3452/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Posch, Jarolim und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend rechtswidrige Vorgänge im Zuge der Festnahme und Anhaltung eines
Demonstranten gegen das „Ulrichsbergtreffen"
Das jährliche Treffen von Kriegsveteranen
- darunter auch ehemalige Mitglieder der Waffen-
SS - auf dem Kärntner Ulrichsberg zieht immer
wieder eine größere Zahl von Personen aus
der rechtsradikalen Szene an und ist deshalb starker Kritik ausgesetzt.
So kam es auch heuer im Umfeld des
„Ulrichbergtreffens" am 17.9. in Klagenfurt zu einer
Gegendemonstration, in deren Verlauf der
deutsche Staatsbürger Hans-Georg E.
festgenommen wurde, da ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen
wurde.
Laut Medienberichten wurde der Mann bei seiner Festnahme
vom amtshandelnden Beamten
beschimpft, u.a. mit den Worten „Du stinkst" und „Trottel, ich streich dir
gleich eine". Kurz
nach seiner Festnahme wurde von E. gegen
seinen Willen eine DNA-Probe genommen.
Weiters wurde er vorerst nicht verpflegt, sondern bekam erst am Vormittag des
18.9. ein
Essen, mußte sich dieses allerdings selbst bezahlen.
In der Folge wurde Hans-Georg E. bis zu
seinem Prozess am 20.9. polizeilich angehalten,
wobei
er am 19.9. oder 20.9. in die JA Klagenfurt verbracht wurde, dort aber nicht
einvernommen wurde.
Die
Gerichtsverhandlung am 20.9., bei der E. anwaltlich nicht vertreten war, endete
mit einem
Schuldspruch
wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt (Strafmaß: neun Monate auf
Bewährung).
Darüber hinaus wurde ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot gegen E.
ausgesprochen.
Nach kurzer fremdenpolizeilicher Anhaltung wurde er mit der Auflage
entlassen, bis
Mitternacht das österreichische Staatsgebiet zu verlassen.
Es liegt der Verdacht
nahe, dass in oben geschilderter causa Organwalter der Justizbehörden
die ihrer Arbeit
zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten haben.
Daher stellen die unterfertigten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz
nachfolgende
ANFRAGE
1.
Entspricht
es den Tatsachen, dass sich Hans-Georg E. vom Nachmittag des 17.9. bis nach
Verfahrensschluss in polizeilicher Anhaltung befand?
2.
Zu
welchem Zeitpunkt wurde E. in die JA Klagenfurt überstellt?
3.
Bei Überstellung in eine JA muß gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen binnen 48
Stunden über die
Verhängung der Untersuchungshaft abgesprochen werden, widrigenfalls
die Freilassung auszusprechen ist. War in gegenständlicher cause ein/e
Untersuchungsrichter/in mit der causa Hans-Georg E. befasst?
4.
Wenn ja: Wie lautet der Name des/der
Untersuchtungsrichters/Untersuchungsrichterin,
welche Aktivitäten
setzte diese/r?
5.
Entspricht
es den Tatsachen, dass E. beim Prozess nicht anwaltlich vertreten war?
6.
Entspricht es den Tatsachen, dass auf
E. dahingehend Druck ausgeübt
wurde, auf
anwaltlichen Beistand
zu verzichten, da sich sein Verfahren ansonsten hinziehen könne?
7.
Entspricht es
den Tatsachen, dass E. gesagt wurde,
dass bei Bestehen auf seiner
anwaltlichen
Vertretung eine zweimonatige Untersuchungshaft über ihn verhängt werden
würde?