3475/J XXII. GP
Eingelangt am 28.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Erika Scharer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „PinzgauBahn"-Vertrag zwischen Bund und Land vor dem Schicksalsjahr 2005
Noch am 12. Jänner 2005 wurde der Bestand der
„Pinzgau-Bahn" vertraglich von Bund, Land
und ÖBB garantiert.
Mit 2007 sollte bis Mittersill ein Einstundentakt und bis Krimml ein
Zweistundentakt geführt werden. Mit einem Investitionspaket, welches vom Bund
mit 17
Mio. Euro festgelegt wurde, sollte inklusiv
neuer Züge und Schienen eine Fahrzeitverkürzung
zwischen Zell am See und Krimml um 14 Minuten erreicht werden. Auf
Anfrage von
NRAbg. Erika Scharer an Bundesminister Gorbach antwortete dieser im Februar
2005
bezüglich Anzahl der MitarbeiterInnen der
„Pinzgau-Bahn", dass diese reduziert und eine
Weiterbeschäftigung auf andere Strecken erfolgen würde.
Der
schreckliche Unfall der „Pinzgau-Bahn" mit zwei Toten und unzähligen
Verletzten wie
auch das Hochwasser im Juli 2005 brachten unsagbares, persönliches Leid und
materielle
Schäden in Millionenhöhe in den
Oberpinzgau. Mit diesen Schicksalsschlägen wurde auch die
„Pinzgau-Bahn" stark in
Mitleidenschaft gezogen und veränderte die Situation um die
traditionelle Schmalspurbahn schlagartig und stellt schon Fixiertes
neuerlich in Frage.
Wurden
beim Zugunglück zwei Garnituren völlig zerstört, riss das Hochwasser eineinhalb
Kilometer der Bahntrasse zwischen Zell am See und Mittersill und sechs
Trassen-Kilometer
zwischen Mittersill und Krimml weg. Zusätzlich zum persönlichen Leid der
Betroffenen
entstanden 9,6 Millionen Euro Gesamtschaden an der „Pinzgau-Bahn".
Mit den im Jänner beschlossenen Investitionssummen
besteht derzeit laut ÖBB keine
Möglichkeit der
Fortführung der „Pinzgau-Bahn" zwischen Mittersill und Krimml. Derzeit
scheint die Fortführung des Teilbereiches der ursprünglichen Schmalspurbahn des
Oberpinzgaus zwischen Zell am See und
Mittersill nach voraussichtlich ein- bis
dreimonatigen Reparaturarbeiten seit
dem Unglück gesichert. Inwieweit die Vertragsinhalte
an sich nach den beiden
Schicksalsschlägen der „PinzgauBahn" um- bzw. durchgesetzt
werden, ist derzeit nicht klar.
Die
für den ÖBB-Personenverkehr zuständige Vorstandsdirektorin Wilhelmine Goldmann
ist
für einen künftig verdichteten, interessanten Nahverkehr, wo auch neue
Fahrzeuge vorstellbar
sind. Als Aktiengesellschaft sei die ÖBB zudem für eine marktgerechte Bezahlung
zuständig
und wenn die Menschen es wünschen, würde die
„Pinzgau-Bahn" fahren. Die Verbindung
von Mittersill nach Krimml ist derzeit in Frage gestellt. Die Obergrenze an
finanzieller
Belastung der Gemeinden im Unglücks- und Hochwassergebiet des
Oberpinzgaus ist darüber
hinaus erreicht.
In
diesem Zusammenhang stellen unterzeichnete Abgeordnete an den Bundesminister
für
Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Wie lautet der Vertrag im Detail, der zwischen
Landeshauptmannstellvertreter Wilfried
Haslauer und Bundesminister Hubert Gorbach bezüglich „Pinzgau-Bahn"
abgeschlossen wurde?
2. Sind im Vertrag Passagen enthalten, welche den Fortbestand der „Pinzgau-Bahn" sichern?
a. Wenn ja, wie lauten diese?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Vertragspunkte sind nach wie vor aufrecht und wie lauten diese im Detail?
4. Welche Vertragspunkte sind nicht
mehr aufrecht und warum nicht?
5.
Wurde der zwischen LHStv. Haslauer und BM Gorbach
abgeschlossene Vertrag nach den
Unglücken
im Sommer 2005 um Zusatzinhalte erweitert?
a)
Wenn ja, um welche?
b)
Wenn nein, wird das noch geschehen?
c)
Wenn nein, warum nicht?
6. Ist
Ihres Erachtens die Strecke der „PinzgauBahn" bis nach Krimml trotz der
Unglücke und
der enormen Hochwasserschäden gesichert?
a)
Wenn ja, in welchem finanziellen Rahmen wird dies auf
Bundesebene unterstützt
werden?
b)
Wenn nein, warum nicht?
7.
Wie
lauten die Vertrags-Ausstiegsklauseln aus dem „Pinzgau-Bahn"-Vertrag für
die
jeweiligen Vertragspartner im Detail?
8.
Wie
stehen Sie zum Erhalt der „Pinzgau-Bahn" als regionale Notwendigkeit in
einem
verkehrstechnisch stark benachteiligten
Gebiet?
9.
Wie stehen Sie zu einem Vorschlag, die „PinzgauBahn"
mittels neu erarbeiteten Konzept
nach den Schicksalsschlägen 2005 neu aufzubauen und damit
zu einer
westbahneingebundenen, bevölkerungs-, wirtschafts- und tourismusorientierten
Normalspurbahn zur
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur umzustrukturieren?