3438/J XXII. GP
Eingelangt am 21.09.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Leitlinien zu
Länderpolitiken.
Für eine sinn- und
wirkungsvolle Entwicklungszusammenarbeit (EZA) sind die Vorgaben
durch
Leitlinien für Länderpolitiken, Themenfelder und Querschnittsmaterien
unumgänglich.
Seit Einrichtung der Austrian Development Agency (ADA) im Jahr 2004
sollte
diese die in der Sektion VII des Außenministeriums ausgearbeiteten
politikstrategischen
Papiere in ihrer Arbeit operationell umsetzen.
Die Ausarbeitung solcher „Policy
Papers" ist aber offenbar noch nicht im ausgereiften
Stadium: Aufgrund
dessen, dass es in der ADA keine Fachleute für Gesundheit gibt,
wird beispielsweise erwogen, keine Projekte
mehr in diesem Segment umzusetzen.
Gerade der barrierefreie Zugang zu
Gesundheitseinrichtungen ist aber ein wichtiger
Bestandteil der humanitären Hilfe, der Gleichberechtigung der Geschlechter und
er ist
eine Grundlage der
Querschnittspolitik „Menschen mit Behinderungen", wozu es zwar
seit der letzten Novelle des
EZA-Gesetzes den gesetzlichen Auftrag, aber keine fertigen
politischen Konzepte gibt.
Generell sind eine klare Abgrenzung
von Politikvorgabe, die Programmierung der
Politikvorgabe und deren Umsetzung in der österreichischen Entwicklungspolitik
nicht
erkennbar.
Zum Beispiel kündigt die ADA konkrete Projekte mit Simbabwe an, ohne den
Nachweis
einer kongruenten österreichischen Außenpolitik gegenüber dem
menschenrechtsverletzenden Regime in diesem Land der Öffentlichkeit
darzustellen.
Leitlinien der ADA
zur Umsetzung gewisser Politikfelder wären idealerweise unter
Einbeziehung
unterschiedlicher fachlicher Zugänge – vom Fachministerium bis zu
Konsulentlnnen
vor Ort – zu entwickeln. Die Arbeitsweise zur Entwicklung der Gender-
Leitlinie
ist hier beispielgebend.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten
folgende
Anfrage:
1.
Für
welche
Kooperationsländer
der österreichischen EZA gibt
es fertig
ausgearbeitete
Leitlinien?
2.
In welchem Stadium befindet sich der Ausarbeitungsstand
für die noch nicht
Fertiggestellten
und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
3.
Für welche Themenfelder und Querschnittsmaterien gibt es
fertig ausgearbeitete
Leitlinien?
4.
In welchem Stadium befindet sich der Ausarbeitungsstand für
die noch nicht
Fertiggestellten
und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
5.
Zu
welchen Themenbereichen wurden Nichtregierungsorganisationen (NRO) in
die Diskussion eingebunden?
6.
Zu welchen Themenbereichen sollen NRO oder relevante
VertreterInnen der
Zivilgesellschaft
noch für die erarbeitende Diskussion hinzugezogen werden?
7.
Wenn es solche Themenbereiche gibt, wann und welche NRO
oder relevante
VertreterInnen
der Zivilgesellschaft sollen dann hinzugezogen werden?
8.
Welche Themenbereiche, Länderpolitiken und
Querschnittspolitiken sind ohne die
Einbeziehung von NRO oder relevante VertreterInnen der Zivilgesellschaft
erarbeitet
worden oder sollen es noch werden?
9.
Wenn
solche Politiken ohne die Einbeziehung von NRO erarbeitet worden sind
oder es noch werden sollen, weshalb kann auf deren Erfahrung und Know-how
verzichtet werden?