3472/J XXII. GP

Eingelangt am 28.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend Bericht des Expertengremiums zum ARA-System

Die Beantwortung der Fragen 36-40 der parlamentarischen Anfrage
3293/J mit Anfragebeantwortung 3204/AB hat eine Vielzahl von Fragen
offen gelassen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
nachstehende

Anfrage:

1.  Entspricht es den Tatsachen, dass diese Prüfung des ARA-Systems
auf Basis des § 35 (1) AWG durchgeführt wurde?

2.          Ist es richtig, dass die Prüfung des ARA-Systems aufgrund von
Tarifänderungen im Jahr 2003 durchzuführen war?

3.          Welche Branchenrecyclinggesellschaften des ARA-Systems waren
von dieser Prüfung erfasst?

4.          Auf welchen Zeitraum bezogen sich die jeweiligen Prüfungen?

5.          § 35 (2) AWG sieht vor, dass im Rahmen derartiger Gutachten des
Expertengremiums eine Reihe von Kriterien zu überprüfen sind:
Wurde im Rahmen der gegenständlichen Prüfung des ARA-Systems
untersucht, ob die Tarifgrundsätze und die Effizienzkriterien gemäß
einer Verordnung nach § 36 eingehalten wurden (§ 35 Abs. 2 Z. 1
AWG)? Wenn ja, für welchen Zeitraum und zu welchen
Schlussfolgerungen ist das Expertengremium gelangt?

6.          Welche Kriterien wurden vom Expertengremium als Effizienzkriterien
angesehen und welche davon wurden untersucht?

 


7.         Wurde auch die im § 16 (6) Z. 4 WO vorgesehene Optimierung im
Hinblick auf eine stoffliche Verwertung als Effizienkriterium
angesehen und untersucht?

8.         Die ARA behält 4,5 % der Lizenzeinnahmen als Finanzierungsanteil
ihrer Tätigkeit für Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltungskosten ein
(ARA-Geschäftsbericht 2004, Seite 37) und verteilt den Rest (95,5 %)
an die Branchenrecyclinggesellschaften im Verhältnis der im Rahmen
einer Vorkalkulation ermittelten Aufwendungen für Sammlung und
Sortierung bzw. Verwertung. Ist es richtig, dass im Rahmen der
Prüfung des ARA-Systems auch die Vorgangsweise der ARA
betreffend dieses 4,5%-Finanzierungsanteils untersucht wurde?

9.         Stimmt es, dass das Expertengremium diesen 4,5%-
Finanzierungsanteil in Form einer pauschalen Abgeltung über alle
Packstoffe als problematisch erachtet, weil damit gegen § 11 (3)
Verpackungsverordnung verstoßen wird?

 

10.                      Resultiert aus dieser pauschalen Abgeltung über alle Packstoffe
nicht eine unzulässige Quersubventionierung zwischen den
Packstoffen sowie zwischen dem Haushalts- und dem
Gewerbebereich? Kommt es dadurch Ihrer Ansicht nach zu
Wettbewerbsverzerrungen?

11.                      Wenn ja, welche Maßnahmen auf welcher Basis sind seitens Ihres
Ressorts geplant, um diese Quersubventionierungen und
Wettbewerbsverzerrungen abzustellen?

12.                      Dem Vernehmen nach wurden bereits vor einigen Jahren mögliche
Alternativ-Modelle zu diesem pauschalen 4,5%-Finanzierungsanteil
der ARA untersucht. Wer hat diese Untersuchung durchgeführt und
zu welchen Schlüssen kommt diese Expertise?

13.                      Ist es richtig, dass das Expertengremium auch das Entstehen und
die Behandlung der sogenannten „Zufallsgewinne" (Überschüsse) des
ARA-Systems untersucht hat?

14.                      Wenn ja, welcher Zeitraum wurde untersucht und zu welchen
Schlussfolgerungen ist das Expertengremium gelangt?

15.                      Im Rahmen einer Pressekonferenz am 27.4.2005 hat ARA-
Vorstand Stiglitz die Höhe der Überschüsse zum 31.12.2003 mit 80
Mio € beziffert. Wie hoch waren die „Zufallsgewinne"/Überschüsse


des ARA-Systems zum 31.12. 2004?

