3460/J XXII. GP
Eingelangt am 28.09.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend betreffend Diskriminierungsverbot und Folgeregelungen im Entwurf eines neuen Gesamtvertrags zwischen der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau und der Österreichischen Ärztekammer
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
In einem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ war
zu lesen, dass im Rahmen der Vertragsverhandlungen zwischen der
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) einerseits und der
Ärztekammer andererseits letztere auf weitere Zuzahlungen zum Wohlfahrtsfonds
der Ärztekammer verzichten wolle. Auch bei den Honoraren sei die Ärztekammer im
Abtausch für die Aufhebung des Diskriminierungsverbotes zu einem
Honorarverzicht bereit.
Das Diskriminierungsverbot, das im alten Vertrag sehr eindeutig geregelt
war, sollte im neuen Gesamtvertrag komplett entfallen und durch eine Bestimmung
ersetzt werden, die es Vertragsärzten der VAEB ermöglicht hätte, ihre
PatientInnen innerhalb eines Quartals sowohl auf Kassenrechnung als auch privat
zu behandeln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). War bzw. ist Ihr Ressort im Rahmen der Aufsichtspflicht in die
Vertragverhandlungen eingebunden?
2). Welche Position wurde von Ihrem Ressort im Rahmen der
Vertragsverhandlungen zur Aufhebung des Diskriminierungsverbotes vertreten?
3). Nach Ansicht der Grünen stellt die Aufhebung des
Diskriminierungsverbotes im Allgemeinen, aber auch jede Möglichkeit,
KassenpatientInnen wahlweise privat zu behandeln, eine potentielle
Mehrbelastung der PatientInnen und auch der Kasse (in diesem Fall der VAEB)
dar. Werden sie bzw. Ihr Ressort jede Regelung beeinspruchen, die
a)
eine
potentielle Mehrbelastung der VAEB
b)
eine
Mehrbelastung der PatientInnen bedeutet?
4). Selbst der Zusammenschluss zwischen Eisenbahn und Bergbau kann den
Struktureffekt, der aus der rückläufigen Entwicklung beider Branchen
resultiert, nicht aufhalten (dazu kommt noch das Verhältnis von Beschäftigten
und PensionistInnen, das bei der VAEB wahrscheinlich ungünstiger ist als bei
anderen Kassen). Die Honorare der Ärzteschaft aus Leistungen gegenüber den
Versicherten der VAEB müssen deshalb ebenso sinken wie die Einnahmen der VAEB.
Andererseits werden die Einnahmen von Vertragärzten der VAEB, die auch Verträge
mit anderen Kassen haben, tendenziell ansteigen.
Ein Sinken der Honorarsumme von VAEB-Vertragsärzten bedeutet daher a priori
noch keine Einkommensverluste für ÄrztInnen.
Da wir davon ausgehen, dass es ja möglicherweise Gründe geben wird, die den
Zusammenschluss zur VAEB nicht nur kurz-, sondern auch mittel- und
längerfristig rechtfertigen, stellt sich hier die Frage nach der
Versichertenstruktur bzw. den Einnahmeerwartungen durch Beiträge der
Versicherten.
Wie entwickelte sich die Versichertenstruktur der Versicherungsanstalt für den Bergbau bzw. der Eisenbahn im Hinblick auf das Verhältnis von aktiv Versicherten (unselbständig Beschäftigten) und PensionistInnen innerhalb der letzten 20 Jahre?
b)
Welche
Prognosen gibt es für diese Entwicklung für die nächsten 20 Jahre?
c)
Welche
Einnahmen- bzw. Ausgabenentwicklung, vor allem in Hinblick auf die großen
Ausgabepositionen Ärztehonorare, Spitalskosten, Heilbehelfe, Medikamente usw.
gab es in den letzten 20 Jahren?
d)
Gibt es
derartige Prognosen bzw. Schätzungen bezüglich der VAEB für die nächsten Jahre?
Wenn ja, wie lauten diese?
5). Die Versicherungsanstalt der EisenbahnerInnen hat Zahlungen an den
Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer geleistet.
a)
Wie wurden
diese Zahlungen an die Ärztekammer begründet?
b)
Seit wann
gibt es diese Zahlungen?
c)
Gibt es
derartige Zahlungen an den Wohlfahrtsfonds auch von anderen
Versicherungsträgern? Wenn ja, von welchen?
d)
Wie hoch
waren die Zahlungen der VAE bzw. anderer Versicherungsträger in den letzten 20
Jahren?
e) Auf welche gesetzliche Grundlage im ASVG stützen sich diese Zahlungen?