3422/J XXII. GP
Eingelangt am 20.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Fahrverbotskalender 2005
Es ist paradox. Obwohl
Sie in Ihrer Anfragebeantwortung 2960/AB XXII.
GP.-NR
zum
Thema
Ferienreiseverordnung konzedieren, dass die im Rahmen derselben erlassenen LKW-
Fahrverbote
„eine gewisse Verbesserung des Verkehrsflusses" gebracht hätten,
lassen sie
diese
auslaufen und verordnen anstelle dessen für 2005 einen wesentlich schlechteren
so
genannten
Fahrverbotskalender.
Ihre Angaben zur Verkehrssicherheit
sprechen eine eindeutige Sprache: "Außerhalb der
Ferienreiseverordnung",
konstatieren Sie
in der Anfragebeantwortung, „ereigneten sich
durchschnittlich von Freitag, 5.00 Uhr, bis
Samstag, 15 Uhr, 1,12 Unfälle mit LKW-
Beteiligung. Während der
Ferienreiseverordnung ereigneten sich im selben Zeitraum
durchschnittlich 0,77 Unfälle mit LKW-Beteiligung. In Summe kann durch
die Verordnung an
Samstag (8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) rund 1 Unfall mit LKW-Beteiligung pro Jahr
verhindert
werden."
Gemäß § 42 Abs. 5 der
Straßenverkehrsordnung obliegt Ihnen als Verkehrsminister, „wenn
und insoweit es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs,
insbesondere in
Zeiten starken
Verkehrs (z.B. Ferienreiseverkehr) (...) erfordert", eine Verordnung betreffend
eines Fahrverbots für Lastkraftzeuge zu
erlassen. Das wurde in den vergangenen Jahren in
Form der Ferienreiseverordnung
gemacht. Wie Sie nun schreiben, konnte damit nicht nur die
Flüssigkeit und Leichtigkeit, sondern
auch die Sicherheit des Verkehrs verbessert werden.
Trotz dieser positiven Entwicklung
wurde die Ferienreiseverordnung durch einen
Fahrverbotskalender ersetzt. Ihre Begründung: Aus dem Trend zur
Verbesserung im Zeitraum
der Ferienreiseverordnung 2004 könne „nicht
geschlossen werden, dass dieser Effekt nicht
auch mit anderen Maßnahmen zu
erzielen ist".
Vergleicht man den Fahrverbotskalender 2005 mit der
Ferienreiseverordnung des letzten
Jahres, muss stark
bezweifelt werden, dass mit dieser „anderen Maßnahme" ähnlich
positive
Effekte im Straßenverkehr erzielt werden
können. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand:
Während in der Ferienreiseverordnung 2004 noch ein Fahrverbot auf 12
Autobahnen, einer
Schnellstraße und vier Bundesstraßen
vorgesehen war, sieht der Fahrverbotskalender 2005
nur mehr auf drei Autobahnen (Inntalautobahn A 12, Brennerautobahn A 13
und Ostautobahn
A 4) sowie auf fünf Bundesstraßen (Loferer
Straße B 178, Ennstal Straße B 320, Seefelder
Straße B 177, Fernpassstraße B 179 und
Aachensee Straße B 181) ein Fahrverbot vor. Wie
hiermit ähnliche Ergebnisse im
Hinblick auf die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs
wie bei der Ferienreiseverordnung erzielt werden sollen, wenn im
Fahrverbotskalender ganze
neun Straßenrouten weniger vom
LKW-Fahrverbot betroffen sind, steht in den Sternen.
Wäre das nicht schon
Grund genug, um die Wirksamkeit des Fahrverbotskalender stark in
Zweifel zu ziehen, wurde dieser auch noch zwei Wochen nach Erlass der
Verordnung gleich
wieder zum
Schlechtern verändert. Waren in der am 17. Juni kundgemachten Verordnung mit
der A 12, A13, A2 und A 4 noch
vier Autobahnen vom LKW-Fahrvebot erfasst, findet sich
die
stark befahrene Südautobahn A 2 in dem am 30. Juni erlassenen
Fahrverbotskalender
plötzlich nicht mehr. Doch nicht nur das, auch die stark frequentierten
Schnellstraßen S 6, S
36
und die Bundesstraße 317 wurden aus dem Fahrverbotskalender gestrichen. Auch
hier
bleiben
die Gründe für ihre Entscheidung, innerhalb von zwei Wochen insgesamt vier
Verkehrswege
aus dem Fahrverbotskalender zu kippen, im Dunkeln. Der Flüssigkeit und der
Sicherheit des
Verkehrs wird damit mit Sicherheit kein guter Dienst erwiesen.
