3453/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Posch, Jarolim und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend rechtswidrige Vorgänge im Zuge der Festnahme und Anhaltung eines
Demonstranten gegen das „Ulrichsbergtreffen"
Das jährliche
Treffen von Kriegsveteranen - darunter auch ehemalige Mitglieder der Waffen-
SS
- auf dem Kärntner Ulrichsberg zieht immer wieder eine größere Zahl von
Personen aus
der rechtsradikalen
Szene an und ist deshalb starker Kritik ausgesetzt.
So kam es auch heuer im Umfeld des
„Ulrichbergtreffens" am 17.9. in Klagenfurt zu einer
Gegendemonstration, in deren Verlauf der
deutsche Staatsbürger Hans-Georg E.
festgenommen wurde, da ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen
wurde.
Laut Medienberichten wurde der Mann bei seiner Festnahme
vom amtshandelnden Beamten
beschimpft, u.a. mit den Worten „Du stinkst" und „Trottel, ich streich dir
gleich eine". Kurz
nach seiner Festnahme wurde von E. gegen
seinen Willen eine DNA-Probe genommen.
Weiters wurde er vorerst nicht
verpflegt, sondern bekam erst am Vormittag des 18.9. ein
Essen, mußte sich dieses allerdings selbst bezahlen.
In der Folge wurde Hans-Georg E. bis zu
seinem Prozess am 20.9. polizeilich angehalten,
wobei
er am 19.9. oder 20.9. in die JA Klagenfurt verbracht wurde, dort aber nicht
einvernommen wurde.
Die
Gerichtsverhandlung am 20.9., bei der E. anwaltlich nicht vertreten war, endete
mit einem
Schuldspruch
wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt (Strafmaß: neun Monate auf
Bewährung).
Darüber hinaus wurde ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot gegen E.
ausgesprochen.
Nach kurzer fremdenpolizeilicher Anhaltung wurde er mit der Auflage
entlassen, bis
Mitternacht das österreichische Staatsgebiet zu verlassen.
Es liegt der Verdacht
nahe, dass in oben geschilderter causa Organwalter der
Sicherheitsbehörden
die ihrer Arbeit zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen nicht
eingehalten haben.
Daher stellen die unterfertigten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres
nachfolgende
ANFRAGE
1. Wann wurde die Festnahme gegen
Hans-Georg E. ausgesprochen?
2.
Entspricht es den Tasachen, dass E. bei seiner Festnahme
beschimpft wurde, u.a. mit den
Worten „Du
stinkst" und „Trottel, ich streich dir gleich eine"?
3.
Von
wann bis wann und wo befand sich E. in polizeilicher Anhaltung?
4.
Wurde
dabei die gesetzlich vorgeschriebene Maximalfrist von 48 Stunden eingehalten?
5.
Entspricht es
den Tatsachen, dass von E. gegen seinen Willen eine DNA-Probe
genommen wurde? In welcher gesetzlichen Grundlage findet
diese Maßnahme ihre
Deckung?
6.
Entspricht es den Tatsachen, dass E. erst am Vormittag
des 18.9. verpflegt wurde und
darüber hinaus dieses
Essen aus eigener Tasche
finanzieren mußte? War die
Vorgangsweise der
handelnden Beamtinnen gesetzeskonform?
7.
Entspricht
es den Tatsachen, dass E. während seiner polizeilichen
Anhaltung die
Beiziehung eines
Rechtsbeistandes rechtswidrigerweise verwehrt wurde?