3472/J XXII. GP
Eingelangt am 28.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend Bericht des Expertengremiums zum ARA-System
Die
Beantwortung der Fragen 36-40 der parlamentarischen Anfrage
3293/J mit Anfragebeantwortung 3204/AB hat
eine Vielzahl von Fragen
offen gelassen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister
für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
nachstehende
Anfrage:
1.
Entspricht es den Tatsachen, dass diese Prüfung des
ARA-Systems
auf Basis des § 35
(1) AWG durchgeführt wurde?
2.
Ist es richtig, dass die Prüfung des ARA-Systems aufgrund
von
Tarifänderungen im
Jahr 2003 durchzuführen war?
3.
Welche Branchenrecyclinggesellschaften des ARA-Systems
waren
von dieser Prüfung
erfasst?
4.
Auf welchen
Zeitraum bezogen sich die jeweiligen Prüfungen?
5.
§ 35
(2) AWG sieht vor, dass im Rahmen derartiger Gutachten des
Expertengremiums eine Reihe von Kriterien zu überprüfen sind:
Wurde im Rahmen der gegenständlichen Prüfung
des ARA-Systems
untersucht, ob die Tarifgrundsätze und die Effizienzkriterien gemäß
einer Verordnung nach § 36 eingehalten wurden (§ 35 Abs. 2 Z. 1
AWG)? Wenn ja, für welchen Zeitraum und zu welchen
Schlussfolgerungen ist das Expertengremium gelangt?
6.
Welche Kriterien wurden vom Expertengremium als
Effizienzkriterien
angesehen und welche
davon wurden untersucht?
7.
Wurde
auch die im § 16 (6) Z. 4 WO vorgesehene Optimierung im
Hinblick auf eine stoffliche Verwertung als Effizienkriterium
angesehen und untersucht?
8.
Die
ARA behält 4,5 % der Lizenzeinnahmen als Finanzierungsanteil
ihrer Tätigkeit für Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltungskosten ein
(ARA-Geschäftsbericht 2004, Seite 37) und
verteilt den Rest (95,5 %)
an die
Branchenrecyclinggesellschaften im Verhältnis der im Rahmen
einer Vorkalkulation ermittelten Aufwendungen für Sammlung und
Sortierung bzw. Verwertung. Ist es richtig,
dass im Rahmen der
Prüfung des ARA-Systems auch die Vorgangsweise der ARA
betreffend dieses 4,5%-Finanzierungsanteils untersucht wurde?
9.
Stimmt
es, dass das Expertengremium diesen 4,5%-
Finanzierungsanteil in Form einer pauschalen
Abgeltung über alle
Packstoffe als problematisch erachtet, weil damit gegen § 11 (3)
Verpackungsverordnung verstoßen wird?
10.
Resultiert aus dieser pauschalen Abgeltung über alle
Packstoffe
nicht eine
unzulässige Quersubventionierung zwischen den
Packstoffen sowie zwischen dem Haushalts- und dem
Gewerbebereich? Kommt es dadurch Ihrer Ansicht nach zu
Wettbewerbsverzerrungen?
11.
Wenn ja, welche Maßnahmen auf welcher Basis sind seitens
Ihres
Ressorts geplant, um
diese Quersubventionierungen und
Wettbewerbsverzerrungen abzustellen?
12.
Dem Vernehmen nach wurden bereits vor einigen Jahren
mögliche
Alternativ-Modelle zu
diesem pauschalen 4,5%-Finanzierungsanteil
der ARA untersucht. Wer hat diese Untersuchung durchgeführt und
zu welchen Schlüssen kommt diese Expertise?
13.
Ist
es richtig, dass das Expertengremium auch das Entstehen und
die Behandlung der sogenannten
„Zufallsgewinne" (Überschüsse) des
ARA-Systems untersucht hat?
14.
Wenn ja, welcher Zeitraum wurde untersucht und zu
welchen
Schlussfolgerungen
ist das Expertengremium gelangt?
15.
Im
Rahmen einer Pressekonferenz am 27.4.2005 hat ARA-
Vorstand Stiglitz die Höhe der Überschüsse
zum 31.12.2003 mit 80
Mio € beziffert. Wie hoch waren die „Zufallsgewinne"/Überschüsse
des ARA-Systems zum 31.12. 2004?
16.
