiben.

Alle Parteien haben es bisher respektiert und sich streng daran gehalten, dass innerhalb
militärischer Einrichtungen Parteipropaganda nicht erwünscht ist. Nur die ÖVP hat diese
Regel nun gebrochen. Viele Menschen haben sich darüber beschwert, aber vor allem auch
kritisiert, dass dies seitens des Bundesheeres geduldet und nichts dagegen unternommen
wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten verurteilen diese Vorfälle, weil Wahlwerbung bei derartig-
en Veranstaltungen nichts zu suchen hat, und richten daher an den Herrn Bundesminister für
Landesverteidigung nachfolgende

Anfrage

1.              Ist Ihnen obiger Sachverhalt bekannt bzw. wie und von wem wurden Sie über obige
Vorgänge informiert?

2.              Hatte die ÖVP eine offizielle Erlaubnis, in der Martinskaserne in Eisenstadt am 17.
September 2005 parteipolitische Wahlwerbung zu betreiben?

3.              Wenn Frage 2 mit Ja zu beantworten ist, wann haben wer warum wem wie aufgrund
welchen wann von wem gestellten Ansuchens welche konkrete Erlaubnis erteilt?

4.              Wenn Frage 2 mit Nein zu beantworten ist, welche Konsequenzen werden Sie aus der un-
erlaubten parteipolitischen Wahlwerbung konkret wann ziehen?

5.              Warum wurden diese Vorgänge seitens des Bundesheeres geduldet bzw. nicht unter-
bunden?

6.              Was werden Sie diesbezüglich konkret veranlassen?


7.             Werden Sie sich von diesen Vorfällen öffentlich klar distanzieren? Wenn ja, wann in
welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

8.             Was werden Sie unternehmen, damit derartiges in Zukunft nicht mehr vorkommt?

9.             Sind Sie auch der Meinung, dass durch solche parteipolitischen Aktionen in weiten Teilen
der Bevölkerung das große Vertrauen der Menschen in das Bundesheer erschüttert wird?

10.      Wie beurteilen Sie grundsätzlich parteipolitische Werbung in Einrichtungen des Bundes-
heeres bzw. in deren näherem Umfeld (z.B. Eingangsbereiche)?

11.      Gibt es in Ihrem Ressort Richtlinien, Anweisungen, Erlässe etc., dass - ähnlich wie in
Schulen - parteipolitische Werbung in Einrichtungen des Bundesheeres untersagt ist, und
was besagen diese Richtlinien, Anweisungen, Erlässe etc?