3448/J XXII. GP

Eingelangt am 21.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ruth Becher, Otto Pendl

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend ÖBB-Leiharbeitskräfte im Justizressort

Im März dieses Jahres wurde bekannt, das von Ihrer Seite beabsichtigt wird, ÖBB- Bedienstete auf Leiharbeitsbasis in den Dienst der Justizwache zu stellen. Grund hierfür ist der akute Personalmangel in den Justizanstalten wie auch die Rekordstände bei den Haftinsassen. Hieß es von Ihnen anfangs noch, dass wechselwillige ÖBB-MitarbeiterInnen „keinesfalls im direkten Kontakt mit Häftlingen", sondern für Verwaltungstätigkeiten eingesetzt werden sollten, um hiermit ausgebildete Justizwachebeamte für die Arbeit mit Häftlingen freizuspielen (APA398, 16.03.2005), war wenige Tage später zu erfahren, dass die Beschäftigung der EisenbahnerInnen in den Justizanstalten nun doch nicht fernab der Haftinsassen passieren solle. Laut APA habe die ÖBB in ihrer bis zum 25. April laufenden Stellenausschreibung als ein wesentliches Anforderungskriterium die „Betreuung der Insassen in den Abteilungen und in der Freizeit" angegeben. Das wurde von Ihrem Ressort auch bestätigt. Darüber hinaus seien laut ÖBB-Stellenausschreibung neben den Jobs in Gefängnissen auch „Tätigkeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften" ausgeschrieben worden (APA022, 25.03.2005).

Etwa zwei Monate nach Bekanntwerden Ihres Vorhabens wurden erstmals Zahlen hinsichtlich der wechselwilligen ÖBB-MitarbeiterInnen publik. Demnach hatten sich bis zum 11. Mai über 600 Bedienstete der Eisenbahn bereit erklärt, in den Dienst des Justizministerium überzutreten. Seitdem war von Ihnen in dieser Angelegenheit nichts mehr zu hören. In der Zwischenzeit ging die Justizwache-Gewerkschaft zweimal an die Öffentlichkeit, um angesichts der drückenden Personalnot in den Haftanstalten auf die mangelnde Sicherheit für Bevölkerung und Justizwache aufmerksam zu machen. Nach Ansicht der Personalvertretung der Justizwache könnten auch die von der ÖBB überwechselnden Hilfskräfte diesbezüglich keine Abhilfe schaffen, da diese in der Verwaltung Verwendung finden würden. „Die dort derzeit tätigen Beamten nimmt man weg und schickt sie an die Front (zur Häftlingsbetreuung, Anm.)", erklärte der Vorsitzende der Justizwache-Gewerkschaft, Franz Pauser gegenüber den


Salzburger Nachrichten (18.6.2005). „Dort haben wir eine Einsparungsrichtlinie von 7 %. Da frage ich mich" so Pauser weiter, „wozu das Ganze gut sein soll. Das erinnert an ,Absurdistan'."

Da bis dato noch völlig unklar ist, wie viele ÖBB-Bedienstete tatsächlich auf welcher dienstrechtlichen Basis in welche Bereiche Ihres Verantwortungsbereiches beschäftigten werden sollen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele ÖBB-MitarbeiterInnen beabsichtigen Sie, im Justizressort einzusetzen?

2.              Wie viele ÖBB-Bedienstete haben sich bislang zu einem Wechsel in den Justizbereich bereit erklärt?

3.              Stimmt    es,    dass    die    wechselinteressierten   EisenbahnerInnen    nicht    nur    zu Verwaltungstätigkeiten  in  den Justizanstalten  eingesetzt  werden  sollen,  sondern darüber hinaus auch zur Bewachung der Haftinsassen?

4.              Wenn ja, wie viele ÖBB-lerInnen sollen hierzu in welche der 28 Justizanstalten übernommen werden?

5.              Werden EisenbahnerInnen auch in Werkstätten und Arbeitsbetrieben sowie in den Betreuungsdiensten aufgenommen?

6.              Wenn ja, welche Anzahl der wechselwilligen ÖBB-Bediensteten sollen in welchen Justizanstalten in den unter 5. genannten Bereichen beschäftigt werden?

7.              Wie viele ÖBB-MitarbeiterInnen sollen als Bedienstete bei welchen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt werden?

8.              Zu welchen Tätigkeiten sollen die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Dienst gestellten EisenbahnerInnen herangezogen werden?

 


9.            Werden    die    dem    Justizwache-Dienst    zugeteilten    ÖBB-Bediensteten    einem Eignungstest unterzogen?

10.     Wenn nein, warum nicht?

11.     Wenn   ja,   ist   daran   anschließend   an   die   Absolvierung   der   zwölfmonatigen Grundausbildung für den Justizwache-Dienst gedacht?

12.     Wenn nein, warum nicht? Welche wie lange dauernde Ausbildung ist anstelle dessen vorgesehen?

13.     Werden die den Gerichten und Staatsanwalten zugeteilten ÖBB-Bediensteten einem Eignungstest unterzogen?

14.     Wenn nein, warum nicht?

15.     Wenn ja, ist daran anschließend an die Absolvierung einer Grundausbildung gedacht?

16.     Wenn nein, warum nicht?

17.     Wann ist geplant, den Wechsel der EisenbahnerInnen in die vorgesehenen Bereiche des Justizressorts durchzuführen?

18.     Laut Aussage Ihres Pressesprechers sei auch vorgesehen, ÖBB-MitarbeiterInnen nicht nur im Rahmen eines Personalleasing-Modells im Justizressort zu beschäftigen, sondern jenen, „die sich bewähren", eine feste Planstelle im Justizressort anzubieten (APA225, 11.05.2005). Wie viele Planstellen stehen Ihnen hierfür zur Verfügung?

19.     In der APA vom 11. Mai dieses Jahres wird Ihr Pressesprecher weiters mit der Aussage zitiert, dass die ÖBB  „einen finanziellen Ausgleich für die Mitarbeiter bekommen soll". Wie hoch wird dieser veranschlagt?

 


20.  Mit welchen Kosten ist die Aufnahme der ÖBB-Bediensteten in den Dienst des Justizressorts insgesamt verbunden?

21.  Ist daran gedacht, zwischen der ÖBB als Bereitstellerin und Ihrem Ressort als Beschäftiger einen Arbeitskräfteüberlassungsvertrag gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz AÜG abzuschließen?

22.      Wenn ja, wann erfolgt der Abschluss des Arbeitskräfteüberlassungsvertrages und wie werden sich die vertraglichen Vereinbarungen gemäß § 5, § 6, § 7, § 8 , § 10, § 11 Abs. 1 und 2 AÜG im Konkreten gestalten?

23.      Im Falle der Verneinung von Frage 22: Auf welche andere vertragliche Basis stützt sich das Personalleasing-Modell, mittels dem die EisenbahnerInnen im Justizressort beschäftigt werden sollen?

24.      In der Nationalratsdebatte zum Budgetkapitel Justiz (Stenographisches Protokoll, 101. Sitzung,   1.4.2005,  S.   165) erklärten Sie, dass Sie die Eingliederung der ÖBB- MitarbeiterInnen in das Justizressort vor „neue Flexibilisierungsprobleme" stellen werde?   Was   ist  unter  diesen  „Flexibilisierungsproblemen"  zu  verstehen?  Wie gedenken Sie diese zu lösen?