3451/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Welche Gründe
waren ausschlaggebend dafür, die Abwicklung der EFF-Förderungen z.B. anstelle
des PMC (Public Management Consulting) an den ÖIF (Österreichischer
Integrationsfonds) zu übertragen?
2.
Welche
Aufgaben fallen dem ÖIF im Rahmen der EFF-Projekte zu?
3.
Ist der ÖIF
auch in der Vergabekommission vertreten? Wenn ja, in welcher Funktion?
4.
Durch wen
werden die eingereichten Projektanträge bewertet und aufgrund welcher
Kriterien?
5.
Wie werden
die Projekte, die durch EFF-Mittel kofinanziert werden, evaluiert?
6.
Durch wen
wird die Evaluation durchgeführt und ist diese Evaluation öffentlich
zugänglich?
7.
Welche
EFF-Projekte des Jahres 2003 wurden erfolgreich abgeschlossen? Welche Projekte
erwiesen sich als nicht erfolgreich hinsichtlich der Projektziele und wenn
nein, warum nicht?
8.
Welche
EFF-Projekte des Jahres 2004/2005 wurden erfolgreich abgeschlossen, welche
Projekte erwiesen sich als nicht erfolgreich hinsichtlich der Projektziele und
wenn nein, warum nicht?.
9.
Welche
Projekte werden dezidiert nicht mehr aus EFF- bzw. BMI-Mitteln gefördert?
10.
Welche
Projekte werden aus anderen BMI-Mitteln weiter gefördert und warum wurde diese
Finanzierungsvariante gewählt?
11.
Seit wann und
wo sind die im Jahr 2004/2005 geförderten Projekte und die
Projektbeschreibungen abrufbar? Falls diese nicht öffentlich abrufbar sind,
warum nicht?
12.
Wie werden
Sie sicherstellen, dass Information über die geförderten Projekte 2005 so
rechtzeitig öffentlich zugänglich ist, dass eine Abstimmung der Maßnahmen und
Vernetzung mit anderen Projekten möglich ist?
Zu
Rückkehrberatung:
Aus Mitteln des EFF wurden in den Jahren 2003 und 2004 Projekte
gefördert, die Rückkehrberatung bzw. Perspektivenabklärung für AsylwerberInnen
durchführen.
13.
Wurden vom
BMI Richtlinien für die Rückkehrberatung ausgegeben? Wenn ja, wie lauten diese
genau?
14.
Welche
Projekte erhielten öffentliche Förderungen?
15.
Wie wurde die
Förderungsentscheidung in jedem Einzelfall begründet?
16.
Welche
Standards müssen Projekte der Rückkehrberatung erfüllen, um öffentliche
Förderung zugesprochen zu bekommen?
17.
Erhalten
Personen, die ein Rückkehrinteresse äußern, eine Überlegungsfrist? Wenn ja, wie
lange ist diese? Wenn nein, wie rechtfertigen Sie das?
18.
Werden
Personen, die ein Rückkehrinteresse äußern, über Inhalt und Konsequenzen der
Dokumente, die sie unterzeichnen, durch Dolmetscher informiert und erhalten sie
Kopien dieser Dokumente?
19.
Werden vor
Einleitung einer Rückkehr der Stand des Asylverfahrens und die allfällige
Gefährdung des Betroffenen im Zielland der Rückkehr erhoben? Wenn ja, wie?
20.
Wie erfolgt
die Abklärung, ob der Rückkehrwunsch tatsächlich freiwillig, informiert und mit
der erforderlichen Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit erfolgt (z. B.
Traumatisierung, psychische Ausnahmesituation)?
21.
Wie erfolgt
eine Information über die Konsequenzen der Inanspruchnahme der Rückkehrhilfe
auf das Asylverfahren?
22.
Wird die
Rückkehrwilligkeit aller (volljährigen) Familienangehörigen gesondert
festgestellt und wie wird sichergestellt, dass für Angehörige nicht aufgrund
des Rückkehrwunsches eines anderen Angehörigen nicht ohne deren Einverständnis
ebenfalls die Rückkehr in die Wege geleitet wird?
23.
