3439/J XXII. GP
Eingelangt am 21.09.2005
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Anfrage
Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „irreführender Angaben in der bm:bwk-Liste der Schulstandorte mit
ganztägiger Betreuung"
In der offiziellen Liste des
Bildungsministeriums „Liste der Schulstandorte in der APS
und
der Unterstufe der AHS mit ganztägiger Betreuung nach SchOG § 8d" scheint
die Volksschule
Geinberg als öffentliche Volksschule mit ganztägiger Betreuung (in
getrennter Form) auf.
Tatsächlich ist es aber so, dass an der VS
Geinberg die so genannte ganztägige
Betreuung nur von Montag bis Donnerstag in
der Zeit von 11.15 - 13.00 Uhr
angeboten wird. Nach 13.00 Uhr gibt
es dezidiert keine Betreuung, (nachzulesen auf
www.qanztagsschule.at: „Volkswirtschaftliche Analyse der
Nachmittagsbetreuung an
OÖ Volksschulen: Eine
Befragungs- und Wertschöpfungsanalyse – Juni 2005")
In diesem
Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die
Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende
Anfrage:
1. Wie definieren Sie ganztägige
Betreuung?
2.
Erfüllt Ihrer Ansicht nach die VS Geinberg die Kriterien
einer Schule mit
ganztägiger Betreuung?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn
ja, wie viele weitere Schulen gibt es, deren vermeintliche
Nachmittagsbetreuung spätestens um 13.00 Uhr
endet? (aufgelistet
nach Schulstandort und Schultyp)
3.
Wenn
die VS Geinberg nicht die Kriterien einer Schule mit ganztägiger
Betreuung erfüllt – warum scheint sie dann in der offiziellen
bm:bwk-Liste als solche auf?
4.
Können Sie ausschließen, dass es weitere irreführende
Angaben in der
bm:bwk-Liste
gibt?
5.
Gibt es ein Kontrollsystem des Bildungsministeriums, das
eine regelmäßige
Überprüfung der Daten
vornimmt?