3446/J XXII. GP

Eingelangt am 21.09.2005
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Anfrage

 

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Stufenplan zur Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit

Österreich hat sich im Rahmen der EU dazu verpflichtet, die Mittel für die
Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Aid, ODA) von 0,33 % des
Bruttonationaleinkommens (BNE) im Jahr 2006 auf 0,51 % des BNE im Jahr 2010
und auf 0,7 % des BNE bis zum Jahr 2015 anzuheben.

Bisher hat die Regierung der Öffentlichkeit noch keinen Stufenplan für die
Mittelerhöhung vorgelegt, auch im Nationalrat gab es noch keine Debatte über einen
konkreten Plan. In einer Presseaussendung vom 31. August 2005 spricht die
entwicklungspolitische Sprecherin der ÖVP, Karin Hakl, dezidiert davon, dass die „für
die Entwicklungszusammenarbeit zuständige Außenministerin Ursula Plassnik (...)
gemeinsam mit der Bundesregierung einen Stufenplan durchgesetzt (hat), der bis
zum Jahr 2010 mehr als eine Verdoppelung der Gelder für die
Entwicklungszusammenarbeit vorsieht."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.       Wie sieht dieser Stufenplan genau aus?

2.       Was bedeuten die jährlichen Steigerungen des EZA-Budgets bis 2010 in Euro?

(bitte Aufschlüsselung nach Jahren und Ministerien)

3.  Welche Budgetposten sollen in welchen Ministerien im Rahmen der

Mittelerhöhung aufgestockt werden? Wie hoch werden diese Erhöhungen sein?
(bitte Aufschlüsselung nach Budgetposten)? Werden Entschuldungen
einkalkuliert, wenn ja welche?

4.  Sind im Zuge der Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit auch

administrative Anpassungen, etwa in Form einer Erhöhung des
Personalstandes in der Sektion VII des BMaA oder der staatlichen
Entwicklungsagentur ADA, nötig? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant?

5.  Von Seiten der OECD hat es immer wieder Kritik an der Aufsplitterung der

österreichischen ODA auf zahlreiche mehrere Ministerien gegeben. Ist im Zuge


der Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit auch die
Einrichtung einer eigenen Abteilung bzw. mehr Personal im BmaA für die im
EZA-Gesetz vorgesehene bessere Koordination der EZA-relevanten Agenden
der einzelnen Ministerien vorgesehen?

6.  Werden die zu erwartenden Mittelerhöhungen auch Einfluss auf die Anzahl und

die Auswahl der Schwerpunkt- und Kooperationsländer sowie auf die
Schwerpunktsektoren der österreichischen EZA haben? Wenn ja, welche
Änderungen sind diesbezüglich zu erwarten?

7.  Ist daran gedacht, in Zukunft Partnerländern der österreichischen EZA Budgethilfe

anzubieten? Wenn ja, in welchem Umfang und für welche Länder soll
Budgethilfe geleistet werden?

8.  Welche Auswirkungen werden die künftigen Mittelerhöhungen auf die

Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Inland sowie in
den Schwerpunkt- und Kooperationsländern haben? Ist daran gedacht, eine
eigene Budgetlinie für NGOs einzurichten bzw. einen Teil des ADA-Budgets für
NGO-Projekte zu reservieren?