3422/J XXII. GP

Eingelangt am 20.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Fahrverbotskalender 2005

Es ist paradox. Obwohl Sie in Ihrer Anfragebeantwortung 2960/AB XXII. GP.-NR zum
Thema Ferienreiseverordnung konzedieren, dass die im Rahmen derselben erlassenen LKW-
Fahrverbote „eine gewisse Verbesserung des Verkehrsflusses" gebracht hätten, lassen sie
diese auslaufen und verordnen anstelle dessen für 2005 einen wesentlich schlechteren so
genannten Fahrverbotskalender.

Ihre Angaben zur Verkehrssicherheit sprechen eine eindeutige Sprache: "Außerhalb der
Ferienreiseverordnung", konstatieren Sie in der Anfragebeantwortung, „ereigneten sich
durchschnittlich von Freitag, 5.00 Uhr, bis Samstag, 15 Uhr, 1,12 Unfälle mit LKW-
Beteiligung. Während der Ferienreiseverordnung ereigneten sich im selben Zeitraum
durchschnittlich 0,77 Unfälle mit LKW-Beteiligung. In Summe kann durch die Verordnung an
Samstag (8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) rund 1 Unfall mit LKW-Beteiligung pro Jahr verhindert
werden."

Gemäß § 42 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung obliegt Ihnen als Verkehrsminister, „wenn
und insoweit es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere in
Zeiten starken Verkehrs (z.B. Ferienreiseverkehr) (...) erfordert", eine Verordnung betreffend
eines Fahrverbots für Lastkraftzeuge zu erlassen. Das wurde in den vergangenen Jahren in
Form der Ferienreiseverordnung gemacht. Wie Sie nun schreiben, konnte damit nicht nur die
Flüssigkeit und Leichtigkeit, sondern auch die Sicherheit des Verkehrs verbessert werden.
Trotz dieser positiven Entwicklung wurde die Ferienreiseverordnung durch einen
Fahrverbotskalender ersetzt. Ihre Begründung: Aus dem Trend zur Verbesserung im Zeitraum
der Ferienreiseverordnung 2004 könne „nicht geschlossen werden, dass dieser Effekt nicht
auch mit anderen Maßnahmen zu erzielen ist".

Vergleicht man den Fahrverbotskalender 2005 mit der Ferienreiseverordnung des letzten
Jahres, muss stark bezweifelt werden, dass mit dieser „anderen Maßnahme" ähnlich positive
Effekte im Straßenverkehr erzielt werden können. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand:
Während in der Ferienreiseverordnung 2004 noch ein Fahrverbot auf 12 Autobahnen, einer
Schnellstraße und vier Bundesstraßen vorgesehen war, sieht der Fahrverbotskalender 2005
nur mehr auf drei Autobahnen (Inntalautobahn A 12, Brennerautobahn A 13 und Ostautobahn
A 4) sowie auf fünf Bundesstraßen (Loferer Straße B 178, Ennstal Straße B 320, Seefelder
Straße B 177, Fernpassstraße B 179 und Aachensee Straße B 181) ein Fahrverbot vor. Wie
hiermit ähnliche Ergebnisse im Hinblick auf die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs
wie bei der Ferienreiseverordnung erzielt werden sollen, wenn im Fahrverbotskalender ganze
neun Straßenrouten weniger vom LKW-Fahrverbot betroffen sind, steht in den Sternen.

Wäre das nicht schon Grund genug, um die Wirksamkeit des Fahrverbotskalender stark in
Zweifel zu ziehen, wurde dieser auch noch zwei Wochen nach Erlass der Verordnung gleich
wieder zum Schlechtern verändert. Waren in der am 17. Juni kundgemachten Verordnung mit
der A
12, A13, A2 und A 4 noch vier Autobahnen vom LKW-Fahrvebot erfasst, findet sich
die stark befahrene Südautobahn A 2 in dem am 30. Juni erlassenen Fahrverbotskalender
plötzlich nicht mehr. Doch nicht nur das, auch die stark frequentierten Schnellstraßen S 6, S
36 und die Bundesstraße 317 wurden aus dem Fahrverbotskalender gestrichen. Auch hier
bleiben die Gründe für ihre Entscheidung, innerhalb von zwei Wochen insgesamt vier
Verkehrswege aus dem Fahrverbotskalender zu kippen, im Dunkeln. Der Flüssigkeit und der
Sicherheit des Verkehrs wird damit mit Sicherheit kein guter Dienst erwiesen.

