3432/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Mag. Johann Maier, DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „UNI-Studienplatz - skandalöser Umgang mit StudienbewerberInnen in

Innsbruck"

Die Vergabe von Studienplätzen für das Wintersemester 2005/06 – insbesondere für das
Medizinstudium – verlief absolut chaotisch und nicht nachvollziehbar. Wenngleich das
Universitätsgesetz in § 61 den Universitäten das Recht einräumt, die allgemeine
Zulassungsfrist festzulegen, gilt bis 30. 11. 2005 nach § 61 Abs. 2 immer noch die gesetzliche
Nachfrist und es ist sicher rechtlich unzulässig, einmal verlautbarte Fristen kurzfristig zu
ändern. Ob die jeweiligen Beschlüsse auch formal korrekt gefasst wurden, muss ebenfalls
bezweifelt werden und es ist anzunehmen, dass diese Vorgangsweise zu einer Reihe von
Beschwerdeverfahren führt.

Beispielsweise erhielten die Fragesteller über die Ablehnung eines österreichischen
Studienbewerbers in Innsbruck folgende Sachverhaltsdarstellung:

C. S. wohnt in Salzburg und hat als stets guter Schüler her am BORG Radstadt mit
Auszeichnung maturiert. Seit Jahren ist es sein Berufswunsch, Arzt zu werden. Er entscheidet
sich im Gymnasium für Latein, schreibt eine Fachbereichsarbeit in "Biologie &
Umweltkunde" und maturiert in Chemie. Alles, um sich gut auf das gewünschte Studium der
Humanmedizin vorzubereiten.

Bereits im Juni kümmern sich die Eltern um eine kleine Wohnung in Innsbruck. Bevor C. zur
Maturareise aufbricht, erkundigt er sich am "Institut für Lehre und Studienangelegenheiten"
der UNI Innsbruck, ob es ausreiche, seine Bewerbung nach der Rückkehr von der
Maturareise am 11. Juli wegzuschicken. Dies wurde ihm zugesichert und das Maturazeugnis
als Kriterium genannt.

Nach der Rückkehr von C. S. am Wochenende, gibt er seine Bewerbung um einen Studienplatz
an der UNI Innsbruck um 9.00 Uhr früh postalisch auf. Nun beginnt eine nervtötende Zeit, mit
Rückfragen in Innsbruck über den Stand der Bewerbung. Die Informationen sind
widersprüchlich und wechseln ständig. Die Kriterien der Aufnahme werden laufend geändert.


Auch die Medien berichten darüber. Es ist von einer Warteliste die Rede, ohne dass die Eltern
Auskunft darüber bekommen, an welcher Stelle C. sich befindet. Immer wieder wird die
Bedeutung der Schulnoten seitens der Universität als Kriterium ins Treffen geführt. C. und
seine Eltern hoffen und bangen. Ständige Überlegungen, die Wohnung wieder zu kündigen,
die von den Eltern in den Ferien ausgemalt worden ist.

Am Mittwoch, 31. August erhalten die Eltern auf Anfrage telefonisch die Auskunft, dass C. S.
keinen Studienplatz erhält. Man hatte nur jene genommen, die sich (nach dem Poststempel) in
den ersten 2 Tagen angemeldet hatten.

Verbitterung. Zorn. Hilflosigkeit und das (wahrscheinlich berechtigte Gefühl), dass statt
transparenter Kriterien (wie umstritten auch immer) nun die Protektion wieder regiert."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.              Was haben Sie im Zuge der Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2005/06 in Ihrer
Funktion als Aufsichtsorgan gemäß § 9 UG 2002 unternommen, um die gesetzeskonforme
Vorgangsweise an den Universitäten sicherzustellen?

2.              Wie beurteilen Sie als ressortzuständige Bundesministerin die im Einleitungstext
beschriebene Vorgangsweise der Universität Innsbruck gegenüber Herrn C.S.?

3.              Halten Sie diese Vorgangsweise für korrekt? Wenn nein, warum nicht?

4.              Ist es richtig, dass in Innsbruck die Kriterien der Aufnahme für einen Studienplatz mehr-
fach geändert wurden? Wenn ja, wie ist dies gegenüber StudienbewerberInnen zu
vertreten?

5.              Ist es richtig, dass - entgegen zunächst anders lautenden Informationen - nur die
StudienbewerberInnen genommen wurden, die sich (nach dem Poststempel) in den ersten


beiden Tagen gemeldet haben und halten Sie das für ein gesetzeskonformes
Auswahlverfahren?

6.             In wie weit wurde bei den Entscheidungen in Innsbruck auch das Maturazeugnis als
Aufnahmekriterium für einen Studienplatz in Medizin herangezogen?

7.             Was empfehlen Sie nun diesem abgewiesenen Studienbewerber und seinen Eltern?
Welche rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich für ihn und die vielen ähnlich gelagerten
Fälle?

8.             Wie viele Einzelbeschwerden von österreichischen StudienbewerberInnen bzw. deren
Eltern sind seit Beginn der Inskriptionszeit 2005/2006 an das BMBWK herangetragen
worden und welche Studienrichtungen betrafen diese (Aufschlüsselung nach Universitäten
und Studienrichtungen)?

9.             Teilen Sie die Rechtsauffassung der Hochschülerschaft der Medizinuni Innsbruck, dass
bei einem Auswahlverfahren am Beginn des Studiums kein weiteres Auswahlverfahren
nach dem ersten oder zweiten Semester stattfinden darf und dass daher die entsprechenden
Bestimmungen des Studienplanes zu ändern sind?