3479/J XXII. GP
Eingelangt am 29.09.2005
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ANFRAGE
des Abgeordneten Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Kleinbetriebsregelung im Biolandbau
Die EU-Verordnung 1804/1999 regelt den europäischen Standard über die ökologische Tierhaltung und verbietet die Anbindehaltung für Biobetriebe. Ausnahmen gibt es für rinderhaltende Betriebe, wo die Anbindehaltung in Ställen, die bereits vor dem 24.08.2000 gebaut wurden, bis 31.12.2010 möglich ist, wenn 21 Punkte des Tiergerechtheitsindex erreicht werden und regelmäßiger Auslauf gewährt wird.
Die Anbindehaltung ist noch immer das vorherrschende Stallsystem in der Bio-Milchkuhhaltung in Österreich. Nach einer Umfrage[1] beabsichtigt weniger als ein Fünftel der Biobetriebe mit Anbindehaltung einen Stallumbau bis 2010, der Großteil hofft auf die Ausnahme des Anbindeverbots im Rahmen der Kleinbetriebsregelung, wobei es noch keine Definition „kleine Betriebe“ gibt. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
[1] Kirner, Schneeberger, Beitrag zur 7. Wissenschaftstagung zum Ökologischen Landbau: „Ökologischer Landbau der Zukunft“. 25.-26. Februar 2003 in Wien