Es widerspricht darüber hinaus allen bisherigen Erfahrungen, das verlängerte
Wochenendfahrverbot für LKWs auf diesen Strecken in den Sommermonaten abzuschaffen.
War es doch bisher so, dass mit Hilfe der Ferienreiseverordnung die LKWs während
reiseintensiver Urlaubsmonate schon ab Samstag früh (8.00 Uhr) von den Autobahnen
verbannt wurden. Mit diesem verlängerten LKW-Fahrverbot, das auf die vier reiseintensiven
Feiertage ausgedehnt worden war und 66 Prozent des österreichischen Autobahn- und
Schnellstraßennetzes abdeckte, konnte der Urlauberreise- vom Güterverkehr getrennt werden.
Weniger Staus und Unfälle waren die Folge der Verkehrsentflechtung. Diese Vorteile der
nunmehr von Ihnen abgeschafften Ferienreiseverordnung mussten ja auch Sie einbekennen.


Völlig unnachvollziehbar ist auch, warum im Fahrverbotskalender keine Rücksicht auf die
Ferientermine der einzelnen österreichischen Bundesländer genommen wurde. In der
Steiermark, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg enden die Sommerferien
jeweils am 10. September, das LKW-Fahrverbot auf der A 12 und A 13 aber schon am 3.
September. Keinerlei Rücksichtnahme erfolgte auch in Bezug auf die Ferientermine in
Deutschland. Das Chaos und die kilometerlangen Staus am letzten Juli-Wochenende
(29./30/31. Juli) auf den Autobahnen - beispielsweise auf der vom LKW-Fahrverbot im
Fahrverbotskalender ausgenommenen A 10, der Tauernautobahn - infolge des Ferienbeginns
in Baden-Würtemberg und Bayern ist hierzu nur der drastischste Beweis für die fehlende
Berücksichtigung der Ferientermine im Fahrverbotskalender. Derartige Staus kommen nicht
überraschend. Im Verkehrsministerium kennt man die Ferienkalender der österreichischen
und deutschen Bundesländer, rechtzeitig darauf reagiert wurde aber nicht. Sie als
Verkehrsminister müssen sich daher den Vorwurf gefallen lassen, Staus zum Ärger der
Reisenden einfach in Kauf zu nehmen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1. In der Anfragebeantwortung 2960/AB XXII. GP.-NR schreiben Sie, dass die
Ferienreiseverordnung nicht nur zu einer „gewissen Verbesserung des
Verkehrsflusses", sondern auch zu einer höheren Verkehrssicherheit beigetragen habe.
Hierzu führen Sie einen Vergleich zwischen Unfällen, die sich inner- und außerhalb
des zeitlichen Geltungsbereiches der Ferienreisverordnung ereignet haben, ins Treffen.
Demnach ereigneten sich außerhalb der Ferienreiseverordnung „durchschnittlich von
Freitag, 5.00 Uhr, bis Samstag, 15.00 Uhr, 1,12 Unfälle mit LKW-Beteiligung",
während der Ferienreiseverordnung kam es „im selben Zeitraum (zu) durchschnittlich
0,77 Unfälle(n) mit LKW-Beteiligung".
Warum schlugen Sie angesichts dieser
offenkundigen Vorteile der Ferienreiseverordnung alle warnenden Stimmen in den
Wind und ersetzten diese durch einen im Hinblick auf die geringere Anzahl der LKW-
Fahrverbote wesentlich schlechteren Fahrverbotskalender?