Diese
„erwirtschafteten ungeplanten Überschüsse kommen
innerhalb von drei Jahren durch die Berücksichtigung in den
Tarifkalkulationen den Lizenzpartnern der
ARA zugute" (ARA-
Magazin Trennt, April 2005). Hat die
Untersuchung des ARA-Systems
durch das Expertengremium bestätigt, dass alle Zufallsgewinne des
ARA-Systems von der ARA und ihren
Branchenrecycling-
gesellschaften innerhalb von jeweils drei Jahren tarifmindernd
Berücksichtigung gefunden haben?
17.
Ist es richtig, dass in einigen Fällen durch die
Verrechnungspraxis
der vollständige
Abbau der Überschüsse auf unendlich ferne
Zeitpunkte verschoben wird?
18.
Ist
es korrekt, dass in den Systemgenehmigungsbescheiden des
BMLFUW der Passus enthalten ist, wonach
„etwaige positive oder
negative Bilanzergebnisse ... in der Kalkulation der darauf folgenden
Tarifperiode Berücksichtigung,, finden? Wenn ja, stellt die
Praxis des
Abbaus von Überschüssen innerhalb von
drei Jahren durch die
Berücksichtigung in den
Tarifkalkulationen nicht einen Verstoß gegen
die Genehmigungsbescheide dar? Wie beabsichtigen Sie darauf als
Aufsichtsbehörde zu reagieren?
19.
Dem
Vernehmen nach laufen derzeit Verhandlungen zwischen
dem ARA-System und der Finanzverwaltung bezüglich steuerliche
Behandlung der sog. „Zufallsgewinne". In 2803/AB hat der
Finanzminister ausgeführt, dass die Rückführung von ungeplanten
Überschüssen in das System innerhalb von
drei Jahren erfolgen muss
und „da dies den Zeitraum von einem Jahr übersteigt, gemäß § 9 (5)
EStG eine Kürzung der Rückstellung auf 80% zu erfolgen hat".
Entspricht es daher den Tatsachen, dass die Überschüsse des ARA-
Systems auf 80% zu kürzen sind und der übrige Teil zu versteuern
ist? Ist Ihrem Informationsstand nach dazu bereits eine Übereinkunft
erzielt worden und wenn ja, welche?
20.
Falls
es zu einer Steuerpflicht dieses Teiles der Überschüsse
kommen sollte: hätte dies aus Ihrer Sicht
Auswirkungen auf den „Non-
Profit-Status" des ARA-Systems und wenn ja, welche?
21.
Wurde
die effiziente Betriebsführung des Sammel- und
Verwertungssystems, insbesondere im Hinblick auf die
Angemessenheit des Aufwands und der Erlöse
untersucht? Wenn ja,
welcher Zeitraum wurde durchleuchtet und zu welchen
Schlussfolgerungen ist das Expertengremium gelangt?
22.
Welche Kriterien effizienter Betriebsführung bei der ARA
wurden
untersucht?
23.
Der ARA-Geschäftsbericht 2004 weist 13.557
LizenzpartnerInnen
aus. Wurden in der Untersuchung des Expertengremiums Aussagen
zur sogenannten „Trittbrettfahrer-Problematik", also zum Anteil jener
Unternehmen, die am
ARA-System nicht teilnehmen oder nur zum
Teil lizenzieren getroffen?
24.
Wenn ja, was sind die Schlüsse des Expertengremiums zu
dieser
Problematik?
25.
Verfügt
ihr Ressort über Daten über die Anzahl jener
Unternehmen, die am ARA-System nicht teilnehmen oder nur zum
Teil lizenzieren? Wenn ja, wie viele
potentielle LizenzpartnerInnen für
das ARA-System gibt es in Österreich? Wie viele österreichische
Unternehmen nehmen am ARA-System nicht teil? Wie viele
Unternehmen lizenzieren nur zum Teil?
26.
Ist es richtig, dass sich laut Expertenbericht das
Problem der
„Trittbrettfahrer"
hauptsächlich auf den gewerblichen Bereich
beschränkt? Welche Tatsachen liegen dieser Einschätzung
zugrunde?
27.
Wurde
geprüft, ob eine geeignete organisatorische oder
rechnerische Trennung der Geschäftsfelder
gemäß § 32 Abs. 3 AWG
besteht? Wenn ja, für welchen Zeitraum und zu welchen
Schlussfolgerungen ist das Expertengremium gelangt?
28.
Wurde
untersucht, ob ausreichende Übernahmekapazitäten in
zumutbarer Entfernung zum Letztverbraucher
vorhanden sind? Wenn
ja, zu welche Schlüssen ist das Expertengremium gekommen?