3423/J XXII. GP
Eingelangt am 20.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Namensänderungsgesetz“
Seit Jahren fordern Transgender-Initiativen, dass
Menschen in voller Würde - ohne Zwang zu Therapie
und körperlichen
Eingriffen - ihren Vornamen selber wählen dürfen.
Laut Namensänderungsgesetz (NÄG, BGBl. Nr. 195/1988) § 3
Abs 7 darf die Änderung des Familien-
oder Vornamens nicht bewilligt werden, wenn der beantragte Vorname nicht
gebräuchlich ist oder als
erster Vorname nicht dem staatlich anerkannten Geschlecht entspricht. Dabei
wird „Geschlecht" weder
als biologisches noch als soziologisches Kriterium, schon gar nicht als
Identifikationsgeschlecht
verstanden, sondern
nur als der Eintrag im Geburtenbuch, der bei der Geburt vom Arzt oder von der
Hebamme festgelegt wurde.
Transgender-Personen
können ihren Vornamen nur ändern und an ihr Identitätsgeschlecht anpassen,
wenn sie einen geschlechtsneutralen Namen wählen oder ihr Personenstandseintrag
aufgrund einer
geschlechtsanpassenden Operation geändert
wurde. Transgender-Initiativen fordern, dass transsexuelle
Menschen, die keine
geschlechtsangleichende Genitaloperation anstreben, die Möglichkeit bekommen,
einen geschlechtsspezifischen Vornamen zu führen, gemäß dem „empfundenen
und gelebten
Geschlecht“ auch ohne Personenstandsänderung.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Ist Ihnen oben beschriebene Problematik bekannt?
2.
Wenn ja, wie beurteilen Sie diese?
3.
Werden Sie die von Transgender-Initiativen geforderte
Änderung des Namensänderungsgesetzes
vornehmen
und somit eine freie, vom Geschlecht unabhängige Wahl des Vornamens
ermöglichen?
4.
Wenn ja, wie genau soll diese lauten?
5. Wenn nein,
mit welcher Begründung lehnen Sie eine Änderung des Namensänderungsgesetzes ab?
6.
Werden Sie die Möglichkeit für transsexuelle Menschen
schaffen, die Geschlechtsbezeichnung in Ausweispapieren (Meldezettel, Pass,
Führerschein) gemäß dem „empfundenen und gelebten Geschlecht“ zu ändern?
7. Wenn ja,
wann?
8. Wenn nein,
warum nicht?