3439/J XXII. GP

Eingelangt am 21.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „irreführender Angaben in der bm:bwk-Liste der Schulstandorte mit

ganztägiger Betreuung"

In der offiziellen Liste des Bildungsministeriums „Liste der Schulstandorte in der APS
und der Unterstufe der AHS mit ganztägiger Betreuung nach SchOG § 8d" scheint
die Volksschule Geinberg als öffentliche Volksschule mit ganztägiger Betreuung (in
getrennter Form) auf.

Tatsächlich ist es aber so, dass an der VS Geinberg die so genannte ganztägige
Betreuung nur von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 11.15 - 13.00 Uhr
angeboten wird. Nach 13.00 Uhr gibt es dezidiert keine Betreuung, (nachzulesen auf
www.qanztagsschule.at: „Volkswirtschaftliche Analyse der Nachmittagsbetreuung an
OÖ Volksschulen: Eine Befragungs- und Wertschöpfungsanalyse – Juni 2005")

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende

Anfrage:

1.  Wie definieren Sie ganztägige Betreuung?

2.            Erfüllt Ihrer Ansicht nach die VS Geinberg die Kriterien einer Schule mit
ganztägiger Betreuung?

a.     Wenn ja, warum?

b.            Wenn ja, wie viele weitere Schulen gibt es, deren vermeintliche
Nachmittagsbetreuung spätestens um 13.00 Uhr endet? (aufgelistet
nach Schulstandort und Schultyp)

 


3.             Wenn die VS Geinberg nicht die Kriterien einer Schule mit ganztägiger
Betreuung erfüllt
warum scheint sie dann in der offiziellen bm:bwk-Liste als solche auf?

4.      Können Sie ausschließen, dass es weitere irreführende Angaben in der
bm:bwk-Liste gibt?

5.             Gibt es ein Kontrollsystem des Bildungsministeriums, das eine regelmäßige
Überprüfung der Daten vornimmt?