3426/J XXII. GP
Eingelangt am 20.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Personenstandsänderung"
In Österreich ist für transsexuelle Menschen die
rechtliche Anerkennung des Wunschgeschlechts im
Transsexuellenerlass von 1996 geregelt. Für eine Änderung des Personenstandes
ist ein Gutachten
notwendig, das
bescheinigen muss, dass
„der Antragsteller
oder die Antragstellerin längere Zeit unter der zwanghaften Vorstellung gelebt
hat,
dem anderen Geschlecht zuzugehören, was ihn oder sie veranlasst hat,
sich geschlechtskorrigierender
Maßnahmen zu unterziehen;
diese
Maßnahmen zu einer deutlichen Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des
anderen
Geschlechts geführt haben. "(„Transsexuellen Erlass", vom27.11.1996)
Von Operationen,
geschweige denn genitalanpassenden Operationen oder die Entfernung innerer
Genitale ist hier keine Rede. In der
österreichischen Praxis werden diese Operationen allerdings
gefordert, damit eine Personenstandsänderung vorgenommen werden kann.
Menschen, die sich diesen
genitalanpassenden Operationen nicht
unterziehen wollen, wird die Anerkennung im Wunschgeschlecht
nicht gewährt. In amtlichen Papieren, insbesondere im Meldezettel und im
Pass, müssen sie ihr
Ursprungsgeschlecht ausweisen. So ist es für transsexuelle Menschen während des
„Alltagstests" de
facto unmöglich einen neuen Arbeitsplatz zu
finden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Ist Ihnen oben beschriebene Problematik bekannt?
2.
Wenn ja, wie beurteilen Sie diese?
3.
Werden Sie die von Transgender-Initiativen geforderte
Änderung des Personenstandes ohne
genitalanpassende
Operationen ermöglichen?
4.
Wenn ja, wann und wie genau soll dies geregelt werden?
5.
Wenn nein, mit welcher Begründung lehnen Sie eine
Änderung des Personenstandes ohne
genitalanpassende
Operationen ab?
6.
Transsexuelle Menschen, die sich den geforderten
Operationen widersetzen, werden nicht nur
gezwungen,
ihr Ursprungsgeschlecht auszuweisen, sondern damit auch ihre Transsexualität
öffentlich
zu deklarieren. Wie lautet Ihre diesbezügliche grundrechtliche Beurteilung?
7.
Nach dem Datenschutzgesetz handelt es sich bei solchen
Gesundheitsdaten um „sensible" Daten,
deren Löschung die Betroffenen in der Regel problemlos verlangen können. Doch
aufgrund der
gesetzlichen Verankerung des Geschlechtseintrages können sich transsexuelle
Menschen nicht
dagegen
wehren, dass ihre Transsexualität im Zentralmelderegister, dem Meldezettel und
dem Pass
ausgewiesen
wird. Ist die Geschlechtsverwaltung für Sie ein so wichtiges öffentliches
Interesse, dass
Sie
die Verletzung der Privatsphäre von Transsexuellen akzeptieren?
8.
Wenn ja, wie begründen Sie dies?
9.
Wenn nein, wann und wie konkret werden Sie dagegen etwas
unternehmen?
10.
Ist Ihnen bekannt, dass in Großbritannien die Bindung
der Personenstandsänderung an
genitalanpassende Operationen vollständig gefallen ist?
11.
Wenn ja, wie lautet Ihre Beurteilung?