Es widerspricht darüber hinaus allen
bisherigen Erfahrungen, das verlängerte
Wochenendfahrverbot
für LKWs auf diesen Strecken in den Sommermonaten abzuschaffen.
War
es doch bisher so, dass mit Hilfe der Ferienreiseverordnung die LKWs während
reiseintensiver
Urlaubsmonate schon ab Samstag früh (8.00 Uhr) von den Autobahnen
verbannt wurden. Mit
diesem verlängerten LKW-Fahrverbot, das auf die vier reiseintensiven
Feiertage ausgedehnt worden war und 66
Prozent des österreichischen Autobahn- und
Schnellstraßennetzes abdeckte, konnte der Urlauberreise- vom
Güterverkehr getrennt werden.
Weniger Staus und Unfälle waren die Folge der
Verkehrsentflechtung. Diese Vorteile der
nunmehr von Ihnen abgeschafften
Ferienreiseverordnung mussten ja auch Sie einbekennen.
Völlig
unnachvollziehbar ist auch, warum im Fahrverbotskalender keine Rücksicht auf
die
Ferientermine der einzelnen österreichischen
Bundesländer genommen wurde. In der
Steiermark, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg
enden die Sommerferien
jeweils am 10. September, das LKW-Fahrverbot
auf der A 12 und A 13 aber schon am 3.
September. Keinerlei Rücksichtnahme
erfolgte auch in Bezug auf die Ferientermine in
Deutschland. Das Chaos und die
kilometerlangen Staus am letzten Juli-Wochenende
(29./30/31. Juli) auf den Autobahnen - beispielsweise auf der vom
LKW-Fahrverbot im
Fahrverbotskalender ausgenommenen A 10, der
Tauernautobahn - infolge des Ferienbeginns
in Baden-Würtemberg und Bayern ist hierzu nur der drastischste Beweis für die
fehlende
Berücksichtigung der Ferientermine im Fahrverbotskalender. Derartige Staus
kommen nicht
überraschend. Im Verkehrsministerium
kennt man die Ferienkalender der österreichischen
und deutschen Bundesländer,
rechtzeitig darauf reagiert wurde aber nicht. Sie als
Verkehrsminister müssen sich daher
den Vorwurf gefallen lassen, Staus zum Ärger der
Reisenden einfach in Kauf zu nehmen.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. In der
Anfragebeantwortung 2960/AB XXII. GP.-NR
schreiben Sie, dass die
Ferienreiseverordnung
nicht nur zu einer „gewissen Verbesserung des
Verkehrsflusses",
sondern auch zu
einer höheren Verkehrssicherheit beigetragen habe.
Hierzu führen Sie einen Vergleich zwischen
Unfällen, die sich inner- und außerhalb
des zeitlichen Geltungsbereiches der
Ferienreisverordnung ereignet haben, ins Treffen.
Demnach ereigneten sich außerhalb der Ferienreiseverordnung „durchschnittlich
von
Freitag, 5.00 Uhr, bis Samstag, 15.00 Uhr,
1,12 Unfälle mit LKW-Beteiligung",
während der Ferienreiseverordnung kam es „im selben Zeitraum (zu)
durchschnittlich
0,77 Unfälle(n) mit LKW-Beteiligung". Warum schlugen Sie angesichts dieser
offenkundigen Vorteile der
Ferienreiseverordnung alle warnenden Stimmen in den
Wind und ersetzten diese durch einen
im Hinblick auf die geringere Anzahl der LKW-
Fahrverbote wesentlich schlechteren
Fahrverbotskalender?