16.                       Diese „erwirtschafteten ungeplanten Überschüsse kommen
innerhalb von drei Jahren durch die Berücksichtigung in den
Tarifkalkulationen den Lizenzpartnern der ARA zugute" (ARA-
Magazin Trennt, April 2005). Hat die Untersuchung des ARA-Systems
durch das Expertengremium bestätigt, dass alle Zufallsgewinne des
ARA-Systems von der ARA und ihren Branchenrecycling-
gesellschaften innerhalb von jeweils drei Jahren tarifmindernd
Berücksichtigung gefunden haben?

17.                       Ist es richtig, dass in einigen Fällen durch die Verrechnungspraxis
der vollständige Abbau der Überschüsse auf unendlich ferne
Zeitpunkte verschoben wird?

18.                       Ist es korrekt, dass in den Systemgenehmigungsbescheiden des
BMLFUW der Passus enthalten ist, wonach „etwaige positive oder
negative Bilanzergebnisse ... in der Kalkulation der darauf folgenden
Tarifperiode
Berücksichtigung,, finden? Wenn ja, stellt die Praxis des
Abbaus von Überschüssen innerhalb von drei Jahren durch die
Berücksichtigung in den Tarifkalkulationen nicht einen Verstoß gegen
die Genehmigungsbescheide dar? Wie beabsichtigen Sie darauf als
Aufsichtsbehörde zu reagieren?

19.                       Dem Vernehmen nach laufen derzeit Verhandlungen zwischen
dem ARA-System und der Finanzverwaltung bezüglich steuerliche
Behandlung der sog. „Zufallsgewinne". In 2803/AB hat der
Finanzminister ausgeführt, dass die Rückführung von ungeplanten
Überschüssen in das System innerhalb von drei Jahren erfolgen muss
und „da dies den Zeitraum von einem Jahr übersteigt, gemäß § 9 (5)
EStG eine Kürzung der Rückstellung auf 80% zu erfolgen hat".
Entspricht es daher den Tatsachen, dass die Überschüsse des ARA-
Systems auf 80% zu kürzen sind und der übrige Teil zu versteuern
ist? Ist Ihrem Informationsstand nach dazu bereits eine Übereinkunft
erzielt worden und wenn ja, welche?

20.                       Falls es zu einer Steuerpflicht dieses Teiles der Überschüsse
kommen sollte: hätte dies aus Ihrer Sicht Auswirkungen auf den „Non-
Profit-Status" des ARA-Systems und wenn ja, welche?

21.                       Wurde die effiziente Betriebsführung des Sammel- und
Verwertungssystems, insbesondere im Hinblick auf die
Angemessenheit des Aufwands und der Erlöse untersucht? Wenn ja,
welcher Zeitraum wurde durchleuchtet und zu welchen


Schlussfolgerungen ist das Expertengremium gelangt?

22.                       Welche Kriterien effizienter Betriebsführung bei der ARA wurden
untersucht?

23.                       Der ARA-Geschäftsbericht 2004 weist 13.557 LizenzpartnerInnen
aus. Wurden in der Untersuchung des Expertengremiums Aussagen
zur sogenannten „Trittbrettfahrer-Problematik", also zum Anteil jener
Unternehmen, die am ARA-System nicht teilnehmen oder nur zum
Teil lizenzieren getroffen?

24.          Wenn ja, was sind die Schlüsse des Expertengremiums zu dieser
Problematik?

25.                       Verfügt ihr Ressort über Daten über die Anzahl jener
Unternehmen, die am ARA-System nicht teilnehmen oder nur zum
Teil lizenzieren? Wenn ja, wie viele potentielle LizenzpartnerInnen für
das ARA-System gibt es in Österreich? Wie viele österreichische
Unternehmen nehmen am ARA-System nicht teil? Wie viele
Unternehmen lizenzieren nur zum Teil?

26.                       Ist es richtig, dass sich laut Expertenbericht das Problem der
„Trittbrettfahrer" hauptsächlich auf den gewerblichen Bereich
beschränkt? Welche Tatsachen liegen dieser Einschätzung
zugrunde?

27.                       Wurde geprüft, ob eine geeignete organisatorische oder
rechnerische Trennung der Geschäftsfelder gemäß § 32 Abs. 3 AWG
besteht? Wenn ja, für welchen Zeitraum und zu welchen
Schlussfolgerungen ist das Expertengremium gelangt?

28.                       Wurde untersucht, ob ausreichende Übernahmekapazitäten in
zumutbarer Entfernung zum Letztverbraucher vorhanden sind? Wenn
ja, zu welche Schlüssen ist das Expertengremium gekommen?