3447/J XXII. GP

Eingelangt am 21.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ruth Becher, Otto Pendl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend ÖBB-Leiharbeitskräfte im Justizressort

Im März dieses Jahres wurde bekannt, das die ÖBB gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) beabsichtigt, ÖBB-Bedienstete auf Leiharbeitsbasis in den Dienst der Justizwache zu stellen. Grund hierfür ist der akute Personalmangel in den Justizanstalten wie auch die Rekordstände bei den Haftinsassen. Hieß es vom BMJ anfangs noch, dass wechselwillige ÖBB-MitarbeiterInnen „keinesfalls im direkten Kontakt mit Häftlingen'', sondern für Verwaltungstätigkeiten eingesetzt werden sollten, um hiermit ausgebildete Justizwachebeamte für die Arbeit mit Häftlingen freizuspielen (APA398, 16.03.2005), war wenige Tage später zu erfahren, dass die Beschäftigung der EisenbahnerInnen in den Justizanstalten nun doch nicht fernab der Haftinsassen passieren solle. Laut APA habe die ÖBB in ihrer bis zum 25. April laufenden Stellenausschreibung als ein wesentliches Anforderungskriterium die „Betreuung der Insassen in den Abteilungen und in der Freizeit“ angegeben. Das wurde vom Justizressort auch bestätigt. Darüber hinaus seien laut ÖBB- Stellenausschreibung neben den Jobs in Gefängnissen auch „Tätigkeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften" ausgeschrieben worden (APA022, 25.03.2005).

Etwa zwei Monate nach Bekanntwerden dieses Vorhabens wurden erstmals Zahlen hinsichtlich der wechselwilligen ÖBB-MitarbeiterInnen publik. Demnach hatten sich bis zum 11. Mai über 600 Bedienstete der Eisenbahn bereit erklärt, in den Dienst des Justizministerium überzutreten. Seitdem war in dieser Angelegenheit nichts mehr zu hören. In der Zwischenzeit ging die Justizwache-Gewerkschaft zweimal an die Öffentlichkeit, um angesichts der drückenden Personalnot in den Haftanstalten auf die mangelnde Sicherheit für Bevölkerung und Justizwache aufmerksam zu machen. Nach Ansicht der Personalvertretung der Justizwache könnten auch die von der ÖBB überwechselnden Hilfskräfte diesbezüglich keine Abhilfe schaffen, da diese in der Verwaltung Verwendung finden würden. „Die dort derzeit tätigen Beamten nimmt man weg und schickt sie an die Front (zur Häftlingsbetreuung, Anm.)", erklärte der Vorsitzende der Justizwache-Gewerkschaft, Franz Pauser gegenüber den


Salzburger Nachrichten (18.6.2005). „Dort haben wir eine Einsparungsrichtlinie von 7 %. Da frage ich mich" so Pauser weiter, „wozu das Ganze gut sein soll. Das erinnert an ,Absurdistan’."

Da bis dato noch völlig unklar ist, wie viele ÖBB-Bedienstete tatsächlich auf welcher dienstrechtlichen Basis im Justizressort beschäftigten werden sollen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele ÖBB-Bedienstete sollen an das Justizressort abgegeben werden?

2.              Wie viele ÖBB-Bedienstete haben sich bislang zu einem Wechsel in den Justizbereich bereit erklärt?

3.              Stimmt   es,   dass   laut   einer   internen   Stellenausschreibung   der   ÖBB    (vgl. APA022,25.03.2005)   die   wechselinteressierten   EisenbahnerInnen   nicht   nur   zu Verwaltungstätigkeiten  in  den  Justizanstalten  eingesetzt  werden  sollen,  sondern darüber hinaus auch zur Bewachung der Haftinsassen?

4.              Wenn ja, wie viele ÖBB-lerlnnen sollen hierzu in welche der 28 Justizanstalten Aufnahme finden?

5.              Werden EisenbahnerInnen auch in Werkstätten und Arbeitsbetrieben sowie in den Betreuungsdiensten aufgenommen?

6.              Wenn ja, welche Anzahl der wechselwilligen ÖBB-Bediensteten sollen in welchen Justizanstalten in den unter 5. genannten Bereichen beschäftigt werden?

7.              Wie viele ÖBB-MitarbeiterInnen sollen als Bedienstete bei welchen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt werden?

 


8.            Zu welchen Tätigkeiten sollen die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Dienst gestellten EisenbahnerInnen herangezogen werden?

9.            Wann ist geplant, den Wechsel der EisenbahnerInnen in die vorgesehenen Bereiche des Justizressorts durchzuführen?

10.     Laut Aussage des Pressesprechers des Justizministeriums sei vorgesehen, ÖBB- MitarbeiterInnen nicht nur im Rahmen eines Personalleasing-Modells im Justizressort zu  beschäftigen,   sondern jenen,  „die sich  bewähren",  eine  feste  Planstelle  im Justizressort anzubieten (APA225, 11.05.2005). Können Sie dies bestätigen?

11.     Wenn   ja,   wurde   dies   inzwischen   vertraglich   fixiert?   Auf   wie   viele   ÖBB- Leiharbeitskräfte soll dies zutreffen?

12.     In der APA vom 11. Mai dieses Jahres wird der oben angeführte Pressesprecher des BMJ weiters mit der Aussage zitiert, dass die ÖBB „einen finanziellen Ausgleich für die Mitarbeiter bekommen soll". Auf welche Höhe soll sich dieser belaufen?

13.     Ist daran gedacht, zwischen der ÖBB als Bereitstellerin und dem BMJ als Beschäftiger einen Arbeitskräfteüberlassungsvertrag gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz AÜG abzuschließen?

14.     Wenn ja, wann erfolgt der Abschluss des ArbeitskräfteüberlassungsVertrages und wie werden sich die vertraglichen Vereinbarungen gemäß §5,§6, § 7, § 8 , § 10, § 11 Abs. 1 und 2 AÜG im Konkreten gestalten?

15.     Im Falle der Verneinung von Frage 14: Auf welche andere vertragliche Basis stützt sich das Personalleasing-Modell, mittels dem die EisenbahnerInnen im Justizressort beschäftigt werden sollen?