3447/J XXII. GP
Eingelangt am 21.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ruth Becher, Otto Pendl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend ÖBB-Leiharbeitskräfte im Justizressort
Im März dieses Jahres wurde bekannt, das die ÖBB gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) beabsichtigt, ÖBB-Bedienstete auf Leiharbeitsbasis in den Dienst der Justizwache zu stellen. Grund hierfür ist der akute Personalmangel in den Justizanstalten wie auch die Rekordstände bei den Haftinsassen. Hieß es vom BMJ anfangs noch, dass wechselwillige ÖBB-MitarbeiterInnen „keinesfalls im direkten Kontakt mit Häftlingen'', sondern für Verwaltungstätigkeiten eingesetzt werden sollten, um hiermit ausgebildete Justizwachebeamte für die Arbeit mit Häftlingen freizuspielen (APA398, 16.03.2005), war wenige Tage später zu erfahren, dass die Beschäftigung der EisenbahnerInnen in den Justizanstalten nun doch nicht fernab der Haftinsassen passieren solle. Laut APA habe die ÖBB in ihrer bis zum 25. April laufenden Stellenausschreibung als ein wesentliches Anforderungskriterium die „Betreuung der Insassen in den Abteilungen und in der Freizeit“ angegeben. Das wurde vom Justizressort auch bestätigt. Darüber hinaus seien laut ÖBB- Stellenausschreibung neben den Jobs in Gefängnissen auch „Tätigkeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften" ausgeschrieben worden (APA022, 25.03.2005).
Etwa zwei Monate nach Bekanntwerden dieses Vorhabens wurden erstmals Zahlen hinsichtlich der wechselwilligen ÖBB-MitarbeiterInnen publik. Demnach hatten sich bis zum 11. Mai über 600 Bedienstete der Eisenbahn bereit erklärt, in den Dienst des Justizministerium überzutreten. Seitdem war in dieser Angelegenheit nichts mehr zu hören. In der Zwischenzeit ging die Justizwache-Gewerkschaft zweimal an die Öffentlichkeit, um angesichts der drückenden Personalnot in den Haftanstalten auf die mangelnde Sicherheit für Bevölkerung und Justizwache aufmerksam zu machen. Nach Ansicht der Personalvertretung der Justizwache könnten auch die von der ÖBB überwechselnden Hilfskräfte diesbezüglich keine Abhilfe schaffen, da diese in der Verwaltung Verwendung finden würden. „Die dort derzeit tätigen Beamten nimmt man weg und schickt sie an die Front (zur Häftlingsbetreuung, Anm.)", erklärte der Vorsitzende der Justizwache-Gewerkschaft, Franz Pauser gegenüber den
Salzburger Nachrichten (18.6.2005). „Dort haben wir eine Einsparungsrichtlinie von 7 %. Da frage ich mich" so Pauser weiter, „wozu das Ganze gut sein soll. Das erinnert an ,Absurdistan’."
Da bis dato noch völlig unklar ist, wie viele ÖBB-Bedienstete tatsächlich auf welcher dienstrechtlichen Basis im Justizressort beschäftigten werden sollen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele ÖBB-Bedienstete sollen
an das Justizressort abgegeben werden?
2.
Wie
viele ÖBB-Bedienstete haben sich bislang zu einem Wechsel in den Justizbereich bereit erklärt?
3.
Stimmt
es, dass laut einer
internen
Stellenausschreibung
der ÖBB (vgl. APA022,25.03.2005) die wechselinteressierten EisenbahnerInnen
nicht nur zu Verwaltungstätigkeiten in den
Justizanstalten eingesetzt werden sollen, sondern
darüber hinaus auch
zur Bewachung der Haftinsassen?
4.
Wenn ja, wie viele ÖBB-lerlnnen sollen hierzu in welche
der 28 Justizanstalten Aufnahme finden?
5.
Werden EisenbahnerInnen auch in Werkstätten und
Arbeitsbetrieben sowie in den Betreuungsdiensten aufgenommen?
6.
Wenn ja, welche Anzahl der wechselwilligen
ÖBB-Bediensteten sollen in welchen Justizanstalten in den unter 5. genannten Bereichen beschäftigt
werden?
7.
Wie viele ÖBB-MitarbeiterInnen sollen als Bedienstete bei
welchen Gerichten und Staatsanwaltschaften
eingesetzt werden?
8.
Zu welchen Tätigkeiten sollen die bei den Gerichten und
Staatsanwaltschaften in Dienst gestellten EisenbahnerInnen herangezogen werden?
9.
Wann ist geplant, den Wechsel der EisenbahnerInnen in die
vorgesehenen Bereiche des
Justizressorts durchzuführen?
10.
Laut Aussage des Pressesprechers des Justizministeriums
sei vorgesehen, ÖBB- MitarbeiterInnen nicht nur im Rahmen eines
Personalleasing-Modells im Justizressort zu beschäftigen,
sondern jenen, „die
sich bewähren", eine feste
Planstelle im Justizressort anzubieten (APA225,
11.05.2005). Können Sie dies bestätigen?
11.
Wenn
ja, wurde dies inzwischen
vertraglich
fixiert? Auf wie viele
ÖBB- Leiharbeitskräfte
soll dies zutreffen?
12.
In der APA vom 11. Mai dieses Jahres wird der oben
angeführte Pressesprecher des BMJ weiters mit der Aussage zitiert, dass die
ÖBB „einen finanziellen Ausgleich für die Mitarbeiter bekommen soll". Auf welche Höhe soll sich dieser
belaufen?
13.
Ist daran gedacht, zwischen der ÖBB als Bereitstellerin
und dem BMJ als Beschäftiger einen Arbeitskräfteüberlassungsvertrag gemäß
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz AÜG abzuschließen?
14.
Wenn
ja, wann erfolgt der Abschluss des ArbeitskräfteüberlassungsVertrages und wie werden sich die vertraglichen Vereinbarungen gemäß
§5,§6, § 7, § 8 , § 10, § 11 Abs.
1 und 2 AÜG im Konkreten gestalten?
15.
Im Falle der Verneinung von Frage 14: Auf welche andere
vertragliche Basis stützt sich das Personalleasing-Modell, mittels dem
die EisenbahnerInnen im Justizressort beschäftigt werden sollen?