3452/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Posch, Jarolim und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend   rechtswidrige   Vorgänge   im   Zuge   der   Festnahme   und   Anhaltung   eines

Demonstranten gegen das „Ulrichsbergtreffen"

Das jährliche Treffen von Kriegsveteranen - darunter auch ehemalige Mitglieder der Waffen-
SS - auf dem Kärntner Ulrichsberg zieht immer wieder eine größere Zahl von Personen aus
der rechtsradikalen Szene an und ist deshalb starker Kritik ausgesetzt.

So kam es auch heuer im Umfeld des „Ulrichbergtreffens" am 17.9. in Klagenfurt zu einer
Gegendemonstration, in deren Verlauf der deutsche Staatsbürger Hans-Georg E.
festgenommen wurde, da ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen wurde.

Laut Medienberichten wurde der Mann bei seiner Festnahme vom amtshandelnden Beamten
beschimpft, u.a. mit den Worten „Du stinkst" und „Trottel, ich streich dir gleich eine". Kurz
nach seiner Festnahme wurde von E. gegen seinen Willen eine DNA-Probe genommen.
Weiters wurde er vorerst nicht verpflegt, sondern bekam erst am Vormittag des 18.9. ein
Essen, mußte sich dieses allerdings selbst bezahlen.

In der Folge wurde Hans-Georg E. bis zu seinem Prozess am 20.9. polizeilich angehalten,
wobei er am 19.9. oder 20.9. in die JA Klagenfurt verbracht wurde, dort aber nicht
einvernommen wurde.

Die Gerichtsverhandlung am 20.9., bei der E. anwaltlich nicht vertreten war, endete mit einem
Schuldspruch wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt (Strafmaß: neun Monate auf
Bewährung). Darüber hinaus wurde ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot gegen E.
ausgesprochen. Nach kurzer fremdenpolizeilicher Anhaltung wurde er mit der Auflage
entlassen, bis Mitternacht das österreichische Staatsgebiet zu verlassen.

Es liegt der Verdacht nahe, dass in oben geschilderter causa Organwalter der Justizbehörden
die ihrer Arbeit zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten haben.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz
nachfolgende

ANFRAGE

1.  Entspricht es den Tatsachen, dass sich Hans-Georg E. vom Nachmittag des 17.9. bis nach
Verfahrensschluss in polizeilicher Anhaltung befand?

2.              Zu welchem Zeitpunkt wurde E. in die JA Klagenfurt überstellt?

3.              Bei Überstellung in eine JA muß gemäß den gesetzlichen Bestimmungen binnen 48
Stunden über die Verhängung der Untersuchungshaft abgesprochen werden, widrigenfalls
die     Freilassung     auszusprechen     ist.     War     in     gegenständlicher     cause     ein/e
Untersuchungsrichter/in mit der causa Hans-Georg E. befasst?


4.              Wenn ja: Wie lautet der Name des/der Untersuchtungsrichters/Untersuchungsrichterin,
welche Aktivitäten setzte diese/r?

5.              Entspricht es den Tatsachen, dass E. beim Prozess nicht anwaltlich vertreten war?

6.              Entspricht es den Tatsachen,  dass  auf E.  dahingehend Druck ausgeübt wurde,  auf
anwaltlichen Beistand zu verzichten, da sich sein Verfahren ansonsten hinziehen könne?

7.              Entspricht es  den Tatsachen,  dass E.  gesagt  wurde,  dass  bei  Bestehen  auf seiner
anwaltlichen Vertretung eine zweimonatige Untersuchungshaft über ihn verhängt werden
würde?