2.
Glauben Sie allen Ernstes, mit dem Fahrverbotskalender
dieselben positiven Effekte
hinsichtlich
des von Ihnen beschriebenen
Verkehrsflusses wie auch
-Sicherheit
erzielen
zu können, wenn dieser im
Vergleich zur Ferienreiseverordnung zehn
Straßenrouten weniger
mit einem LKW-Fahrverbot versieht?
3.
Wurden
die Auswirkungen des Fahrverbotskalenders 2005
nach Ende des
Sommerreiseverkehrs
inzwischen einer Evaluierung unterzogen?
4.
Wenn
ja, zu welchen Ergebnissen ist man in Ihrem Ressort im Hinblick auf die gemäß
§ 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) formulierten Kriterien des
Verkehrsflusses-, leichtigkeit und -Sicherheit gelangt?
5.
Konnten mit der neuen, nach § 42 Abs. 5 StVO erlassenen
Verordnung ebenso um
rund 45 Prozent
weniger Unfälle mit LKW-Beteiligung wie
in Zeiten der
Ferienreiseverordnung erreicht werden?
6.
Wenn nein, womit begründen Sie dies vor dem Hintergrund
Ihrer Aussage, derartig
positive Resultate
auch mit „anderen Maßnahmen" erreichen zu können?
7.
Bei Verneinung von Frage 3: Wann liegen die Ergebnisse der
Evaluierung des
Fahrverbotskalenders
vor?
8.
Werden
diese auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Wenn ja, wie?
9.
Welche Gründe können Sie für den Wegfall des
LKW-Fahrverbots an den vier
wichtigsten
Freitagen zwischen 15 und 19 Uhr vor den Hauptreisewochenenden
anführen?
10.
In der Steiermark, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg,
Tirol und Vorarlberg enden die
Sommerferien jeweils
am 10. September, das LKW-Fahrverbot auf der A 12 und A 13
aber schon am 3. September. Keinerlei
Rücksichtnahme erfolgte auch in Bezug auf die
Ferientermine in Deutschland. Die kilometerlangen Staus am letzten
Juli-Wochenende
(29./30/31. Juli) auf
den Autobahnen, wie beispielsweise
auf der vom LKW-
Fahrverbot im Fahrverbotskalender ausgenommenen A 10, infolge des
Ferienbeginns
in Baden-Würtemberg und Bayern ist
hierzu nur ein Beispiel für die fehlende
Berücksichtigung der Ferienkalender im Fahrverbotskalender. Warum wurden im
Fahrverbotskalender
nicht die Ferientermine der einzelnen Bundesländer bzw. der
Nachbarländer berücksichtigt?
11.
Warum beginnt im Fahrverbotskalender das LKW-Fahrverbot
auf den stauträchtigen
Autobahnen
A 12 und A 13 erst um 9 Uhr, also
eine Stunde später als in der
Ferienreiseverordnung?
12.
Waren in der am 17. Juni kundgemachten Verordnung mit der
A 12, A 13, A 2 und A
4 noch vier Autobahnen
vom LKW-Fahrvebot erfasst, so findet sich in der am 30. Juni
von Ihnen erlassenen Verordnung die stark befahrene Südautobahn A 2 plötzlich
nicht
mehr. Welche Gründe können Sie für diese Verschlechterung anführen?
13.
Warum
wurde
nicht zumindest die Hauptverkehrsstrecke A 1 in den
Fahrverbotskalender
aufgenommen?
14.
Warum fanden die stark frequentierten Schnellstraßen S 6
und S 36 sowie die
Bundesstraße 317 in
dem am 30. Juni
erlassenen
Fahrverbotskalender keine
Berücksichtigung, während selbige zwei Wochen zuvor noch vom
Fahrverbotskalender
erfasst waren?
15.
Laut ARBÖ (OTS204,
13.06.2005) halten Sie eine Studie des Kuratoriums für
Verkehrssicherheit (KfV) über die bisherigen Erfahrung mit der
Ferienreiseverordnung
unter Verschluss. Zu welchen Ergebnissen kommt die Studie?