3421/J XXII. GP
Eingelangt am 20.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Kaipel
und Genossen
an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend missbräuchliche Wahlwerbung der ÖVP in der Martinskaserne in Eisenstadt
Am 17. September 2005 fand nunmehr zum
dritten Mal die Leistungsschau der Blaulicht-
organisation HELB in der Martinskaserne in
Eisenstadt statt. Diese Veranstaltung ist eine
wichtige Demonstration der
Leistungen der für Sicherheit, Katastrophenschutz und Rettungs-
wesen tätigen Organisationen und Einrichtungen.
Da gerade Fragen der Sicherheit einer sachlichen Behandlung
ohne parteipolitischen Taktier-
ens bedürfen, waren die Vorgänge bei der
HELB-Schau am vergangenen Samstag in der
Martinskaserne in Eisenstadt umso
befremdlicher. Die Veranstaltung wurde von der ÖVP
dazu missbraucht, innerhalb des
Kasernengeländes Wahlkampfmaterial zu verteilen und in
teils sehr aufdringlicher Weise Wahlwerbung zu betreiben.
Alle Parteien haben es bisher
respektiert und sich streng daran gehalten, dass innerhalb
militärischer
Einrichtungen Parteipropaganda nicht erwünscht ist. Nur die ÖVP hat diese
Regel nun gebrochen.
Viele Menschen haben sich darüber beschwert, aber vor allem auch
kritisiert, dass dies seitens des Bundesheeres
geduldet und nichts dagegen unternommen
wurde.
Die unterzeichneten
Abgeordneten verurteilen diese Vorfälle, weil Wahlwerbung bei derartig-
en Veranstaltungen
nichts zu suchen hat, und richten daher an den Herrn Bundesminister für
Landesverteidigung nachfolgende
Anfrage
1.
Ist Ihnen obiger Sachverhalt bekannt bzw. wie und von wem
wurden Sie über obige
Vorgänge informiert?
2.
Hatte die ÖVP eine offizielle Erlaubnis, in der
Martinskaserne in Eisenstadt am 17.
September 2005
parteipolitische Wahlwerbung zu betreiben?
3.
Wenn Frage 2 mit Ja zu beantworten ist, wann haben wer
warum wem wie aufgrund
welchen wann von wem
gestellten Ansuchens welche konkrete Erlaubnis erteilt?
4.
Wenn
Frage 2 mit Nein zu beantworten ist, welche Konsequenzen werden Sie aus der un-
erlaubten parteipolitischen Wahlwerbung konkret wann ziehen?
5.
Warum wurden diese Vorgänge seitens des Bundesheeres
geduldet bzw. nicht unter-
bunden?
6.
Was
werden Sie diesbezüglich konkret veranlassen?
7.
Werden Sie sich von diesen Vorfällen öffentlich klar
distanzieren? Wenn ja, wann in
welcher Form? Wenn
nein, warum nicht?
8.
Was
werden Sie unternehmen, damit derartiges in Zukunft nicht mehr vorkommt?
9.
Sind Sie auch der Meinung, dass durch solche
parteipolitischen Aktionen in weiten Teilen
der Bevölkerung das
große Vertrauen der Menschen in das Bundesheer erschüttert wird?
10.
Wie beurteilen Sie grundsätzlich parteipolitische Werbung
in Einrichtungen des Bundes-
heeres bzw. in deren
näherem Umfeld (z.B. Eingangsbereiche)?
11.
Gibt es in Ihrem Ressort Richtlinien, Anweisungen,
Erlässe etc., dass - ähnlich wie in
Schulen
- parteipolitische Werbung in Einrichtungen des Bundesheeres untersagt ist, und
was besagen diese
Richtlinien, Anweisungen, Erlässe etc?