3468/J XXII. GP
Eingelangt am 28.09.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Diskriminierungsverbot und Folgeregelungen im Entwurf eines neuen Gesamtvertrags zwischen der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau und der Österreichischen Ärztekammer
In einem Bericht
der „Salzburger Nachrichten“ war zu lesen, dass im Rahmen der
Vertragsverhandlungen zwischen der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und
Bergbau (VAEB) einerseits und der
Ärztekammer andererseits letztere auf weitere Zuzahlungen zum Wohlfahrtsfonds
der Ärztekammer verzichten wolle. Auch bei den Honoraren sei die Ärztekammer im
Abtausch für die Aufhebung des Diskriminierungsverbotes zu einem
Honorarverzicht bereit.
Das
Diskriminierungsverbot, das im alten Vertrag sehr eindeutig geregelt war,
sollte im neuen Gesamtvertrag komplett entfallen und durch eine Bestimmung
ersetzt werden, die es Vertragsärzten der VAEB ermöglicht hätte, ihre
PatientInnen innerhalb eines Quartals sowohl auf Kassenrechnung als auch privat
zu behandeln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). War bzw. ist
Ihr Ressort im Rahmen der Aufsichtspflicht in die Vertragverhandlungen
eingebunden?
2). Welche
Position wurde von Ihrem Ressort im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur
Aufhebung des Diskriminierungsverbotes vertreten?
3). Nach Ansicht
der Grünen stellt die Aufhebung des Diskriminierungsverbotes im Allgemeinen,
aber auch jede Möglichkeit, KassenpatientInnen wahlweise privat zu behandeln,
eine potentielle Mehrbelastung der PatientInnen und auch der Kasse (in diesem
Fall der VAEB) dar. Werden sie bzw. Ihr Ressort jede Regelung beeinspruchen,
die
a) eine potentielle Mehrbelastung der VAEB
b) eine Mehrbelastung der PatientInnen
bedeutet?
4). Selbst der
Zusammenschluss zwischen Eisenbahn und Bergbau kann den Struktureffekt, der aus
der rückläufigen Entwicklung beider Branchen resultiert, nicht aufhalten (dazu
kommt noch das Verhältnis von Beschäftigten und PensionistInnen, das bei der
VAEB wahrscheinlich ungünstiger ist als bei anderen Kassen). Die Honorare der
Ärzteschaft aus Leistungen gegenüber den Versicherten der VAEB müssen deshalb
ebenso sinken wie die Einnahmen der VAEB. Andererseits werden die Einnahmen von
Vertragärzten der VAEB, die auch Verträge mit anderen Kassen haben, tendenziell
ansteigen.
Ein Sinken der
Honorarsumme von VAEB-Vertragsärzten bedeutet daher a priori noch keine
Einkommensverluste für ÄrztInnen.
Da wir davon
ausgehen, dass es ja möglicherweise Gründe geben wird, die den Zusammenschluss
zur VAEB nicht nur kurz-, sondern auch mittel- und längerfristig rechtfertigen,
stellt sich hier die Frage nach der Versichertenstruktur bzw. den
Einnahmeerwartungen durch Beiträge der Versicherten.
a)
Wie
entwickelte sich die Versichertenstruktur der Versicherungsanstalt für den
Bergbau bzw. der Eisenbahn im Hinblick auf das Verhältnis von aktiv
Versicherten (unselbständig Beschäftigten) und PensionistInnen innerhalb der
letzten 20 Jahre?
c)
Welche
Einnahmen- bzw. Ausgabenentwicklung, vor allem in Hinblick auf die großen
Ausgabepositionen Ärztehonorare, Spitalskosten, Heilbehelfe, Medikamente usw.
gab es in den letzten 20 Jahren?
d)
Gibt es
derartige Prognosen bzw. Schätzungen bezüglich der VAEB für die nächsten Jahre?
Wenn ja, wie lauten diese?
5). Die
Versicherungsanstalt der EisenbahnerInnen hat Zahlungen an den Wohlfahrtsfonds
der Ärztekammer geleistet.
a) Wie wurden diese Zahlungen an die
Ärztekammer begründet?
b) Seit wann gibt es diese Zahlungen?
c)
Gibt es
derartige Zahlungen an den Wohlfahrtsfonds auch von anderen
Versicherungsträgern? Wenn ja, von welchen?
d) Wie hoch waren die Zahlungen der VAE bzw.
anderer Versicherungsträger in den letzten 20 Jahren?
e) Auf welche gesetzliche Grundlage im ASVG stützen sich diese Zahlungen?