3451/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2005
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Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

Zu EFF-Förderung:

 

1.             Welche Gründe waren ausschlaggebend dafür, die Abwicklung der EFF-Förderungen z.B. anstelle des PMC (Public Management Consulting) an den ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) zu übertragen?

 

2.             Welche Aufgaben fallen dem ÖIF im Rahmen der EFF-Projekte zu?

 

3.             Ist der ÖIF auch in der Vergabekommission vertreten? Wenn ja, in welcher Funktion?

 

4.             Durch wen werden die eingereichten Projektanträge bewertet und aufgrund welcher Kriterien?

 

5.             Wie werden die Projekte, die durch EFF-Mittel kofinanziert werden, evaluiert?

 

6.             Durch wen wird die Evaluation durchgeführt und ist diese Evaluation öffentlich zugänglich?

 

7.             Welche EFF-Projekte des Jahres 2003 wurden erfolgreich abgeschlossen? Welche Projekte erwiesen sich als nicht erfolgreich hinsichtlich der Projektziele und wenn nein, warum nicht?

 

8.             Welche EFF-Projekte des Jahres 2004/2005 wurden erfolgreich abgeschlossen, welche Projekte erwiesen sich als nicht erfolgreich hinsichtlich der Projektziele und wenn nein, warum nicht?.

 

9.             Welche Projekte werden dezidiert nicht mehr aus EFF- bzw. BMI-Mitteln gefördert?

 

10.         Welche Projekte werden aus anderen BMI-Mitteln weiter gefördert und warum wurde diese Finanzierungsvariante gewählt?

 

11.         Seit wann und wo sind die im Jahr 2004/2005 geförderten Projekte und die Projektbeschreibungen abrufbar? Falls diese nicht öffentlich abrufbar sind, warum nicht?

 

12.         Wie werden Sie sicherstellen, dass Information über die geförderten Projekte 2005 so rechtzeitig öffentlich zugänglich ist, dass eine Abstimmung der Maßnahmen und Vernetzung mit anderen Projekten möglich ist?

 

 

Zu Rückkehrberatung:

 

Aus Mitteln des EFF wurden in den Jahren 2003 und 2004 Projekte gefördert, die Rückkehrberatung bzw. Perspektivenabklärung für AsylwerberInnen durchführen.

 

13.         Wurden vom BMI Richtlinien für die Rückkehrberatung ausgegeben? Wenn ja, wie lauten diese genau?

 

14.         Welche Projekte erhielten öffentliche Förderungen?

 

15.         Wie wurde die Förderungsentscheidung in jedem Einzelfall begründet?

 

16.         Welche Standards müssen Projekte der Rückkehrberatung erfüllen, um öffentliche Förderung zugesprochen zu bekommen?

 

17.         Erhalten Personen, die ein Rückkehrinteresse äußern, eine Überlegungsfrist? Wenn ja, wie lange ist diese? Wenn nein, wie rechtfertigen Sie das?

 

18.         Werden Personen, die ein Rückkehrinteresse äußern, über Inhalt und Konsequenzen der Dokumente, die sie unterzeichnen, durch Dolmetscher informiert und erhalten sie Kopien dieser Dokumente?

 

19.         Werden vor Einleitung einer Rückkehr der Stand des Asylverfahrens und die allfällige Gefährdung des Betroffenen im Zielland der Rückkehr erhoben? Wenn ja, wie?

 

20.         Wie erfolgt die Abklärung, ob der Rückkehrwunsch tatsächlich freiwillig, informiert und mit der erforderlichen Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit erfolgt (z. B. Traumatisierung, psychische Ausnahmesituation)?

 

21.         Wie erfolgt eine Information über die Konsequenzen der Inanspruchnahme der Rückkehrhilfe auf das Asylverfahren?

 

22.         Wird die Rückkehrwilligkeit aller (volljährigen) Familienangehörigen gesondert festgestellt und wie wird sichergestellt, dass für Angehörige nicht aufgrund des Rückkehrwunsches eines anderen Angehörigen nicht ohne deren Einverständnis ebenfalls die Rückkehr in die Wege geleitet wird?

