3438/J XXII. GP

Eingelangt am 21.09.2005
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an  die  Bundesministerin  für auswärtige Angelegenheiten  betreffend  Leitlinien  zu

Länderpolitiken.

Für eine sinn- und wirkungsvolle Entwicklungszusammenarbeit (EZA) sind die Vorgaben
durch Leitlinien für Länderpolitiken, Themenfelder und Querschnittsmaterien
unumgänglich. Seit Einrichtung der Austrian Development Agency (ADA) im Jahr 2004
sollte diese die in der Sektion VII des Außenministeriums ausgearbeiteten
politikstrategischen Papiere in ihrer Arbeit operationell umsetzen.

Die Ausarbeitung solcher „Policy Papers" ist aber offenbar noch nicht im ausgereiften
Stadium: Aufgrund dessen, dass es in der ADA keine Fachleute für Gesundheit gibt,
wird beispielsweise erwogen, keine Projekte mehr in diesem Segment umzusetzen.
Gerade der barrierefreie Zugang zu Gesundheitseinrichtungen ist aber ein wichtiger
Bestandteil der humanitären Hilfe, der Gleichberechtigung der Geschlechter und er ist
eine Grundlage der Querschnittspolitik „Menschen mit Behinderungen", wozu es zwar
seit der letzten Novelle des EZA-Gesetzes den gesetzlichen Auftrag, aber keine fertigen
politischen Konzepte gibt.

Generell sind eine klare Abgrenzung von Politikvorgabe, die Programmierung der
Politikvorgabe und deren Umsetzung in der österreichischen Entwicklungspolitik nicht
erkennbar. Zum Beispiel kündigt die ADA konkrete Projekte mit Simbabwe an, ohne den
Nachweis einer kongruenten österreichischen Außenpolitik gegenüber dem
menschenrechtsverletzenden Regime in diesem Land der Öffentlichkeit darzustellen.

Leitlinien der ADA zur Umsetzung gewisser Politikfelder wären idealerweise unter
Einbeziehung unterschiedlicher fachlicher Zugänge – vom Fachministerium bis zu
Konsulentlnnen vor Ort – zu entwickeln. Die Arbeitsweise zur Entwicklung der Gender-
Leitlinie ist hier beispielgebend.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.  Für   welche   Kooperationsländer   der   österreichischen   EZA   gibt   es   fertig
ausgearbeitete Leitlinien?

2.  In welchem Stadium befindet sich der Ausarbeitungsstand für die noch nicht
Fertiggestellten und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

3.  Für welche Themenfelder und Querschnittsmaterien gibt es fertig ausgearbeitete
Leitlinien?

 


4.  In welchem Stadium befindet sich der Ausarbeitungsstand für die noch nicht
Fertiggestellten und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

5.  Zu welchen Themenbereichen wurden Nichtregierungsorganisationen (NRO) in
die Diskussion eingebunden?

6.  Zu welchen Themenbereichen sollen NRO oder relevante VertreterInnen der
Zivilgesellschaft noch für die erarbeitende Diskussion hinzugezogen werden?

7.  Wenn es solche Themenbereiche gibt, wann und welche NRO oder relevante
VertreterInnen der Zivilgesellschaft sollen dann hinzugezogen werden?

8.  Welche Themenbereiche, Länderpolitiken und Querschnittspolitiken sind ohne die
Einbeziehung  von  NRO  oder  relevante VertreterInnen  der Zivilgesellschaft
erarbeitet worden oder sollen es noch werden?

9.  Wenn solche Politiken ohne die Einbeziehung von NRO erarbeitet worden sind
oder es noch werden sollen, weshalb kann auf deren Erfahrung und Know-how
verzichtet werden?