Werden die
Betroffenen über die einzelnen Schritte im Zuge der Rückkehrberatung
informiert? Und wenn ja, wie und jeweils wann?
24.
Erfolgt
seitens der Rückkehrberatung jedenfalls ein Kontakt mit der Botschaft des
Heimatlandes oder nur, wenn dies zur Erlangung von Reisedokumenten erforderlich
ist?
25.
Unter welchen
Voraussetzungen und ab welchem Zeitpunkt erachten Sie eine Beratung zur
Rückkehr für sinnvoll?
26.
Welche
Qualifikationen haben die jeweiligen MitarbeiterInnen der geförderten Projekte?
27.
Wie wird vom
BMI sichergestellt, dass eventuell vorgegebene Standards und Richtlinien
eingehalten werden?
28.
Wie viele
AsylwerberInnen erhielten im offenen Asylverfahren Rückkehrberatung und wie
hoch war ihr Anteil an AsylwerberInnen, die Rückkehrberatung erhielten?
29.
Wie viele
AsylwerberInnen erhielten nach rechtskräftig negativ abgeschlossenem
Asylverfahren Rückkehrberatung und wie hoch war ihr Anteil an AsylwerberInnen,
die Rückkehrberatung erhielten?
30.
Wie viele
anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte wurden zur Rückkehr
beraten und wie hoch war ihr Anteil an AsylwerberInnen, die Rückkehrberatung
erhielten?
31.
Auf welcher
vertraglichen Grundlage wird in den EAST Rückkehrberatung durchgeführt?
32.
Warum erfolgt
die Rückkehrberatung in den EAST nicht nach öffentlicher Ausschreibung ?
33.
Von wem und
zu welchem Zeitpunkt wird die Rückkehrberatung in den EAST durchgeführt?
34.
Gelten bei
der Rückkehrberatung in den EAST die gleichen Standards und Richtlinien wie für
EFF-geförderte Projekte?
35.
Nach welchen
Kriterien werden AsylwerberInnen in der EAST der Rückkehrberatung zugewiesen?
36.
In wie vielen
Fällen erfolgte 2004 und 2005 letztlich eine Rückkehr in den Herkunftsstaat
nach einer Beratung in der EAST, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern?
37.
Wird
Rückkehrberatung auch für AsylwerberInnen in Schubhaft angeboten und von wem?
38.
Wenn ja, wie
viele AsylwerberInnen wurden 2004 und 2005 während der Schubhaft zur Rückkehr
beraten?
39.
In welchen
Bundesländern wird Rückkehrberatung im Rahmen der Grundversorgung angeboten?
40.
Welche
Organisationen sind aufgrund von Verträgen mit den Ländern mit Rückkehrberatung
beauftragt?
41.
Wie werden
aufgrund der Grundversorgungsvereinbarung österreichweit einheitliche Standards
der Rückkehrberatung sichergestellt?
42.
In welcher
Höhe wurde im Jahr 2003 und 2004 zur Rückkehr entschlossenen Personen
finanzielle Unterstützung zur Reintegration gewährt?
43.
Wurden neben
finanzieller Unterstützung auch andere Maßnahmen angeboten, die eine
Reintegration fördern? Wenn ja, welche?
44.
Wie wurde bei
Projekten zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr die Frage der Sicherheit
im Zielland der Rückkehr und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen überprüft?
Zu
Rechtsberatung:
45.
Enthalten die
Verträge der Schubhaftbetreuungsorganisationen nach wie vor den Passus, dass
die Betreuungsorganisationen keine Rechtsmittel verfassen dürfen?
46.
Wie wird
sichergestellt, dass AsylwerberInnen in Schubhaft Zugang zu Rechtsberatung (über
die bloße Information über den Verfahrensstand hinaus) und Vertretung – wie es
CPT und Menschenrechtsbeirat empfehlen -
haben?
47.
Aus welchen
Gründen werden in den Ausschreibungsrichtlinien für EFF-Projekte
Rechtsberatungsprojekte von Hilfsorganisationen von Förderungen ausgeschlossen,
die unter Einbeziehung von zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten
MitarbeiterInnen durchgeführt werden?