 

23.         Werden die Betroffenen über die einzelnen Schritte im Zuge der Rückkehrberatung informiert? Und wenn ja, wie und jeweils wann?

 

24.         Erfolgt seitens der Rückkehrberatung jedenfalls ein Kontakt mit der Botschaft des Heimatlandes oder nur, wenn dies zur Erlangung von Reisedokumenten erforderlich ist?

 

25.         Unter welchen Voraussetzungen und ab welchem Zeitpunkt erachten Sie eine Beratung zur Rückkehr für sinnvoll?

 

26.         Welche Qualifikationen haben die jeweiligen MitarbeiterInnen der geförderten Projekte?

 

27.         Wie wird vom BMI sichergestellt, dass eventuell vorgegebene Standards und Richtlinien eingehalten werden?

 

28.         Wie viele AsylwerberInnen erhielten im offenen Asylverfahren Rückkehrberatung und wie hoch war ihr Anteil an AsylwerberInnen, die Rückkehrberatung erhielten?

 

29.         Wie viele AsylwerberInnen erhielten nach rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren Rückkehrberatung und wie hoch war ihr Anteil an AsylwerberInnen, die Rückkehrberatung erhielten?

 

30.         Wie viele anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte wurden zur Rückkehr beraten und wie hoch war ihr Anteil an AsylwerberInnen, die Rückkehrberatung erhielten?

 

31.         Auf welcher vertraglichen Grundlage wird in den EAST Rückkehrberatung durchgeführt?

 

32.         Warum erfolgt die Rückkehrberatung in den EAST nicht nach öffentlicher Ausschreibung ?

 

33.         Von wem und zu welchem Zeitpunkt wird die Rückkehrberatung in den EAST durchgeführt?

 

34.         Gelten bei der Rückkehrberatung in den EAST die gleichen Standards und Richtlinien wie für EFF-geförderte Projekte?

 

35.         Nach welchen Kriterien werden AsylwerberInnen in der EAST der Rückkehrberatung zugewiesen?

 

36.         In wie vielen Fällen erfolgte 2004 und 2005 letztlich eine Rückkehr in den Herkunftsstaat nach einer Beratung in der EAST, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern?

 

37.         Wird Rückkehrberatung auch für AsylwerberInnen in Schubhaft angeboten und von wem?

 

38.         Wenn ja, wie viele AsylwerberInnen wurden 2004 und 2005 während der Schubhaft zur Rückkehr beraten?

 

39.         In welchen Bundesländern wird Rückkehrberatung im Rahmen der Grundversorgung angeboten?

 

40.         Welche Organisationen sind aufgrund von Verträgen mit den Ländern mit Rückkehrberatung beauftragt?

 

41.         Wie werden aufgrund der Grundversorgungsvereinbarung österreichweit einheitliche Standards der Rückkehrberatung sichergestellt?

 

42.         In welcher Höhe wurde im Jahr 2003 und 2004 zur Rückkehr entschlossenen Personen finanzielle Unterstützung zur Reintegration gewährt?

 

43.         Wurden neben finanzieller Unterstützung auch andere Maßnahmen angeboten, die eine Reintegration fördern? Wenn ja, welche?

 

44.         Wie wurde bei Projekten zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr die Frage der Sicherheit im Zielland der Rückkehr und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen überprüft?

 

 

Zu Rechtsberatung:

 

45.         Enthalten die Verträge der Schubhaftbetreuungsorganisationen nach wie vor den Passus, dass die Betreuungsorganisationen keine Rechtsmittel verfassen dürfen?

 

46.         Wie wird sichergestellt, dass AsylwerberInnen in Schubhaft Zugang zu Rechtsberatung (über die bloße Information über den Verfahrensstand hinaus) und Vertretung – wie es CPT und Menschenrechtsbeirat empfehlen -  haben?

 

47.         Aus welchen Gründen werden in den Ausschreibungsrichtlinien für EFF-Projekte Rechtsberatungsprojekte von Hilfsorganisationen von Förderungen ausgeschlossen, die unter Einbeziehung von zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten MitarbeiterInnen durchgeführt werden?