3426/J XXII. GP

Eingelangt am 20.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Personenstandsänderung"

In Österreich ist für transsexuelle Menschen die rechtliche Anerkennung des Wunschgeschlechts im
Transsexuellenerlass von 1996 geregelt. Für eine Änderung des Personenstandes ist ein Gutachten
notwendig, das bescheinigen muss, dass

„der Antragsteller oder die Antragstellerin längere Zeit unter der zwanghaften Vorstellung gelebt hat,
dem anderen Geschlecht zuzugehören, was ihn oder sie veranlasst hat, sich geschlechtskorrigierender
Maßnahmen zu unterziehen;

diese Maßnahmen zu einer deutlichen Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen
Geschlechts
geführt haben. "(„Transsexuellen Erlass", vom27.11.1996)
Von Operationen, geschweige denn genitalanpassenden Operationen oder die Entfernung innerer
Genitale ist hier keine Rede. In der österreichischen Praxis werden diese Operationen allerdings
gefordert, damit eine Personenstandsänderung vorgenommen werden kann. Menschen, die sich diesen
genitalanpassenden Operationen nicht unterziehen wollen, wird die Anerkennung im Wunschgeschlecht
nicht gewährt. In amtlichen Papieren, insbesondere im Meldezettel und im Pass, müssen sie ihr
Ursprungsgeschlecht ausweisen. So ist es für transsexuelle Menschen während des „Alltagstests" de
facto unmöglich einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.               Ist Ihnen oben beschriebene Problematik bekannt?

2.               Wenn ja, wie beurteilen Sie diese?

3.               Werden Sie die von Transgender-Initiativen geforderte Änderung des Personenstandes ohne
genitalanpassende Operationen ermöglichen?

4.               Wenn ja, wann und wie genau soll dies geregelt werden?


5.              Wenn nein, mit welcher Begründung lehnen Sie eine Änderung des Personenstandes ohne
genitalanpassende Operationen ab?

6.              Transsexuelle Menschen, die sich den geforderten Operationen widersetzen, werden nicht nur
gezwungen, ihr Ursprungsgeschlecht auszuweisen, sondern damit auch ihre Transsexualität
öffentlich zu deklarieren. Wie lautet Ihre diesbezügliche grundrechtliche Beurteilung?

7.              Nach dem Datenschutzgesetz handelt es sich bei solchen Gesundheitsdaten um „sensible" Daten,
deren Löschung die Betroffenen in der Regel problemlos verlangen können. Doch aufgrund der
gesetzlichen Verankerung des Geschlechtseintrages können sich transsexuelle Menschen nicht
dagegen wehren, dass ihre Transsexualität im Zentralmelderegister, dem Meldezettel und dem Pass
ausgewiesen wird. Ist die Geschlechtsverwaltung für Sie ein so wichtiges öffentliches Interesse, dass
Sie die Verletzung der Privatsphäre von Transsexuellen akzeptieren?

8.              Wenn ja, wie begründen Sie dies?

9.              Wenn nein, wann und wie konkret werden Sie dagegen etwas unternehmen?

10.        Ist Ihnen bekannt, dass in Großbritannien die Bindung der Personenstandsänderung an
genitalanpassende Operationen vollständig gefallen ist?

11.        Wenn ja, wie lautet Ihre Beurteilung?