2.             Glauben Sie allen Ernstes, mit dem Fahrverbotskalender dieselben positiven Effekte
hinsichtlich des  von Ihnen beschriebenen Verkehrsflusses  wie auch -Sicherheit
erzielen zu können,  wenn dieser im Vergleich zur Ferienreiseverordnung zehn
Straßenrouten weniger mit einem LKW-Fahrverbot versieht?

3.             Wurden   die   Auswirkungen   des   Fahrverbotskalenders   2005   nach   Ende   des
Sommerreiseverkehrs inzwischen einer Evaluierung unterzogen?

4.      Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man in Ihrem Ressort im Hinblick auf die gemäß
§    42    Abs.    5    Straßenverkehrsordnung   (StVO)    formulierten    Kriterien    des
Verkehrsflusses-, leichtigkeit und -Sicherheit gelangt?

5.             Konnten mit der neuen, nach § 42 Abs. 5 StVO erlassenen Verordnung ebenso um
rund   45   Prozent   weniger   Unfälle   mit   LKW-Beteiligung   wie   in   Zeiten   der
Ferienreiseverordnung erreicht werden?

6.             Wenn nein, womit begründen Sie dies vor dem Hintergrund Ihrer Aussage, derartig
positive Resultate auch mit „anderen Maßnahmen" erreichen zu können?

7.             Bei Verneinung von Frage 3: Wann liegen die Ergebnisse der Evaluierung des
Fahrverbotskalenders vor?

8.             Werden diese auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Wenn ja, wie?

9.             Welche Gründe können Sie für den Wegfall des LKW-Fahrverbots an den vier
wichtigsten Freitagen zwischen 15 und 19 Uhr vor den Hauptreisewochenenden
anführen?

10.      In der Steiermark, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg enden die
Sommerferien jeweils am 10. September, das LKW-Fahrverbot auf der A 12 und A 13
aber schon am 3. September. Keinerlei Rücksichtnahme erfolgte auch in Bezug auf die
Ferientermine in Deutschland. Die kilometerlangen Staus am letzten Juli-Wochenende
(29./30/31.  Juli)  auf den  Autobahnen,  wie  beispielsweise  auf der  vom  LKW-
Fahrverbot im Fahrverbotskalender ausgenommenen A 10, infolge des Ferienbeginns


in Baden-Würtemberg und Bayern ist hierzu nur ein Beispiel für die fehlende
Berücksichtigung der Ferienkalender im Fahrverbotskalender. Warum wurden im
Fahrverbotskalender nicht die Ferientermine der einzelnen Bundesländer bzw. der
Nachbarländer berücksichtigt?

11.     Warum beginnt im Fahrverbotskalender das LKW-Fahrverbot auf den stauträchtigen
Autobahnen A  12 und A 13 erst um 9 Uhr, also eine Stunde später als in der
Ferienreiseverordnung?

12.     Waren in der am 17. Juni kundgemachten Verordnung mit der A 12, A 13, A 2 und A
4 noch vier Autobahnen vom LKW-Fahrvebot erfasst, so findet sich in der am 30. Juni
von Ihnen erlassenen Verordnung die stark befahrene Südautobahn A 2 plötzlich nicht
mehr. Welche Gründe können Sie für diese Verschlechterung anführen?

13.     Warum    wurde    nicht    zumindest    die    Hauptverkehrsstrecke    A    1     in    den
Fahrverbotskalender aufgenommen?

14.     Warum fanden die stark frequentierten Schnellstraßen S 6 und S  36 sowie die
Bundesstraße   317   in   dem   am  30.   Juni   erlassenen  Fahrverbotskalender  keine
Berücksichtigung,     während     selbige     zwei     Wochen     zuvor     noch     vom
Fahrverbotskalender erfasst waren?

15.     Laut ARBÖ (OTS204,  13.06.2005) halten Sie eine Studie des Kuratoriums für
Verkehrssicherheit      (KfV)      über      die      bisherigen      Erfahrung      mit      der
Ferienreiseverordnung unter Verschluss. Zu welchen Ergebnissen kommt die Studie?