3446/J XXII. GP
Eingelangt am 21.09.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Stufenplan zur Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit
Österreich
hat sich im Rahmen der EU dazu verpflichtet, die Mittel für die
Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Aid, ODA) von 0,33 % des
Bruttonationaleinkommens (BNE) im Jahr 2006
auf 0,51 % des BNE im Jahr 2010
und auf 0,7 % des BNE bis zum Jahr 2015 anzuheben.
Bisher
hat die Regierung der Öffentlichkeit noch keinen Stufenplan für die
Mittelerhöhung vorgelegt, auch im
Nationalrat gab es noch keine Debatte über einen
konkreten Plan. In einer Presseaussendung vom 31. August 2005 spricht
die
entwicklungspolitische Sprecherin der ÖVP,
Karin Hakl, dezidiert davon, dass die „für
die Entwicklungszusammenarbeit zuständige Außenministerin Ursula
Plassnik (...)
gemeinsam mit der Bundesregierung einen Stufenplan durchgesetzt (hat), der bis
zum Jahr 2010 mehr als eine Verdoppelung der Gelder für die
Entwicklungszusammenarbeit vorsieht."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie sieht dieser Stufenplan genau
aus?
2. Was bedeuten die jährlichen
Steigerungen des EZA-Budgets bis 2010 in Euro?
(bitte Aufschlüsselung nach Jahren und Ministerien)
3. Welche Budgetposten sollen in welchen Ministerien im Rahmen der
Mittelerhöhung aufgestockt werden? Wie hoch werden diese
Erhöhungen sein?
(bitte
Aufschlüsselung nach Budgetposten)? Werden Entschuldungen
einkalkuliert, wenn ja welche?
4. Sind im Zuge der Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit auch
administrative
Anpassungen, etwa in Form einer Erhöhung des
Personalstandes in der Sektion VII des BMaA oder der staatlichen
Entwicklungsagentur ADA, nötig? Wenn ja,
welche Maßnahmen sind geplant?
5. Von Seiten der OECD hat es immer wieder Kritik an der Aufsplitterung der
österreichischen ODA auf zahlreiche mehrere Ministerien gegeben. Ist im Zuge
der
Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit auch die
Einrichtung einer eigenen Abteilung bzw. mehr Personal im BmaA für die im
EZA-Gesetz vorgesehene bessere Koordination
der EZA-relevanten Agenden
der einzelnen Ministerien vorgesehen?
6. Werden die zu erwartenden Mittelerhöhungen auch Einfluss auf die Anzahl und
die
Auswahl der Schwerpunkt- und Kooperationsländer sowie auf die
Schwerpunktsektoren der österreichischen EZA
haben? Wenn ja, welche
Änderungen sind diesbezüglich zu erwarten?
7. Ist daran gedacht, in Zukunft Partnerländern der österreichischen EZA Budgethilfe
anzubieten? Wenn ja, in welchem Umfang und für welche
Länder soll
Budgethilfe geleistet
werden?
8. Welche Auswirkungen werden die künftigen Mittelerhöhungen auf die
Unterstützung
von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Inland sowie in
den Schwerpunkt- und Kooperationsländern haben? Ist daran gedacht, eine
eigene Budgetlinie für NGOs einzurichten
bzw. einen Teil des ADA-Budgets für
NGO-Projekte zu reservieren?