3480/J XXII. GP

Eingelangt am 29.09.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Diskreter Minister, redselige Homepage

 

 

Mit großem Interesse und wachsender Begeisterung  haben wir Ihre Anfragebeantwortung 3195/AB XXII.GP gelesen.

Ihr  verbaler Einsatz für das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Datenschutz ist beachtlich! Wir gehen davon aus, dass Sie im Ministerrat mindestens ebenso mutig und entschlossen allen Versuchen, den Datenschutz der BürgerInnen einzuschränken, etwa durch die geplante Ausweitung der Rufdatenerfassung, die Zustimmung verweigern. Für weitere Detailinformationen empfehlen wir einen Kontakt mit Abg.z.NR Peter Pilz.

 

Ihre Weigerung, dem Nationalrat die Namen der KabinettsmitarbeiterInnen unter Berufung auf den Datenschutz  mitzuteilen, sollten Sie allerdings nicht nur im Hinblick auf die Verfassung noch einmal überdenken, sondern auch, weil auf der Homepage Ihres Ministeriums (www.bmf.gv.at ) alle MitarbeiterInnen Ihres Ministerbüros namentlich angeführt sind.

Nun ist zwar verständlich und erklärbar, dass Sie persönlich mit Homepages aller Art nichts zu tun haben wollen, dennoch tragen Sie jedenfalls für diese Homepage persönlich die Verantwortung.

Auf der Homepage Ihres Ministeriums sind nicht nur die Namen aller KabinettsmitarbeiterInnen angeführt, sie sind sogar mit (vergrößerbaren) Fotos zu identifizieren.

Wenn Ihre Argumentation richtig wäre, wonach das Verfassungsrecht der Abgeordneten nach Kontrolle abzuwägen sei mit dem Verfassungsrecht auf Datenschutz, dann würden Sie durch Ihre Homepage schon seit Jahren die Verfassung missachten.

 

Auch Ihre KollegInnen in der Bundesregierung verstoßen nicht gegen die verfassungsrechtlich gewährleisteten Interessen ihrer MitarbeiterInnen, wenn sie deren Namen in Anfragebeantwortungen nennen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1). Handelt es sich bei den auf der homepage www.bmf.gv.at genannten MitarbeiterInnen Ihres Ministerbüros: Mag. Matthias Winkler, Mag. Alexandra Kramer, Mag. Christine Billinger, Mag. Corinna Fehr, Hans Georg Kramer, Mag Petra Bergauer und Mag. Manfred Lepuschitz  tatsächlich um alle MitarbeiterInnen (im engeren Sinn) Ihres Ministerbüros zum Zeitpunkt

a) 1. 7. 2005

b) 1. 7. 2004?

 

2). Welche weiteren MitarbeiterInnen (im obigen Sinn) waren seit der Regierungsbildung im Jahr 2003 in Ihrem Kabinett beschäftigt?

 

3). Handelt es sich bei den auf der homepage www.bmf.gv.at genannten MitarbeiterInnen des Büros Ihres Staatssekretärs Dr. Finz: Mag. Helmut Brandl, Petra Roth, Mag. David Marwan, Mag. Andrea Bischof, MMag. Chistoph Schlor und Dr. Fidelis Bauer tatsächlich um alle MitarbeiterInnen (im engeren Sinn) des Büros von Staatssekretär Finz zum Zeitpunkt

a) 1.7. 2005

b) 1.7. 2004?