3432/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten Mag. Johann Maier, DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „UNI-Studienplatz - skandalöser Umgang mit StudienbewerberInnen in
Innsbruck"
Die
Vergabe von Studienplätzen für das Wintersemester 2005/06 – insbesondere für
das
Medizinstudium – verlief absolut chaotisch und nicht nachvollziehbar.
Wenngleich das
Universitätsgesetz in § 61 den Universitäten das Recht einräumt, die allgemeine
Zulassungsfrist festzulegen, gilt bis 30.
11. 2005 nach § 61 Abs. 2 immer noch die gesetzliche
Nachfrist und es ist sicher rechtlich unzulässig, einmal verlautbarte
Fristen kurzfristig zu
ändern. Ob die jeweiligen Beschlüsse auch formal korrekt gefasst wurden, muss
ebenfalls
bezweifelt werden und es ist anzunehmen, dass diese Vorgangsweise zu einer
Reihe von
Beschwerdeverfahren führt.
Beispielsweise erhielten die Fragesteller über die
Ablehnung eines österreichischen
Studienbewerbers in
Innsbruck folgende Sachverhaltsdarstellung:
„C.
S. wohnt in Salzburg und hat als stets guter Schüler her am BORG Radstadt mit
Auszeichnung maturiert. Seit Jahren ist es
sein Berufswunsch, Arzt zu werden. Er entscheidet
sich im Gymnasium für Latein, schreibt eine Fachbereichsarbeit in
"Biologie &
Umweltkunde" und maturiert in Chemie. Alles, um sich gut auf das
gewünschte Studium der
Humanmedizin vorzubereiten.
Bereits im Juni kümmern sich die Eltern um eine kleine
Wohnung in Innsbruck. Bevor C. zur
Maturareise aufbricht, erkundigt er sich am "Institut für Lehre und Studienangelegenheiten"
der UNI
Innsbruck, ob es ausreiche, seine Bewerbung nach der Rückkehr von der
Maturareise am 11. Juli wegzuschicken. Dies
wurde ihm zugesichert und das Maturazeugnis
als Kriterium genannt.
Nach der Rückkehr von C. S. am Wochenende, gibt er seine
Bewerbung um einen Studienplatz
an der UNI Innsbruck um 9.00 Uhr früh postalisch auf. Nun beginnt eine
nervtötende Zeit, mit
Rückfragen in
Innsbruck über den Stand der Bewerbung. Die Informationen sind
widersprüchlich und wechseln ständig. Die
Kriterien der Aufnahme werden laufend geändert.
Auch die Medien berichten darüber. Es ist von einer
Warteliste die Rede, ohne dass die Eltern
Auskunft
darüber bekommen, an welcher Stelle C. sich befindet. Immer wieder wird die
Bedeutung der Schulnoten seitens der Universität als Kriterium ins Treffen
geführt. C. und
seine Eltern hoffen und bangen. Ständige Überlegungen, die Wohnung wieder zu
kündigen,
die von den Eltern in den Ferien ausgemalt
worden ist.
Am Mittwoch, 31. August erhalten die Eltern auf Anfrage
telefonisch die Auskunft, dass C. S.
keinen Studienplatz erhält. Man hatte nur jene genommen, die sich (nach dem
Poststempel) in
den ersten 2 Tagen angemeldet hatten.
Verbitterung. Zorn. Hilflosigkeit und das (wahrscheinlich
berechtigte Gefühl), dass statt
transparenter Kriterien (wie umstritten auch immer) nun die Protektion wieder
regiert."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Was haben Sie im Zuge der Zulassungsverfahren für das
Wintersemester 2005/06 in Ihrer
Funktion als Aufsichtsorgan gemäß § 9 UG 2002 unternommen, um die
gesetzeskonforme
Vorgangsweise an den
Universitäten sicherzustellen?
2.
Wie beurteilen Sie als ressortzuständige
Bundesministerin die im Einleitungstext
beschriebene
Vorgangsweise der Universität Innsbruck gegenüber Herrn C.S.?
3.
Halten
Sie diese Vorgangsweise für korrekt? Wenn nein, warum nicht?
4.
Ist es richtig, dass in Innsbruck die Kriterien der
Aufnahme für einen Studienplatz mehr-
fach geändert wurden?
Wenn ja, wie ist dies gegenüber StudienbewerberInnen zu
vertreten?
5.
Ist es richtig, dass - entgegen zunächst anders lautenden
Informationen - nur die
StudienbewerberInnen
genommen wurden, die sich (nach dem Poststempel) in den ersten
beiden Tagen gemeldet haben und halten Sie das für ein
gesetzeskonformes
Auswahlverfahren?
6.
In wie weit wurde bei den Entscheidungen in Innsbruck
auch das Maturazeugnis als
Aufnahmekriterium für
einen Studienplatz in Medizin herangezogen?
7.
Was
empfehlen Sie nun diesem abgewiesenen Studienbewerber und seinen Eltern?
Welche rechtlichen Möglichkeiten ergeben
sich für ihn und die vielen ähnlich gelagerten
Fälle?
8.
Wie
viele Einzelbeschwerden von österreichischen StudienbewerberInnen bzw. deren
Eltern sind seit Beginn der Inskriptionszeit 2005/2006 an das BMBWK
herangetragen
worden und welche Studienrichtungen
betrafen diese (Aufschlüsselung nach Universitäten
und Studienrichtungen)?
9.
Teilen
Sie die Rechtsauffassung der Hochschülerschaft der Medizinuni Innsbruck, dass
bei einem Auswahlverfahren am Beginn des Studiums kein weiteres
Auswahlverfahren
nach dem ersten oder zweiten Semester
stattfinden darf und dass daher die entsprechenden
Bestimmungen des Studienplanes zu ändern sind?